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07.11.2016 , 11:32 Uhr
Ein entscheidendes Detail ist, dass die Rechtsgrundlage für eine Interpretation des Grundgesetzes Hong Kongs durch den Ständigen Ausschuss des Volkskongresses nicht gegeben ist. Dies wird in diesem englischsprachigen Artikel erläutert: http://researchblog.law.hku.hk/2016/11/cora-chan-on-legal-limits-of-beijings.html
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