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29.08.2017 , 15:51 Uhr
Die Angabe "keine Steuern und Sozialabgaben" ist nicht richtig. Zwar hat der Arbeitnehmer keine Abzüge wenn für Rentenversicherungsbefreiung optiert. Aber es werden pauschal vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
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