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29.09.2016 , 20:31 Uhr
@Jim Hawkins
Zur gestellten Frage: Religionsfreiheit endet dort wo der Gesetzgeber bereits eindeutige Grenzen gezogen hat, wie z.B. bei der Anwendung körperlicher Gewalt.
Und nun ein wenig Polemik:
Verbieten wir auch die bunten Ganzkörperanzüge, die auf allen möglichen Events getragen werden, und weder religiöse noch kulturhistorische Wurzeln haben?
Bei einem "Burka"-Verbot geht es allein und ausschliesslich um die Diskriminierung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Genausowenig wie Baskenmützenträger, Bartträger oder katholische Nonnen in der Wahl ihres Aussehens und öffentlichen Erscheinens eingeschränkt werden dürfen, sollten wir diese Toleranz auch muslimischen Damen gegenüber aufbringen können.
Und wer durch Unkenntlichkeit, also einer Art Anonymität verunsichert wird, sollte darüber nachdenken, wie moderne Kommunikation in den "sozialen Medien" stattfindet.
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