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09.03.2017 , 05:58 Uhr
Für mich sind nach dem Kommentar von Frau Lompscher im SO36 noch einige Fragen offen. Hier gibt es ein Video davon: https://www.youtube.com/watch?v=Zz9dNYCX1TU
Gelten die 8 % bzw 30 Euro für alle vor und nach dem 1.1.2017?
Hier sagt sie: "...Aber der Inhalt der Vereinbarung ist besprochen. Die Koalitionsvereinbarung umzusetzen haben wir uns fest vorgenommen, für die ganz normalen städtischen Wohnungen und die 30.000 städtischen Sozialwohnungen. Mieterhöhungen, die ab dem 1.1.2017 ausgesprochen worden sind, werden sofort diesem Regime unterworfen, das heißt hier wird es zu Korrekturen kommen. Für Mieterhöhungsverlangen, die vor dem 1.1.2017 rausgeschickt worden sind und zum 1.1.2017 wirksam sind, wird es rückwirkende Änderungen geben, für alle die, die den Rahmen des Koalitionsvertrages überschreiten – also entweder mehr als 8 Prozent in den vergangenen vier Jahren oder mehr als 30 Euro. Der jeweils geringere Wert wird angesetzt...." (Quelle: https://www.facebook.com/Mariannenkiez/)
Das "Regime", dass sich auf den Koalitionsvertrag bezieht, sieht ja eigentlich 2 % max Erhöhung im Sozialen Wohnungsbau vor pro Jahr - oder können Vermieter grundsätzlich die Erhöhungen aufsummieren, wenn sie ein Jahr mal darauf verzichten? Denn genau so wird ja jetzt argumentiert, 4 Jahre wurde verzichtet und daher könne man nun 8 % auf einen Schlag erhöhen.
Wer kontrolliert ob in den letzten vier Jahren welche Erhöhungen stattfanden? Was ist mit Leuten die gerade erst eingezogen sind, darf da auch erhöht werden? Wer berät und informiert die Mieter dazu? Die degewo ist dazu kaum in der Lage - die Schreiben sind so kompliziert, dass sie kaum ein Mieter versteht, das wurde auf der Mieterversammlung ganz deutlich und selbst Herr Bartels vom Berliner Mieterverein hat das so kommentiert: https://twitter.com/Marianne10997/status/836596234492182529/photo/1
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