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30.10.2019 , 22:18 Uhr
Keine Sorge, Justizia stellt sich verlässlich blind, wenn sie Opfer anerkennen müsste, die aufs Konto staatlicher Institutionen gehen. Hierfür muss das Opfer nicht "Ausländer" sein. Man denke, z.B. an den Fall Jenny Böken oder die Vielzahl der Menschen, die in staatlichen Psychiatrien ihr Leben lassen.
zum Beitrag28.10.2019 , 23:17 Uhr
Sehr gute Analyse, der ich in allen Punkten nur beipflichten kann. ABER meine 20-jährige Tochter wurde 2014 im damals noch rot-grün regierten Bremen als Angehörige einer besonders vulnerablen Patientengruppe in der kommunalen Psychiatrie Opfer einer Behandlung, die alle Merkmale eines Krankenmordes erfüllt und dessen Aufdeckung und Ahndung bis heute trotz ebenfalls - zumindest zeitweilig - hoher medialer Aufmerksamkeit bis heute an denselben Mechanismen scheitert, wie sie für den Fall Oury Jalloh so treffend analysiert wurden. Die Tragik des für viele andere beispielhaften Falles meiner Tochter besteht nun gerade darin, dass die Aufdeckung u.a. auch daran scheitert, dass man sich im linksliberalen Milieu nicht vorstellen kann oder will, dass dieselben Pervertierungen der Macht wie man sie jederzeit problemlos im gegnerischen politischen Lager zu identifizieren und zu geißeln bereit ist, in den von den vermeintlichen Weggefährten beherrschten Machtstrukturen zuhause sind.
zum Beitrag13.08.2019 , 16:03 Uhr
Volker Maerz: Wahrnehmung ist eine Funktion aus Erfahrung und Motivation. Womöglich bedingt eine starke Sensibilisierung für den vermeintlich allgegenwärtigen "Alltagsrassismus" auch dessen permanente Feststellung/Markierung. Verrückte Alternativerklärung: Könnte es im vorliegenden Fall eventuell auch so gewesen sein, dass der Fahrzeughalter behördlicherseits korrekt als "Deutscher" ermittelt wurde und der/die dies vermerkende Beamte mit der, von mir aus komplett überflüssigen Feststellung eines "nicht deutschstämmigen Aussehens" einer möglichen Diskrepanzwahrnehmung vorbauen wollte, die auf Seiten eines den Vorgang ggfs. weiter bearbeitenden Kollegen daraufhin unter Umständen hätte auftreten können? Oder erscheint Ihnen die verdammungswürdige Herrenmenschen-Rassistenmentalität bereits unumstößlich erwiesen?
zum Beitrag13.08.2019 , 13:02 Uhr
[...] Nicht dass der Typ in einer 30er-Zone fast doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs war, ist der Aufreger, sondern dass im Zusammenhang mit seiner Identifizierung als Fahrzeugführer seine nicht zu übersehende dunkle Hautfarbe behördlicherseits als "nicht deutschstämmiges Aussehen" umschrieben wurde. Allein diese unbeholfene Behördenverrenkungsprosa zeigt doch das krampfhafte Bemühen darum, die mittlerweile allgegenwärtigen sprachlichen Tretminen vermeiden zu wollen. Wieder daneben! Denn deren Empfindlichkeit steigt stetig.
Kommentar gekürzt. Bitte formulieren Sie Kritik konstruktiv. Die Moderation
zum Beitrag02.06.2019 , 12:15 Uhr
Kürzlich wurde das Grundgesetz 70 Jahre alt und hat damit die Altersgrenze, ab der die Artikelautorin gesellschafts- und menschheitsgefährdenden Altersstarrsinn und Demenz befürchtet, bereits weit hinter sich gelassen. Ihren Ausführungen nach zu urteilen, hat es seine Daseinsberechtigung längst eingebüßt, denn es besteht darauf, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien. Unlängst hat das Bundesverfassungsgericht sogar entschieden, dass auch nicht geschäftsfähige Behinderte wahlberechtigt seien. Ein Wahnsinn! Die Autorin hingegen bekennt sich offen zu (alters-)gruppenbezogener Menschen- und Grundrechtsfeindlichkeit - zum Wohle eines übergeordneten Zieles, wie sie meint - der Weltklima-Rettung. Diese sei nur durch Mehrheitswahlentscheidungen zugunsten der GRÜNEN zu erreichen. Da die Alten - das sind für die Autorin Menschen jenseits der 60, also im lange noch nicht ausgeschöpften Erwerbstätigenalter - deren Machtübernahme durch ihre abweichenden Wahlpräferenzen gefährdeten, seien ihnen zum Wohle der nachfolgenden Generationen, ach was, der gesamten Menschheit das Wahlrecht zu entziehen. Diese GRÜNEN-Wahlverweigerer seien schließlich nicht nur Zukunftsgefährder, sondern zugleich Klima- bzw. Volksschädlinge mit ihren versiegelten Grundstücksflächen und PS-strotzenden SUVs, die sie, senil, wie sie sind, immer wieder in Schaufenster steuerten. Das Gebot der Stunde kann deshalb nur lauten: Haltet die Alten von den Wahlurnen fern! Andernfalls werden unsere FFF-Kids keine acht Jahrzehnte alt! Hurra, der grüne Totalitarismus ist da und kann gar nicht laut genug gefeiert werden!
zum Beitrag15.05.2018 , 18:20 Uhr
Der Analyse kann ich in ihrem Kern nur zustimmen bzw. will sie anhand von ein paar zusätzlichen Details weiter zuspitzen: Tatsächlich ist der Senat der Spiritus Rector oder besser Täter hinter den Tätern, der mit den von ihm bedienten Stellschrauben dafür gesorgt hat, dass die Psychiatrie des Klinikums Bremen-Ost, ihren Heilungsauftrag pervertierend, zur Geldmaschine verkommen ist – mit allen fatalen Konsequenzen, die dies für die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit hat. Stimuliert wurde und wird diese unheilvolle Entwicklung u.a. dadurch, dass die Gesundheitssenatorin - als am Unternehmenswohl der Geno ausgerichtete Aufsichtsratsvorsitzende des Klinikverbundes zugleich als Kopf der Landesgesundheitsbehörde die Rechtsaufsicht über die Kliniken und damit auch über die Psychiatrie in Bremen-Ost führt. Vor diesem Hintergrund fällt auf – wie die Antwort des Senats vom November 2017 auf die Kleine Anfrage der CDU zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausstattung der Psychiatrien im Land Bremen mit ärztlichem Fachpersonal gezeigt hat, dass die beiden Psychiatrien der Geno – in Bremen-Ost ebenso wie in Bremen-Nord -die bereits 1991 durch die Psych-PV vom Gesetzgeber festgelegte Personaluntergrenze nicht einhalten, während dies die drei anderen psychiatrischen Fachkliniken im Land Bremen sehr wohl tun. Offenkundig sehen sich deren Leitungen eher zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungsvorgaben angehalten, als dies in Bremen-Ost und Bremen-Nord der Fall ist. Vervollständigt wird das für die Patientensicherheit verhängnisvolle geschlossene System dadurch, dass es keine unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie gibt, sondern nur eine Psychiatrie-Besuchskommission, deren Mitglieder wiederum von der Gesundheitssenatorin ausgewählt werden und ihren Bericht an selbige zu erstatten habe – wo er dann redigiert wird. Voila.
zum Beitrag28.03.2018 , 15:24 Uhr
Benno Schirrmeister zeigt klare Kante in seinem Artikel, der auf die justizielle Praxis bei Zwangseinweisungen fokussiert. Die journalistische Aufarbeitung der Rechtsverweigerung und Rechtsbeugung der Bremer Justiz bei der Aufklärung von Vorsatzstraftaten in der stationären Psychiatrie des Klinikums Bremen-Ost (patientengefährdende Organisation des Dienstbetriebs durch arztlos geführte Akut-Stationen = Inkaufnahme unkalkulierbarer Schadensfolgen für Leib und Leben) steht indes bislang noch aus.
zum Beitrag26.01.2018 , 10:20 Uhr
Gleichfalls verheerend: Die Vermittlung des Eindrucks, dass die drei "krassen Fälle" zwar "für die Familien schlimmes Leid" bedeuteten, die Allgemeinheit aber im Grunde nicht kümmern müssten! Grundverkehrt! Was ist bedrohlicher und politisch relevanter, als wenn der Staat respektive seine Institutionen statt die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger pflichtgemäß zu schützen - insbesondere das Recht auf Leben! - selbst massiv gefährdet bzw. verletzt?! Im Übrigen erhebe nicht nur ich massive Vorwürfe gegen die Bremer Justiz - auch Noah Akin hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. In beiden Fällen wurden die Beschwerden vom Bundesverfassungsgericht auch bereits angenommen.
zum Beitrag26.01.2018 , 09:12 Uhr
Wie ignorant und in der Sache schädlich! Statt journalistisch sorgfältiger Prüfung der Fakten im Hinblick auf die Vorwürfe unserer Angehörigen-Gruppe zum Tatort Krankenhaus, das Bedienen von stereotypen Ressentiments in Richtung "der rechtspopulistischen Bürger in Wut". Und obendrauf eine bemerkenswert fehlerhafte Schlussfolgerung - nämlich die, dass das Fehlen des für die Krankenbehandlung zwingend erforderlichen Fachpersonals in einer Klinik noch nicht zwingend etwas über deren "allgemeine Qualität" aussage! Ein Krankenhaus, das wie die Psychiatrie des Klinikums Bremen-Ost mit schwer(st)kranken Patienten Behandlungsverträge abschließt, in Kenntnis der Tatsache, sie wegen fehlenden Personals überhaupt nicht erfüllen zu können, ist ein Tatort! Das Eingangsdelikt heißt Betrug! So wie im Juli 2014, als meine 20-jährige Tochter Melissa als Notfall im lebensbedrohlichen Zustand auf eine Station aufgenommen wurde, deren einzige Ärztin ohne Vertretung im Urlaub war! In der Konsequenz blieben die 21 Patienten der auf die Behandlung von schweren Depressionen spezialisierten Station wochenweise ohne ärztliche Behandlung! Der Arzt, die Ärztin ist die zentrale Figur im Behandlungsgeschehen.Wo er/sie fehlt, kann nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst festgestellt werden, welche Erkrankung den Beschwerden eines Patienten zugrunde liegt und folglich auch nicht regelgerecht behandelt werden.Welche Reaktion eines Abgeordneten der Bremer Bürgerschaft wäre angesichts derartiger, unleugbar rechtswidriger, Gesundheit und Leben von Patienten bedrohende, Zustände angemessener als "gleich lauthals Taten und Konsequenzen einzufordern"?! Der vom Autor formulierte Zweifel, ob die Fälle unserer Angehörigen geeignet seien, etwas über die allgemeine Qualität der Krankenhäuser auszusagen, zeugt von beträchtlicher Ignoranz: Die personelle Ausstattung einer Klinik bedingt deren Strukturqualität. Aus der Strukturqualität folgt die Prozessqualität, das heißt die Qualität der Behandlung!
zum Beitrag27.11.2017 , 11:19 Uhr
In einer psychiatrischen Fachklinik sollen Fachärzte psychiatrische Erkrankungen erkennen und heilen, Krankheitsbeschwerden lindern und deren Verschlimmerung verhindern. Ein psychiatrisches Krankenhaus ist kein Rückzugshaus und keine Pflegeeinrichtung, sondern medizinische Heilbehandlungsstätte mit klar definiertem u.a. auch im Bremer Krankenhausgesetz festgeschriebenem fachärztlich-medizini-schen Behandlungsauftrag gegenüber psychiatrisch erkrankten Patienten, die so schwer erkrankt sind, dass im ambulanten oder teilstationären Bereich keine erfolg-reiche Behandlung mehr möglich ist. Ärztliche Kernaufgaben dürfen nicht an nicht-ärztliches Personal delegiert werden. Die auf die Behandlung von Depressionen spezialisierte akut-psychiatrische Station 5c am Klinikum Bremen-Ost war während der ersten Aufenthaltswoche meiner im lebensbedrohlichen Zustand als Notfall dorthin eingewiesenen Tochter ärztlich komplett verwaist. Die einzige dort üblicher-weise diensttuende Ärztin - eine für die Dauer ihres Ausbildungsabschnitts in Psychiatrie befristet eingestellte Assistenzärztin in Facharztweiterbildung zur Neurologin! – war ohne ärztliche Vertretung im Urlaub. Die Station war ein führerloses Fahrzeug; Patienten mit hochsuizidriskanten Krankheitsbildern ohne ärztliche Betreuung der Eigendynamik ihrer Erkrankungen überlassen!
Ärztliche Behandlung erhielt meine Tochter auch nach der Urlaubsrückkehr der Stations-ärztin nicht, vielmehr überließ diese ihre Behandlung auch weiterhin einer Psychologin, d.h. einer Geisteswissenschaftlerin ohne medizinischen. Weil das Bremer Oberlandesgericht die arztlose Scheinbehandlung meiner Tochter mit Todesfolge mit Beschluss vom 18.08.2017 tatsachenwidrig als „Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ bewertet hat, so dass die irregulären Behandlungs-bedingungen vor Ort weitergeführt zu werden drohen und damit Gesundheit und Leben von arglosen Patienten auch weiterhin gefährden, habe ich Verfassungs-beschwerde eingereicht.
zum Beitrag04.10.2017 , 19:50 Uhr
Eine ärztlich verwaiste Station ist eine nicht betriebsfähige Station! Sie muss stillgelegt sein und darf nicht ersatz-weise Patienten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aufnehmen und ihnen fachärztlich-medizinische Behandlung vorgaukeln, wo keine stattfinden kann. Das ist kein schwierig zu beurteilender Sachverhalt, sondern schlicht und einfach kriminelles Handeln zu Lasten Schutzbefohlener, das nach den Buchstaben des Gesetzes zu ahnden sind - unabhängig von der Person. Hier auf eine Selbstverantwortung der Patientin zu verweisen, die als Notfall in lebensbedrohlicher Situation um die ihrer Krankenkasse nach ihrem Tod in Rechnung gestellte ärztliche Behandlung betrogen wurde, ist in etwa so angemessen, wie es das im Falle der nichts ahnenden Krebspatienten wäre, die von einem Apotheker aus Bottrop gepanschte Chemotherapien bzw. Kochsalzlösungen angehängt bekamen.
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