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26.09.2017 , 14:28 Uhr
Wir von der Bundesvereinigung Trans* finden das Urteil für die trans* Familien, insbesondere für deren Kinder eine Zumutung. Der Bundesgerichtshof missachtet damit die Lebenswirklichkeit von Kindern in trans* Familien und nimmt deren Diskriminierung billigend in Kauf.
Die betroffenen Kinder werden durch Geburtsurkunden, auf denen ihr Vater als Mutter bezeichnet und mit einem veralteten Namen genannt wird, fortlaufend Diskriminierungen in Kindergarten, Schule und Freizeit ausgesetzt. Das kann nicht im Sinne des Kindeswohls sein.
Auch finden wir diese Entscheidung nicht zeitgemäß. Mit dem Wegfall des Sterilisationszwangs im Jahr 2011 erlaubt das Transsexuellengesetz (TSG) schwangere Väter und zeugende Mütter. Der Gesetzgeber hat es in den letzten sechs Jahren versäumt den dringenden Regelungsbedarf, der die Realität dieser Familien anerkennt, anzugehen. Das Bundesfamilienministerium, alle etablierten Parteien und der Bundesrat fordern eine Abschaffung und grundlegende Reform des Transexuellengesetzes.
Die Bundesvereinigung Trans* fordert:
- Die rechtliche Zuordnung von Eltern zu ihren Kindern soll geschlechtsneutral erfolgen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen die §§ 1591 und 1592 geändert oder ergänzt werden, sodass sie dann lauten: „Erster Elternteil eines Kindes ist die Person, die es geboren hat.“ Sowie: „Zweiter Elternteil eines Kindes ist die Person, die mit der gebärenden Person verheiratet ist, die die Elternschaft anerkannt hat oder deren Elternschaft gerichtlich festgestellt worden ist.
- Eintragungen der Eltern im Geburtenregister und in Geburtsurkunden ihrer Kinder sollen geschlechtsneutral und mit dem aktuell geführten Vornamen der Eltern erfolgen.
- Das Transsexuellengesetz (TSG) muss abgeschafft und durch ein Geschlechtsanerkennungsgesetz ersetzt werden, wie es in Malta und Argentinien bereits existiert und wie es in einem Gutachten der Humboldt-Universität im Auftrag des BMFSFJ entwickelt wurde.
Mehr dazu: https://t.co/JiEWe8ukx4
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