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29.05.2026 , 20:21 Uhr
Die Strafe einer Ersttäterin wird nach der Verbüßung von 2/3 des Urteils zur Bewährung ausgesetzt. So weit, so unspektakulär. Im Interesse der Gesellschaft und des öffentlichen Bildes der Linken hoffe ich auf die Ernsthaftigkeit ihrer Beteuerungen im Bezug auf die Gewaltlosigkeit. Die erwähnte „strikt antifaschistische Einstellung“ und die fortgesetzten Kontakte zu alten Bekanntschaften lassen mich aber etwas skeptisch zurück.
Außerdem kann ich es nicht gutheißen, dass E. und ihre Mittäter von Herr Litschko euphemistisch als Linke oder Antifaschisten bezeichnet werden. Bei Lina E. und ihrer Bande handelt es sich um lupenreine Linksextremisten. Wer dies nicht klar benennt, spielt damit trumpesken Kräften in die Hände, die „Die Antifa“ als Terrororganisation verleumden und am Liebsten verbieten würden.
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