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11.05.2016 , 19:46 Uhr
Das ansehen von Inhalten im Internet, die dort ohne Rechte gehostet waren, ist bereits lange als "reiner Werksgenuß" legal. Erst Maßnahmen zur Dauerhaften Speicherung konstatieren einen illegalen Download nicht aber einfaches streamen bei dem in der Regel mit dem schleißen des Browserfensters auch der Inhalt verloren geht. Vergleichbar mit dem ansehen einer illegalen Filmvorführung ohne rechte , der Vorführer ist strafbar wie der uploader des Streams nicht aber Personen die den Film gesehen haben^^.
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