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11.02.2022 , 09:43 Uhr
Weggeworfen werden davon nur gut die Hälfte - wie auch aus dem WWF Text hervorgeht.
zum Beitrag11.02.2022 , 09:40 Uhr
Im Original bei WWF heißt es, dass ein Drittel verlorengehen - nicht dass ein Drittel weggeworfen werden!
Verlorengehen kann dann auch sein - der Salat auf dem Feld wird nicht benötigt und somit auch nicht geerntet etc.
zum Beitrag13.11.2021 , 13:23 Uhr
Dennoch bleibt das individuelle Risiko für die einzelne Person ja eher gering ... Und hohes Risiko bei einem so geringen Anteil zu postulieren, naja.
An der Problematik der überfüllten Kliniken ändert das nichts, wie sie nochmal richtig vor Augen führen.
zum Beitrag13.11.2021 , 12:40 Uhr
"Viele von ihnen haben ein sehr hohes Risiko, schwer zu erkranken und intensivmedizinische Betreuung zu benötigen, die schon jetzt nur noch begrenzt zur Verfügung steht."
Sie sollten treffsicherer schreiben. Wenn ein geringer 1stelliger Prozentsatz der Infizierten so wie im letzten Jahr als alle ungeimpft waren intensivmedizinisch betreut werden muss, so ist es doch zweifelhaft das als sehr hohes Risiko zu betrachten - denn zu 95% oder mehr Prozent werden sie die Betreuung ja nicht brauchen!
Das ändert an der Problematik des Volllaufens den Inte sivstationen natürlich nichts. Wenn eben ein ganzes Land zur gleichen Zeit eine infektiöse Krankheit bekommt, reicht auch ein geringer Anteil an schweren Verläufen um das System an die Grenzen zu bringen.
Dennoch sind Formulierungen wie sehr hohes Risiko da zweifelhaft und nicht hilfreich.
zum Beitrag25.08.2021 , 21:02 Uhr
Das ist falsch. Den Sprachtest gibt es für die 20 jährige Thailänderin genauso. Und auch da scheitern x Prozent und dann muss auch ein Michl warten.
Gibt nur wenige Ausnahmen beim Sprachtest, EU natürlich, die weiteren kenne ich nicht.
In diesem Falle hat das mal nix mit muslimischen Einwanderern zu tun.
zum Beitrag25.08.2021 , 09:55 Uhr
... auch wollte ich hier keinen Diskurs über Altersunterschiede in Beziehungen eröffnen.
Ich kritisiere die Erwartungen die Leuten an die Botschaft im Zuge des Familienzusammenzuges haben.
Es darf jeder heiraten wen er will, wo er will und ggf. darf er/sie seinem/r PartnerIn auch nach Deutschland holen.
Nur ein wenig Bewusstsein wie schwer so ein Unterfangen ggf. werden kann schadet wohl nicht. Es kann halt kosten und es kann dauern - teilweise aufgrund von Konflikten - teilweise aufgrund der geographischen Lage eines Landes - der fehlenden Botschaft und so weiter - wird im Artikel ja gut beschrieben. Deutschland unterhält nun mal nicht 200 Botschaften mit Konsularabteilungen und 200 Goethe Institute in der Welt, sondern signifikant weniger.
Politisch könnte man jetzt hier Änderungen verlangen - damit Deutschland dann auch wirklich aus jedem Lande zügig und zeitnah erreichbar ist.
Also, unschöne und zähe Sache für alle Betroffenen, aber kein Seite 1 Skandal der Visumvergabe für eine Zeitung.
zum Beitrag24.08.2021 , 23:57 Uhr
Schön, dass Sie es da schaffen trotz Ironie noch ein wenig Frauenfeindlichkeit und die fehlende Portion Alltagsrassismus reinzubringen.
Es wird den Problematiken beim Familienzusammenzug nicht gerecht.
zum Beitrag24.08.2021 , 23:50 Uhr
Ich habe in meinem Kommentar durchaus den Fakt anerkannt, dass man zu einem gewissen Teil einer Bürokratie und auch Willkür ausgesetzt ist. Ich fragte nur - was erwarten die Leute? Und sind diese Erwartungen vielleicht ein wenig hoch angesetzt? Das war der Punkt um den es mir ging.
Bedeutet Schutz der Familie, dass ich als Deutscher zu jedem Zeitpunkt an jedem Ort der Welt heiraten kann und im Anschluss Anspruch auf eine Familienzusammenführung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens, sagen wir mal 1 Jahr habe? Antworten darauf sind nicht so einfach zu geben.
Die sprachlichen Hürden sind mit Sicherheit politischer Natur - und sie scheinen bei näherer Betrachtung auch tatsächlich kaum sinnvoll.
Dennoch gelten in diesem Spannungsfeld auch die weiteren gemachten Beobachtungen.
zum Beitrag24.08.2021 , 23:38 Uhr
Man kommt bei dem Thema schnell von der dramatischen Situation in Afghanistan weg. Der Staat hat natürlich prinzipiell kein Recht Ehen willkürlich zu beurteilen und mit den Familienzusammenzug willkürlich zu behindern.
Dennoch muss auch jedem klar sein, dass manche Familienzusammenführungen eben schwieiriger sein werden als andere. Die Welt ist voller Konflikte, Botschaften sind in manchen Ländern weit und in vielen Ländern der Welt gibt es weder Deutsche Botschaften noch Goethe Institute. Sucht man sich nun seinen Ehepartner in einem dieser Länder der Welt, dann ist man mit einer langen Bürokratie und vermutlich auch hohen Kosten konfrontiert.
Hat man in einer solchen Region gelebt und gearbeitet und seinen Partner dort kennengelernt wird man das wissen. Gehört man eher zum Typ Urlaub und anschließende Hochzeit mag man davon auch etwas naiv überrascht sein. In hier beschriebenen Fall ist es ja jemand, der sich seine Partnerin in seinem Herkunftsland gesucht hat und eigentlich auch über die Verhältnisse informiert sein sollte.
Auch der Deutsche Beamte hat ja so seine Werte - Urlaubsehen, arrangierte Ehen, Ehen mit 30 Jahren Altersunterschied genießen nun allgemein in der Gesellschaft nicht das höchste Ansehen - obwohl das den Staat natürlich eigentlich nichts angeht. Und dennoch, sind Menschen in den Botschaften und die verhalten sich eben doch nach ihren Werten. Auch gilt - kommt man z.B. mit einer nicht alphabetisierten PartnerIn auf die Botschaft und die kann dann offenkundig kaum Formular ausfüllen und unterschreiben, dann wird man dort eher weniger positiv aufgenommen werden.
So erklären sich dann eben so manche Schwierigkeiten - alles gegen Gesetz, denn da sind alle gleichzubehandeln - wer die Deutschen kennt dennoch verständlich.
zum Beitrag24.08.2021 , 20:09 Uhr
Tja, nur was erwarten Leute?
Der gute Mann kam noch als Minderjähriger nach Deutschland, nachdem er hier fast 20 Jahre lebte, dann 35 Jahre alt, suchte er sich eine 20 Jährige Partnerin in Afghanistan, die er offenbar dort heiratete.
Im Anschluss möchte er seine Frau nach Deutschland holen, doch scheitert diese daran selbst einfachstes Deutsch zu lernen - für den Sprachtest muss man Hallo sagen können, sich vorstellen, nach dem Weg fragen und die Uhrzeiten einigermaßen können. Personen mit normaler schulischer Vorbildung schaffen das, Personen ohne diese scheitern daran oft und brauchen lange.
Nun sind die Behörden alle böse und unfähig und machen ihm und seiner Frau das Leben schwer. Nun - es ist ein Teil der Wahrheit ja - der andere Teil ist aber ebenso - er bzw. die beiden haben sich da eben auch etwas sehr Schwieriges vorgenommen! Nun darf sich natürlich jeder seine Partner suchen dort wo er will, so alt er will, solange volljährig, aber die Erwartung, dass dann noch alles glatt und easy laufen soll - finde ich überzogen.
Die Anforderungen und Behörden versuchen natürlich ein wenig diese Art von Zuzug zu steuern und den Zuzug in Verhältnisse mit extremem Machtgefälle (hier ein Mitte dreißig Jähriger Deutscher mit einer knapp 20 jährigen Afghanin) unattraktiv zu machen. Angeblich soll das auch EhepartnerInne schützen dann in Deutschland dem PartnerIn aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse allzu ausgeliefert zu sein, sondern zumindest ein wenig zu können & eigene Rechte zu kennen.
Also, toll läuft es nicht, aber ganz so mies dann auch wieder nicht.
zum Beitrag10.03.2019 , 18:52 Uhr
Den Gedanken mal weitergesponnen: Standardumgang - jedes zweite Wochenende von Fr bis So = 15% Betreuungsanteil - tut das mindeste um die Beziehung zu erhalten Jedes Wochenende von Fr bis So = 30% Betreuungsanteil --> kümmerst sich gut und bemüht sich ... Jedes Wochenende von Fr bis So und noch eine Nacht in der Woche beim anderen Elternteil = 40% --> engagiert für eine gute Beziehung Steigert man nun noch und geht auf 50 - 50 % Betreuungsanteil = bequem für die Eltern, machen es sich einfach, potenziell schlecht fürs Kind - Welcher Logik folgt eine solche Pauschale Annahme bitte ??!
Und auch bei Eltern, die zusammenleben gibt es diverse Konstellationen in denen ein Elternteil viel weniger präsent ist ... Klassiker wäre der Pendler - entsprechend dem Wochenendelternteil bei getrennt lebenden ...
zum Beitrag10.03.2019 , 18:34 Uhr
"Und auch in diesem Fall würde selbst bei großem Einkommensunterschied kein Unterhalt gezahlt."
Liebe Frau Mertins, bitte erstmal die Regelungen zum Unterhalt im Detail recherchieren bevor Sie in einer Zeitung falsche Fakten verbreiten und so zu klischeehaften Ansichten beitragen.
Das Wechselmodell schließt Unterhaltszahlungen - entgegen der landläufigen Meinung - keinesfalls aus. Genau für den von Ihnen angenommen Fall ist nämlich sehr wohl Unterhalt von der/dem Besserverdienenden zu zahlen. Das ganze ist auch schon höchstrichterlich bestätigt worden.
Ein paar weitere Gedanken: Während bei der angesprochenen Aufteilung 60:40 der Zeit noch alles in Ordnung sein soll, der eine Elternteil den Schwerpunkt der Erziehung und des Aufenthaltes stemmt, sollen dann durch die nur noch minimale Verschiebung zu einer 50:50 Betreuung plötzlich große Schwierigkeiten für das Kind bestehen, weil es nun ständig hin- und her muss?! Macht wenig Sinn - entweder das ist auch schon bei zwei engagierten Elternteilen, die sich auf ein Modell von 60:40 geeinigt haben so, oder es ist aber auch bei 50:50 zumindest nicht zwingend so.
zum Beitrag26.12.2016 , 23:52 Uhr
Im Artikel fehlt leider der Hinweis, dass der Begriff der "kulturellen Aneignung" in den verschiedenen Fachdisziplinen doch recht unterschiedlich benutzt wird. Teilweise sogar recht konträr. Leider wird hier nur die Definition der Critical Whiteness Bewegung wiedergegeben, was den Anschein erweckt es sein ein fester Begriff - genau das ist er aber ganz offenbar nicht. Vielmehr entsteht dadurch der Eindruck, dass er eine bestimmte Bedeutung bekommen soll. Das wiederum ist dann auch nicht Wissenschaft sondern politische Aktion.
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