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11.05.2016 , 09:18 Uhr
Ist es denn so schwer zu verstehen, dass Kinder beide Eltern brauchen? Von der Geburt an, in intakten Familien und eben auch nach der Trennung. Immer. Das Kind trennt sich doch nicht von seinen Eltern! Und doch gibt es kein gleiches Recht auf Betreuung für beide Elternteile. Unser unsägliches Familienrecht definiert einen „betreuenden“ (alleinerziehend) und einen „zahlenden“ Umgangs-Elternteil. Es kreiert Gewinner und Verlierer. Das Kind steht jedoch immer mit auf der Verlierer-Seite.
Ein Elternteil darf der gemeinsamen Betreuung, ohne Angabe von Gründen und auch gegen den erklärten Willen der restlichen Familienmitglieder, widersprechen. Warum tut er/sie das? Da fällt der Blick auf ein ganzes Bündel an finanziellen Anreizen und sonstigen Entlastungen und Privilegien, die ausschließlich dem „alleinerziehenden“ Elternteil zukommen: bessere Lohnsteuerklasse, das Kindergeld, alle weiteren staatlichen Unterstützungen, den Unterhalt des "zahlenden" Elternteils, das Familienleben mit dem Kind und die Macht über das Kind. Gemeinsame Erziehung zu unterstützen anstatt das System der Alleinerziehenden ein-Eltern Familie immer weiter zu fördern muss das Ziel staatlichen Handelns werden. Davon sind wir noch meilenweit entfernt. Der Paradigmenwechsel hin zum gemeinsamen Betreuen hat sich bereits durch den Gesellschaftswandel in den Familien vollzogen. In den Köpfen der Entscheidungsträger in der Politik herrscht jedoch noch immer die Hausfrauenehe als Leitbild vor. Insofern stellt sich schon die Frage, ob an den Schalthebeln des Familien- und Justizministeriums die richtigen Personen sitzen, um diese überfällige Änderung des Familienrechts in Angriff zu nehmen und umzusetzen. Hier haben wir als Wähler die Möglichkeiten gegenzusteuern.
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