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31.07.2016 , 11:35 Uhr
"(D)as geeignete Mittel zur Verbrechensbekämpfung" können "Recht und Gesetz" per se nicht sein, weil Exekutive und Judikative allein ex-post handeln, also re-agieren können. Um präventiv handeln zu können, müssen Wissensakteure (wie Theweleit) Wissen erarbeiten und anschließend mit Organen der Legisla-, Judika- und Exekutive Möglichkeiten der Durchführbarkeit präventiver Maßnahmen prüfen. Grüße vom Soziologenstammtisch.
zum Beitrag31.07.2016 , 11:04 Uhr
Die Freud'sche und v.a. Lorenz'sche Verurtümlichung eines "Todestriebes" oder einer angeborenen Tötungslust (und die daraus sich potentiell ergebende fatale Gewalt-Legitimiations-Strategie) versucht Fromm in seiner "Anatomie der menschlichen Destruktivität" ja gerade zu dekonstruieren. So weit sind Fromm, Theweleit und Sie nicht auseinander und die Frage wird sogar bei allen gestellt (lediglich nicht "abschließend" beantwortet).
zum Beitrag