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09.11.2017 , 19:15 Uhr
Es mag spitzfindig klingen - aber das Bundesverfassungsgericht „beschließt“ nicht „ein drittes Geschlecht im Gebrutenregister“. Es beschloss, dass das Fehlen eines solchen gegen das Grundgesetz verstößt und gebietet damit der Legislative, diesen Missstand zu bereinigen. Relevant ist das weil dieser kleine sprachliche Lapsus meines Erachtens ein Symptom der öffentlichen Perspektive auf das BVerfG ist, das ja in jüngerer Vergangenheit des öfteren Parlament und Regierung in großen politischen Fragen vor sich her treiben musste. Die Formulierung deutet darauf hin und befeuert, dass viele Menschen sich diese Tatsache mit einer steigenden Macht und selbstbewussteren Einflussnahme des BVerfG erklären. Ich hingegen sehe den Grund dafür darin, dass politische Entscheidungen und Versäumnisse in der jüngeren Vergangenheit zunehmend öfter und drastischer gegen das Grundgesetz verstoßen - was selbstverständlich ganz andere Rückschlüsse auf zugrunde liegende gesellschaftliche Prozesse zulässt.
Hin wie her halte ich es für wichtig, dem Prinzip der Gewaltenteilung durch sprachliche Präzision gerecht zu werden. Nicht zuletzt an dieser Debatte sieht man, dass am weniger reflektierten Ende derselben sonst oft das Problem an der völlig falschen Stelle vermutet wird.
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