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08.06.2018 , 21:37 Uhr
"(...)und immer mehr Leute sich bei jedem ausländisch Aussehenden fragen, ob das nicht auch ein Verbrecher ist, der darauf wartet, dass er in drei Jahren mal zu einem Prozess eingeladen wird (...)" - Erinnert mich ein wenig an Christian Lindner und seinem Bild aus einer Bäckerei, wo jemand "mit gebrochenem Deutsch ein Brötchen"bestellt und die Leute in der Schlange nicht wüssten, "ob das der hoch qualifizierte Entwickler Künstlicher Intelligenz aus Indien ist oder eigentlich ein sich bei uns illegal aufhaltender, höchstens geduldeter Ausländer". Da ist vielleicht echt was dran. Ein Nährboden für rechte Rattenfänger.
zum Beitrag30.04.2018 , 05:03 Uhr
Eine Altersfeststellung dient nicht zuletzt dem Schutz der Minderjährigen in den Inobhutnahmestellen. Es soll verhindert werden, dass Erwachsene in den Schutzstellen für Kinder und Jugendliche untergebracht werden.
zum Beitrag16.01.2018 , 21:27 Uhr
Vielen Dank für die Aufstellung. Leider sind auch diese Artike äußerst einseitig. So wird zum Beispiel über den Vater (siehe insbesondere //http://www.taz.de/!5464317/ )einiges geschrieben; seine Sichtweise wird nicht geschildert.
Exemplarisch folgendes Zitat aus dem Artikel: "Der Junge lebt nur kurze Zeit beim Vater, dann kommt er im November 2015 das erste Mal ins Heim. Ein Gutachten segnet die Entscheidung ab. Der Junge habe eine Störung, eine mildere Maßnahme als Heimerziehung sei nicht möglich. Der Vater, der das beantragt hat, gilt als voll erziehungsfähig. Die Mutter, die gegen ein Heim ist, nicht." .
Der Artikel suggeriert (im weiteren Zusammenhang), dass ein Elternteil sich dadurch auszeichnet, das er gegen eine Heimunterbringung ist. Was für ein Unsinn. Der Vater handelt im Sinne des Gutachtens im Sinne des Kindeswohls. Die Mutter zieht hier nicht mit; spricht eher für ein Verbleib des alleinigen Sorgerechts beim Vater?!
zum Beitrag25.12.2017 , 19:15 Uhr
Eine steigende Anzahl von Inobhutnahmen könnte auch etwas mit funktionierendem Kinderschutz zu tun haben. Vielleicht hat "der Staat" ja etwas aus Tragödien wie dem "Fall Kevin" o.ä. gelernt und greift nun frühzeitiger ein.
Leider müssen immer noch zu viele Kinder unter psychischer und physischer Gewalt ihrer Eltern leiden.
Zugleich möchte ich natürlich nicht ausschließen, dass hierbei manchmal auch zu massiv eingegriffen wird. Im Zweifel sollte das Kindeswohl vorgehen.
zum Beitrag25.12.2017 , 10:49 Uhr
Sie schreiben, dass der Anwalt der Mutter, Rudolf von Bracken rät, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. „Er ist verfassungswidrig und verstößt gegen das Grundrecht der Mutter und des Kindes auf Umgang.“ zitieren Sie ihn. Auch ein Bürgerschaftsabgeordneter der Linken und ein Pädagogik-Professor führen Sie an, um die Unrechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen zu verdeutlichen.
Sollte es wirklich keine Gründe für eine Trennung von Mutter und Kind geben, wünsche ich der Mutter viel Erfolg bei ihrem Kampf.
Ich schließe es nach Lesen des Berichtes aber nicht aus, dass nur die Sichtweise der Mutter wiedergegeben wird. Von Gesprächen mit Kind, Vater, Gutachtern und anderen Beteiligten lese ich nichts. Ich möchte daher nicht ausschließen, dass das Kind zu seinem eigenem Wohl von einer emotional übergriffigen Mutter getrennt werden musste. Vielleicht könntenSie - ich gehe davon aus dass es weitere Artikel zum Fall geben wird - den Vater (so erreichbar) und/oder andere Beteiligte zu Wort kommen lassen.
zum Beitrag25.12.2017 , 10:35 Uhr
GutenTag,
Sie schreiben, dass die Jugendämter die "Gewaltenteilung in sich vereinen". Das verstehe ich nicht. Vielleicht können Sie mir einen Fall nennen, wo eine Unterbringung durch ein Jugendamt (für länger als 1 Woche) ohne einen gerichtlichen Beschluss erfolgt ist.
Die Jugendämter werden nicht zuletzt durch Eltern kontrolliert, die gegen Entscheidungen des Amtes rechtlich vorgehen. So kann das Verwaltungshandeln kontrolliert werden. Das mag und wird in der Praxis nicht immer optimal laufen; aber diesen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt es in jedem Lebensbereich.
Ihnen noch eine gute Zeit und auch viel Kraft mit der Aufarbeitung Ihrer eigenen Betroffenheit.
Herr Gerngries
zum Beitrag19.12.2017 , 17:28 Uhr
Artikel 6 GG: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.."
Im Gefährdungsfall können Jugendämter natürlich zunächst auch ohne Gerichtsentscheidung Kinder aus der Gefährdungssituation ziehen. Übrigens oftmals auch auf Wunsch der (Kinder) Jugendlichen. Man stelle sich einmal vor, dass Kinder in einer gefährdenden Situation verbleiben müssten bis eine gerichtliche Entscheidung vorläge. Genau dafür sind die Mitarbeiter eines Jugendamtes ja ausgebildet.
Widersprechen die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten dann der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich das Kind oder den Jugendlichen den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben (soweit keine Gefährdung besteht), oder eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen.
Meiner Ansicht nach machen erst schlecht recherchierte Artikel das Jugendamt in der Wahrnehmung mancher Eltern zu einer "Schreckenseinrichtung ".
zum Beitrag16.09.2017 , 17:04 Uhr
Vielleicht verdienen diese Menschen oftmals auch gar nicht so wenig. Sie müssen nur so hohe Lebenshaltungskosten tragen.
zum Beispiel:
- Strom
- Miete (Dämm-wahn, Grundsteuern).
Hier könnte man die Menschen wirklich entlasten.
zum Beitrag16.09.2017 , 16:20 Uhr
...und diese Verantwortung ist ein Ausdruck von Freiheit. Staatliche Transferleistungen bedeuten immer auch Unfreiheit. Für den der die Steuern bezahlt und für den, der sich für den Empfang seine Lebensverhältnisse offenlegen muss.
Im übrigen tritt die FDP auch für eine Reform der Energiewende ein. Das jetzige System macht Strom so teuer, dass es Kleinverdienern schwerfällt ihre Stromrechnung zu bezahlen.
zum Beitrag16.09.2017 , 11:27 Uhr
Beim Kauf haben Sie bereits Grunderwerbssteuern (aktuell 6 % in Berlin) gezahlt. Dazu kommen weitere Nebenkosten. Bei einem Altbausollten Sie pro Jahr 11,- €/qm pro Jahr als Instandshaltungsrücklage verbuchen. Beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren versteuern Sie den (Spekulations)Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Eine Erhöhung der Grundsteuern trifft Mieter genauso; diese Steuer ist umlagefähig.
Im Übrigen halte ich es für moralisch geboten, dass unser Land gestohlenes Eigentum an seine rechtmäßigen Besitzer (deren Erben) zurückgibt, bzw. diese entschädigt. Ob das nun Bauernhöfe oder (Gurlitt....)-Gemälde sind.
zum Beitrag07.07.2017 , 13:47 Uhr
Ich konnte sehen wie Polizeibeamte mit Gegenständen beworfen und mit Stangen geschlagen wurden.
Wer mit Steinen von Dächern wirft, nimmt schwere Verletzungen der unten stehenden in Kauf.
Das ist an Menschenverachtung kaum zu überbieten.
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