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16.11.2016 , 12:24 Uhr
Sehr geehrte Herr Nico Frank, die Feststellung nur muslimischen Glaubensgemeinschaften bliebe der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verwehrt, ist nicht richtig. Auch eine Reihe christlicher Vereine streben diesen Status an und haben in Folge immer noch den Status eines Vereins. Dabei wird den Anwärtern vergleichbar dem Streben nach einer Mitglied in der EU geprüft, ob es sich wirklich um eine Reglionsgemeinschaft handelt und ob ihr Weltbild mit dem Grundgesetzt übereinstimmt. Es geht hier nicht um eine Verfolgung muslimischer Gemeinschaften. Ein Katholik zu sein schützte wenig vor der Verfolgung der Nationalsozialisten. Kommunisten, Intellektuelle und die Mitglieder christlicher Vereine wie die Bibelforscher wurden ebenso verfolgt wie die Juden. Damals ging es um die Gleichschaltung einer Gesellschaft, deren probates Mittel ein gemeinsamer Feind war. Der heutige Faschismus wendet diesselben Instrumente ein und versteckt sich hinter der Fassade einer gemeinsamen Nation, einer Rasse oder der Religon.
Und nochetwas: Durch die Zentralisierung des Wissens und die Deutunghoheit der katholischen Kirche wurde jahrhundertealtes Wissen eingefroren, ging verloren oder entwickelte sich weiter. Der Islam war damals weitaus toleranter und weiter was Hygiene, Medizin, Literatur und andere Bereiche betraf.
Daher verankert unser Grundgesetz, dass jeder unabhängig von seiner Religon, seiner Weltanschauung, seines Geschlechts, seiner sexiuellen Orientierung, einer Behinderung etc.. denselben Zugang zu Bildung und Arbeit haben soll.
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