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23.09.2026 , 08:06 Uhr
Kersten Augustin schreibt:
"Nun gibt es keinen demokratischen Anspruch darauf, dass ein unverbindlicher Volksentscheid umgesetzt wird. "
Kann sein. Ein Volksentscheid ist in der Berliner Landesverfassung aber nicht "unverbindlich", keine freundliche Empfehlung. Er ist zwingend.
In Artikel 62, Abs. 5 heißt es:
"Der Präsident des Abgeordnetenhauses fertigt das durch Volksentscheid zustande gekommene Gesetz aus; der Regierende Bürgermeister verkündet es im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin."
Dass der Text des Volksbegehrens Spielraum ließ, also praktisch als "unverbindlich" behandelt werden kann, war vielleicht der Fehler.
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