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14.03.2017 , 14:21 Uhr
Soweit ich den Artikel verstanden habe, liegen den BBB Anträge vor, auch von besagtem Trainer, die nicht bearbeitet werden: Geld will ja bezahlt werden, nur geht das eben nicht ohne eigene Satzung dafür. Wäre es nicht logischer und gerechter gewesen von den BBB, sich eine Regelung zu überlegen, die angewendet werden kann auf die Privattrainer und auf das Verbot zu verzichten? Dadurch dass ein Verbot jahrelang geduldeter Praxis erteilt wurde ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage dieser Personal Trainer, stehen diese natürlich vor dem wirtschaftlichen Aus. Je länger das Verbot des Zutritts dauert, desto näher rückt die Insolvenz. Das ist doch ungerecht.
Ganz abgesehen davon ist es auch ein Unding, wie mit den Privatschülern umgegangen wird. Ich selbst nehme seit ca. 5 Jahren ab und zu Privatunterricht. Um schwimmen zu lernen, muss ich natürlich in ein Berliner Bad. Vom Monopolisten BBB wurde die bisherige Praxis über Jahre geduldet. Plötzlich kam dann das Verbot mit folgenden haltlosen Begründungen: a) Privatschüler würden ganze Bahnen blockieren, was absolut nicht stimmt. Man merkt gar nicht, dass ich eine Schülerin bin. Ich reihe mich ganz normal in die Bahn mit ein. Einziger Unterschied: Der Trainer geht am Beckenrand auf und ab. Mir scheint es fast so, anstatt irgendetwas tatsächlich in den BBB zu verbessern (Öffnungszeiten, weniger Vereinsmeierei, Durchsetzung der Hausordnung gegen Rowdys etc.), zeigt man auf die Trainer und sagt: Die sind schuld! Die nehmen uns die Wasserfläche weg (was bewusst falsch) ist. Trainer Raus! Schüler gleich mit! Bezahlen! Wo wir bei Punkt b) wären: Bezahlen. Wie soll denn der Trainer bezahlen, wenn es keine eigene Trainertarifsatzung gibt und dies bisher auch nicht eingefordert wurde. Ist doch unlogisch. Die Idee, ganze Bahnen für jeweils nur einen Schwimmer anzumieten, ist jedenfalls so absurd, dass sie ganz klar aufzeigt, dass das Argument der Bahnblockierung durch Privatschwimmer nur vorgeschoben ist.
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