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18.12.2025 , 15:03 Uhr
Ich verstehe den Sinn solcher Artikel nicht. Die derzeitige Rechtslage ist Frau Zollner offensichtlich gänzlich unbekannt oder interessiert schlichtweg nicht. Statt sauber zu berichten wird emotionalisiert - das fügt dem Rechtstaat Schaden zu und delegitimiert ihn. - Die Familie wusste vor 5 Jahren (sic), dass sie ausreisepflichtig ist. - Politischer Wille eines Kreistags ist irrelevant, das Einreiseverbot gilt EU- weit, was ein KT dazu sagt ist nicht von Belang. - Eine Verfolgung im Sinne der § 3 und 4 AsylG hat offensichtlich nicht bestanden, da ist hypothetisches Geraune über potentielle Gefahren irrelevant. Es gibt in der Türkei keine allgemeine "Gefährdungslage(n)" für Kurden. - 2019 war die Anerkennungsquote höher. Ach nee, da kamen auch in großer Zahl Gülen-Anhänger nach Deutschland, bei denen häufig bereits Strafen verhängt worden waren oder bei denen Berufungsverfahren liefen. Und diese Leute wurden tatsächlich individuell verfolgt und wurden i.d.R. auch als Flüchtlinge anerkannt.
Kann man alles wissen und recherchieren, man muss sich halt für ein Thema interessieren und nicht voreingenommen alles für "Unrecht" halten, was in der Migrationspolitik so passiert. Note 5-
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