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16.10.2017 , 19:29 Uhr
Man sieht einige Steine ganz genau, zwar weniger im Wurf - aufgrund der Videoqualität - aber doch in der Ausholbewegung und auf dem Straßenbelag, wo die Steine anfangs nicht waren. Dies wird zB auch in dem Spiegel-TV-Beitrag (https://www.youtube.com/watch?v=RaX8Py-wceA) über das Video von der dortigen Kommentatorin ganz deutlich ausgesprochen, ich zitiere:
"Der massive Bewurf ist anhand der Videoaufnahmen bei näherem Hinsehen relativ eindeutig belegbar. "
Und bei 4:58: "... Dann, aus der ersten Reihe, ein Böller - was man auch hört. Es folgen mehrere Steine, die aus dem schwarzen Block heraus kurz hintereinander geworfen werden. Ein Stein verfehlt die Polizisten in der Mitte nur knapp. Die Beamten laufen los, und es fliegen weiter Steine, die am Boden liegend deutlich zu erkennen sind."
Herr Rath, ich schätze Ihre idR sachlichen und erkenntnisreichen Beiträge eigentlich. Aber hier haben Sie der journalistischen Sorgfalt nicht Genüge getan.
Gerade weil die Steinwürfe nur "relativ eindeutig" sind, also man schon genauer hinsehen muss, ist das Vorgehen der Anwältin Heinecke ja erst objektiv so dreist und sicherlich auch vom BVerfG so empfunden worden. Nach der bekannten linksextremen Methoden, dem Geschehen auch durch kontrafaktische - aber um so lautere Sprüche - den gewünschten Spin zu geben, hat hier Heinecke offenbar versucht, das BVerfG hinters Licht zu führen - oder sagen wir ruhig: es zu verarschen.
Dass dies empörend dreist (natürlich auch dumm) ist, werden die Verfassungsrichter ebenso empfunden haben. Nur allzu verständlich.
Wer so sehr mehr "Linksanwältin" als Rechtsanwältin wie die Heinecke und so taktisch mit der Wahrheit verfährt, braucht offenbar mal den Schuss vor den Bug.
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