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14.11.2025 , 09:09 Uhr
In Bezug auf widersetzen habe ich mich gefragt, ob der Paragraf 21 überhaupt zutrifft, da widersetzen das Ziel verfolgt AfD-Parteitage bzw. die Neugründung der AfD-Jugend am 29.11. in Giessen zu blockieren/verhindern. Ich dachte, dass es sich bei Parteitagen nicht um Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts handelt, da sie nicht öffentlich sind. Wäre das blockieren dieser Veranstaltungen also nach Paragraf 21 strafbar?
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