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14.11.2019 , 09:24 Uhr
Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass es auf die Frage eines Beweisverwertungsverbotes aufgrund der unzulässigen Identifizierungsmaßnahme hinausläuft. Dann könnte der damit geführte Beweis, dass es sich bei der Angeklagten um die an der Aktion beteiligte und durch die unzulässige Ermittlungsmaßnahme identifizierte Person handelt, unverwertbar sein.
zum Beitrag07.11.2016 , 15:14 Uhr
Ein sehr wichtiger Artikel mit guten Anregungen. Aber wieso muss man sich denn mit der Kritik anderer Vorschläge profilieren, wenn diese sich durchaus ergänzen können? Ich finde den Vorschlag von Till Steffen nach wie vor richtig, um auf der Durchsetzungsebene anzusetzen. Aber nur weil damit sichergestellt ist, dass die Löschung hetzerischer Postings nicht verschleppt wird, heißt es ja nicht, dass diese nicht auch mithilfe der vom Autor vorgeschlagenen Verpflichtungen im Nachgang verfolgt werden sollten. Für mich ergänzen sich hier viele wichtige Vorschläge zu einem sinnvollen und längst überfälligem Ganzen.
zum Beitrag