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21.12.2017 , 21:39 Uhr
Ich halte nicht viel von Bento. Ein überflüssiges und dümmliches Medium.
zum Beitrag20.12.2017 , 17:30 Uhr
Das ist ein seltsamer Artikel. Vorab sei festgestellt, daß sogar das politisch-korrekte-allzeit-feministische "Bento" die Rechtslage wie die "Welt" dargelegt hat. Darüber hinaus ist die Darstellung der "Taz" äußerst zweifelhaft:
Behauptet wird, daß sich nicht viel ändere, das ist eindeutig falsch. Daß die Strafverfolgung de facto immer noch ein Problem bleibt, mag zutreffen, aber die Rechtslage würde massiv reformiert, denn jeder Mann, der nicht vorher fragt, wäre vor dem Gesetz plötzlich ein Vergewaltiger. Offenbar ist es für die Taz kein Problem, daß die Unschuldsvermutung hierdurch zum Schutzmechanismus für vermeintliche "Vergewaltiger" gerät, die hierdurch vor der Verrücktheit der Gesetze geschützt werden. Eigentlich dient die Unschuldvermutung jedoch dem Schutz Unschuldiger. Ganz zweifellos sind hier Rechtsgrundsätze ins Rutschen gekommen.
Des weiteren wurde nicht behauptet, daß es eine "Pflicht" für schriftliche Erklärungen gäbe, sondern nur, daß dies eine sehr gute Idee sei, um sich vor einem Gesetz zu schützen, durch das man jederzeit urplötzlich (und in meinen Augen unbegründet) als "Vergewaltiger" gelten kann. Es ist auch in Deutschland keineswegs so, daß es in Situationen, in denen sich die Aussagen des mutmaßlichen Opfers und des mutmaßlichen Täters widersprechen, nicht zu einer Verurteilung kommen kann, sogar wenn es keine forensischen Nachweise für die Tat gibt. Der Justizirrtum im Fall Horst Arnold belegt dies.
Unfreiwillig selbstenthüllend sind einige weitere Bemerkungen des Artikels:
"Steht Schweden jetzt auf Platz 1 oder 3 der unromantischsten Länder? Und was ist das für 1 Romantik von Verständnis her? Ist Romantik jetzt eine Frage der Gesetzeslage? Seit wann ist sexualisierte Gewalt romantisch?"
Ist Sex ohne vorherige explizite Einverständniserklärung also doch "sexualisierte Gewalt"? Ich dachte, durch das Gesetz würde nichts verändert.
zum Beitrag