Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
01.03.2019 , 15:50 Uhr
Tatsache ist, dass mehr als 40 jüdische Organisationen weltweit für BDS eintreten und sich gegen die Gleichsetzung wehren, Kritik an der Politik Israels sei Antisemitismus. Auch die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano, die Mitglied im Auschwitz-Orchester war, unterstützt BDS. Sprechen wir doch von der offenen BESATZUNG und davon, dass es in den occupied territories fünf Millionen (genau: 5.066.494) Besatzungsgegner gibt, exakt so viele wie die unterdrückte palästinensische Gesamtbevölkerung zählt. Ein halbes Jahrhundert seit Beginn der anhaltenden offenen Militärdiktatur auch bekannt als Besatzung (1967), 25 Jahre seit Beginn des verheerenden Oslo-„Friedens“-Prozesses, der ein Ende der Besatzung erhoffen ließ, aber nur zu ihrer Vertiefung führte (1993) und über zehn Jahre seit Beginn der vollständigen Ghettoisierung, der Blockade des Gazastreifens – geben den Palästinenser*innen das moralische, politische und juristische Recht auf BDS. Sie haben das (Völker) Recht, von der EU und der Bundesregierung eindeutige Schritte der Distanzierung, ein Ende der großzügigen Subventionierung und Investitionen in die Besatzung zu fordern. Sie haben das Recht auf die Durchsetzung der völkerrechtlich verbindlichen Resolutionen zu dringen – nicht lediglich als allgemeines Bekenntnis (wie die Bundesregierun, die die tägliche Besatzungsrealität „mit Bedauern“ zur Kenntnis nimmt), sondern in der explizit und einzig vorgesehenen Form seiner Durchsetzung: nämlich als legitime völkerrechtlich verbindliche Sanktionen. Ein anderes Druckmittel sieht das Völkerrecht gar nicht vor. Und es bedarf wohl keines Hinweises darauf, dass die zunehmende Verleumdung und Kriminalisierung der Besatzungskritiker als „Antisemiten“ die Einschränkung eines demokratischen Grundrechts in Deutschland bedeutet……
zum Beitrag07.12.2017 , 16:21 Uhr
Während eines nunmehr halben Jahrhunderts anhaltender Militärbesatzung macht sich Israel „flagranter Verstöße gegen das Völkerrecht“ schuldig, wie Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrats vom Dezember 2016 zutreffend feststellte. Die Besatzung stellt einen großangelegten Prozess andauernder Land-Enteignungen von Palästinenser*innen und den Entzug ihrer Existenzgrundlagen dar; hierzu zählen auch die forcierte Verdrängung der Palästinenser*innen aus Ost-Jerusalems. Ost-Jerusalem war – wie die gesamte Westbank – bis Juni 1967 unter jordanischer Verwaltung und wurde während des sogenannten Sechs-Tage-Krieges wie die Westbank von Israel besetzt. Die von Israel ausgerufene Annektierung Ost-Jerusalems gilt gemäß UN-Resolution 242 seit Juni 1967 als völkerrechtswidrig. Darin heißt es, Israel habe sich aus den Besetzten Palästinensischen Gebieten zurückzuziehen – auch aus Ostjerusalem. Kein Staat der Welt platziert daher seine Botschaft in Jerusalem, sondern in Tel Aviv. Als mit Abstand größtem Handelspartner Israels kommt der EU eine besondere Verantwortung zu. Die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen Israel und der EU wäre ein klares Signal an die israelische Regierung, dass die EU weitere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht nicht länger hinnimmt.
Nur durch eindeutige praktische Schritte können die vielen Besatzungsgegner*innen in Israel und den besetzten Gebieten wirkungsvoll unterstützt und kann internationalem Recht Geltung verschafft werden.
zum Beitrag