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24.08.2016 , 23:22 Uhr
In Deutschland SA- und SS-Uniformen öffentlich zu tragen ist vernünftigerweise verboten, weil beides das Terrorregime des Dritten Reiches symbolisiert, das u.a. die Tötung aller Schwulen, Juden, Abtrünnigen und Andersdenkenden betrieb. Es handelte sich zweifellos um systematisch durchgeführte staatliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Sei es nun Afghanistan, Iran, Saudi-Arabien oder sonst wo, überall wo von Frauen erwartet oder erzwungen wird die Burka, den Niqāb oder vergleichbare Bekleidung zu tragen, symbolisiert diese Bekleidung das öffentliche Bild der jeweiligen islamischen Staaten, die die Tötung aller Schwulen, Juden, Abtrünnigen und Andersdenkenden betreiben. In allen Fällen handelt es sich um systematisch durchgeführte staatliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Warum sollte das Verbot die Symbole eines Terrorregimes öffentlich zu tragen in einem Fall vernünftig sein und im anderen Fall gegen irgendwelche Freiheiten verstoßen?
Wann immer die Debatte aufkommt, hilft es in Argumenten für die Vollverschleierung Wörter wie „Burka“, „Niqāb“ und jede andere Bezeichnung der Vollverschleierung durch „SS-Uniform“ zu ersetzen und dann erneut zu entscheiden, ob das Argument für die Vollverschleierung gültig sein kann.
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