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13.10.2016 , 10:20 Uhr
Die Jugendhilfe besteht aus dem öffentlichen Träger (die Jugendämter), der die Steuerungsverantwortung hat, und freien Trägern, die die Angebote in vielen Bereichen durchführen. Diese freien Träger brauchen bestimmte Rechte und Bedingungen, um arbeiten zu können. Wenn man eine Einschränkung dieser Bedingungen beklagt, ist das nicht = einer Privatisierung das Wort reden.
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