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10.08.2016 , 10:09 Uhr
"[...] die süddeutsche Spedition war mit dabei: Sie bot einem jungen Mann einen Praktikumsplatz an. Dann aber verübte ein syrischer Flüchtling den Anschlag von Ansbach. Der Spediteur bekam kalte Füße und sagte das Praktikum wieder ab. [...] Zum Beispiel im Fall des jungen Flüchtlings bei der Spedition: Bis er davon erfuhr, dass die Spedition gegen ein Gesetz verstoßen hatte, war die Frist, in der man juristisch gegen eine angenommene Diskriminierung vorgehen kann, bereits abgelaufen. Sie beträgt gerade mal zwei Monate."
Der Anschlag von Ansbach war am 24.07., als vor nicht einmal 3 Wochen. Wie kann da eine 2monatige Frist ablaufen?
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