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17.02.2026 , 18:18 Uhr
Zur Mittelschicht: In Steuerklasse I sind 6000 € brutto 3.648 € netto. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind bei diesem Nettogehalt 83 % der Bevölkerung ärmer, bei Vollzeiterwerbstätigen sind es 74 Prozent. Mittelschicht?
zum Beitrag17.02.2026 , 18:10 Uhr
Erstens hat Linnemann nur von einer Erhöhung des Beginns gesprochen, ab dem der Spitzensteuersatz wirken soll, es kommt also auf die konkrete Ausgestaltung an. Details hat er freilich nicht genannt. Zieht man tatsächlich eine gerade Linie von unten nach oben, sinkt zwar auch darunter die Steuerbelastung, allerdings bei denen, die bislang noch gar nicht vom Spitzensteuersatz betroffen waren, in Euro und Cent natürlich um einen viel geringeren Betrag. Darüber, wie Linnemann das Ganze finanzieren will, hat er meines Wissens nichts gesagt. Billig wird das nämlich nicht. Im Übrigen könnte man, politischen Willen vorausgesetzt, die Steuerkurve auch so gestalten, dass die mittleren Einkommen gezielt entlastet werden, ohne die Besserverdienenden zu beschenken.
zum Beitrag17.02.2026 , 17:55 Uhr
Hallo Sybille, wenn ihr verheiratet seid und zusammen veranlagt werdet, beträgt der Spitzensteuersatz auch nicht 69.879 Euro zvE., sondern das Doppelte. Der Durchschnittssteuersatz (die effektive Steuerlast) ist bei euch geringer als 42 Prozent, den Grenzsteuersatz zahlt man ohnehin nicht für das gesamte Gehalt.
zum Beitrag17.02.2026 , 08:16 Uhr
2020 (neuere Daten liegen noch nicht vor) zahlten 92,2 Prozent (Einzelveranlagung) bzw. 91,3 Prozent (Splittingverfahren) der Steuerpflichtigen KEINEN Spitzensteuersatz, d.h. der Vorschlag von Linnemann würde lediglich die oberen 8 bis 9 Prozent begünstigen. Außerdem ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das "zu versteuernde Einkommen" ausschlaggebend, den Spitzensteuersatz zahlt man 2026 erst ab 69.879 Euro zvE. (§ 32a Abs. 1 Nr. 4 EStG). Man muss schon mindestens 6.000 Euro pro Monat verdienen, um überhaupt in den Bereich des Spitzensteuersatzes zu kommen. Und das ist definitiv nicht mehr die Mittelschicht.
zum Beitrag10.01.2026 , 09:57 Uhr
Zitat: "Putin hatte Zeit für einen Kompromiss. Jetzt muss er mit Sanktionen erzwungen werden. Mit Sanktionen, die notfalls auch auf hoher See durchgesetzt werden."
Mal eine grundsätzliche Frage zur Gültigkeit von Sanktionen, die der Autor aber gar nicht anspricht: Ich habe mal gelernt, dass die Reichweite von nationalen Gesetzen an der Staatsgrenze endet. Es sei denn, ein völkerrechtliches Abkommen erlaubt ausdrücklich etwas anderes, z.B. die ausschließliche Wirtschaftszone im UN-Seerechtsübereinkommen, oder es existiert ein Beschluss des UN-Sicherheitsrates. Inwiefern sind US-Sanktionen außerhalb der USA überhaupt gültig und militärisch legal durchsetzbar? Es gab mal einen Einsatz gegen Piraterie vor der Küste Somalias, aber jetzt kapern die USA Tanker in der Karibik und im Atlantik, tun also im Grunde dasselbe wie damals die somalischen Piraten. Der Autor befürwortet das offenbar trotzdem, doch was würde er dazu sagen, wenn China oder Russland westliche Tanker mit Verweis auf chinesische und russische Gesetze kapern würden? Gilt nicht mehr das Völkerrecht? Gilt nicht mehr gleiches Recht für alle? Gilt stattdessen "legal, illegal, scheißegal"?
zum Beitrag