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16.03.2026 , 15:24 Uhr
Der Begriff GAU (größter anzunehmender Unfall) stammt aus der Sicherheitsauslegung von Kernkraftwerken. Er bezeichnet den schwersten Unfall, der bei der Planung eines Kraftwerks angenommen wird und für den die Anlage konstruktiv ausgelegt ist, sodass seine Folgen beherrschbar bleiben sollen – idealerweise ohne oder nur mit minimaler Freisetzung von Radioaktivität. Ein Super-GAU beschreibt entsprechend einen Unfall, der über diese Auslegungsannahmen hinausgeht, also einen Unfall, den das Kraftwerk in seiner ursprünglichen Sicherheitsauslegung nicht mehr vollständig beherrschen kann. In diesem Sinne gelten sowohl Tschernobyl als auch Fukushima allgemein als Super-GAU-Ereignisse, weil die tatsächlichen Unfallverläufe deutlich über das hinausgingen, was bei der Auslegung der Anlagen angenommen und abgesichert wurde. Der Hinweis, dass es theoretisch noch schwerere Szenarien geben könnte (z. B. gezielte Angriffe auf Abklingbecken), ändert an dieser begrifflichen Einordnung nichts. „Super-GAU“ bedeutet nicht „schlimmstmöglicher Unfall überhaupt“, sondern schlicht ein Unfall jenseits des größten bei der Auslegung angenommenen Unfalls.
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