Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
30.01.2017 , 11:29 Uhr
Die 4 "Bergmann-Kirchhöfe" lt.berlin.de stehen - inkl. Rand und Wirtschaftshof an der Jüterboger Straße - komplett unter Denkmalschutz.
Der Sonderparagraph von 2015 § 246 Abs.9 ermöglicht eine temporäre Bebauung von normalen Friedhöfen - aber nicht von gesetzlich geschützten Gartendenkmalen.
Es gibt keinen Beschluss zur Bebauung vom Bezirksamt, wie die Kirche behauptet.
Es gibt keine Genehmigung der Denkmalbehörde.
Trotzdem wird auf dem Friedhof bereits Baufreiheit geschaffen, man spricht von "Aufräumen".
Ganz nebenbei wurde im Dez. 2016 ein belegter Fuchsbau auf dem Luisenstädtischen Teil mit schwerem Gerät zugeschüttet, Hügel abgetragen, Umbettungen wurden gemacht, Gräber entsorgt.
Die Geflüchteten dienen als Ausrede, um eine Erstbebauung durchzusetzen, um Bauland in bester Innenstadtlage langfristig verkaufen zu können, auch wenn Herr Quandt das - kokketierend auf sein Alter - für seine Lebenszeit ausgeschlossen hat.
Wie heißt es doch so schön im 8. Gebot:
"Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten".
Das gilt für die Herren Pfarrer und die SPD Kreuzberg Mehringdamm, niemand, der gegen die Bebauung für Niemand auf Bergmann-Friedhöfen unterschrieben hat, ist gegen Geflüchtete in unserem Bezirk. Ich muss es leider dazu sagen: auch ich unterstütze Geflüchtete z. B. über "Kreuzberg hilft" und ganz privat einen jungen Geflüchteten finanziell und mit Zeit, z. B. bei Ämterwegen und - gerade letzte Woche - habe ich ihn unterstützt, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Das tue ich gerne,
trotzdem lehne ich die Bebauuung egal für wen auch immer auf Gartendenkmal entschieden ab.
zum Beitrag