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30.01.2017 , 13:00 Uhr
Hallo, Ihre Vermutungen sind "fast" richtig ... Nur bewirkt die Austragung aus dem HR nicht, das sie sich als GF für alles das verantworten müssen, notfalls auch vor Gericht, was sie im Rahmen Ihres Dienstes unterschrieben haben ... Ich kann das deswegen so feststellen, weil ich die 2. Unterschrift unter besagtem Dokument neben Herrn Z. geleistet habe ...
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