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12.12.2025 , 12:51 Uhr
Wenn man sich das GG Artikel 33 anschaut dnn wird man schnell feststellen das aufgrund der Besitzstandswahrung für bereits länger verbeamtete Personen sich nichts ändern wird! Für zukünftige Personen im Lehramt, Verwaltung ist eine Umstellung sicher möglich. Allerdings muss man dann auch bedenken das diese Personen dann im ö.D. angestellt sind und dementsprechend eine Betriebsrente bekommen und auch andere Möglichkeiten haben als Beamte heute......! Weiter muss man sich auch Gedanken um die Exekutive machen....das wird auch häufig angeführt das diese Jobs als Angestellte ausgeführt werden können🤣Möglich ist immer vkel aber die Frage ist ob es mit der Umsetzung klappt....
zum Beitrag12.12.2025 , 12:39 Uhr
Naja....man muss immer beide Seiten der Medaille sehen😉Meine Frau ist im Finanzamt als SGL in A12 besoldet mit 25 Erfahrung....hat 15-20 Mitarbeiter zu führen, Führungsposition, Studium, Steuerberaterin.......und ein Gehalt von 4300€ Netto!! In der freien Wirtschaft ist mit diesen Vorraussetzungen weit aus mehr Geld zu verdienen als im Beamtenstatus......!Sicher ist am Ende die Pension höher als der Rentenanspruch aber dafür ist das Gehalt auch begrenzt!
zum Beitrag12.12.2025 , 12:33 Uhr
Das ist so nicht richtig!! Man kann als Landesbeamter oder auch als Kommunalbeamter sicher einen Versetzungsantrag stellen aber in der Regel benötigt man immer einen Tauschpartner😉
zum Beitrag