Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
10.01.2017 , 20:59 Uhr
Das ist alles schwer auszuhalten. Sie trauen also generell keinen Gerichtsurteilen gegen Mörder, Terroristen und Räubern, weil Sie immern sagen: "Ich kann nicht sagen, wie es tatsächlich gewesen ist, weil ich nicht dabei war." Ernsthaft? Vielleicht mal das lesen, wenn es irgendwie hilft in der Leere? http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7654545
zum Beitrag10.01.2017 , 17:29 Uhr
Herr Pfeiffer erfindet lustige Zahlen aus den Tiefen des Raums genährt am Wunsch, weiterhin bei Maischberger und anderswo eingeladen zu werden. Weil es nicht in den Kram passt, halten die Behörden der Länder die wahren Zahlen gerne unter Verschluss, manchmal suppt es verschämt durch http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Rostock/Acht-von-zehn-Vergewaltigungen-sind-vorgetaeuscht - die taz hat alles richtig gemacht und nicht denen eine Plattform gegeben, denen die Wahrheit egal ist und nur ihr blubbernd-gammeliges Süppchen kochen wollen.
zum Beitrag09.01.2017 , 14:02 Uhr
Es gibt keinen Angeklagten mehr, auch kein "in dubio" mehr. Es gibt eine verurteilte Täterin, Link zum Urteil in diesem Thread.
zum Beitrag09.01.2017 , 11:40 Uhr
Nein, das ist immer die dumme Ausrede, wenn jemand mit der Justiz nicht zufrieden ist. Der Fall ist eindeutig. Lesen Sie einfach in Ruhe http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7654545
zum Beitrag09.01.2017 , 10:59 Uhr
Das ist immer eine lustige Idee, auf den Stand von 2011 zurückzugehen, man ahnt warum - die Justiz ist inzwischen viel weitet: Inwischen ist Claudia Dinkel durch das OLG Frankfurt am Main für ihre Taten verurteilt, siehe http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7654545
zum Beitrag