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01.07.2016 , 10:19 Uhr
Religionsfreiheit als Extraverfassungsrecht abschaffen. Ein Bürger darf biertrinekend mit der Moedelleisenbahn spielen, trotzdem nicht im Dreß mit Reklame seiner Lieblingsbrauerei als Richter oder Verteidiger auftreten. Religion behandeln als Privathobby wie Kegeln, Chorsingen oder Philosophievortrag.
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