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02.11.2026 , 16:33 Uhr
Berechtigte Anliegen sind kein Freibrief für Gewalt
Wer bessere Schulen, bezahlbares Wohnen und politische Mitsprache fordert, verdient Gehör. Wer Steine wirft, Brände legt oder Geschäfte plündert, muss sich dafür verantworten. Beides festzuhalten, ist keine „Moralpanik“, sondern die notwendige Unterscheidung zwischen demokratischem Protest und Gewalt.
Timm Kühn hat recht, wenn er davor warnt, eine überwiegend friedliche Bewegung anhand einzelner Gewalttäter abzuwerten. Umgekehrt überzeugt sein Vorwurf des „vorauseilenden Gehorsams“ gegenüber Organisatoren, die sich von Gewalt distanzieren, nicht. Eine solche Abgrenzung ist keine Unterwerfung, sondern Verantwortung.
Wut kann politisches Engagement auslösen. Sie beweist aber weder, dass jede Forderung richtig ist, noch rechtfertigt sie jedes Mittel. Wer von Politik und Öffentlichkeit Differenzierung verlangt, sollte denselben Maßstab an die eigene Argumentation anlegen: zwischen Tatsachen und Deutungen, Anliegen und Lösungen, Protest und Gewalt.
Demokratie braucht Widerspruch, aber keine Krawallromantik.
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