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03.05.2018 , 21:46 Uhr
Es ging nicht darum, nach Togo zurückzumüssen, sondern nach Italien.
Es ist kein Unrecht außerhalb von Deutschland zu leben.
zum Beitrag05.10.2016 , 23:05 Uhr
Nein, bei den 14.000 Menschen handelt es sich um Neuankömmlinge im September 2016. Im August 2016 waren es ca. 18.000 Neuankömmlinge und ca. 91.300 neue Asylanträge:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/09/asylantraege-august-2016.html
Beim Familiennachzug handelt es natürlich um eine Prognose aufgrund der bisherigen Zahlen. Diese waren im letzten Jahr am Höchsten, zu dieser Zeit hat kaum ein Antragsteller subsidären Schutz erhalten. Im Übrigen schließt der subsidäre Schutz den Familiennachzug nicht aus, er bleibt nur ausgesetzt für zwei Jahre.
zum Beitrag05.10.2016 , 13:46 Uhr
Zu den 14.000 im Monat:
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/f-a-s-exklusiv-es-kommen-nur-noch-14-000-asylsuchende-pro-monat-14462343.html
Alleine 500.000 über den Familennachzug nur für Syrer. Den Link zu den geschätzten 650.000 für alle Länder habe gerade nicht vorliegen:
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/syrer-koennten-500-000-familienangehoerige-nachholen-14275172.html
zum Beitrag04.10.2016 , 21:43 Uhr
Frau Herrmann schreibt das "kaum noch neue Flüchtlinge kommen." Das stimmt ja nun sowas von gar nicht:
Es kommen zur Zeit 14.000 Menschen im Monat und es werden weitere 650.000 über den Familiennachzug. Hinzu kommen diejenigen, die Merkel nun aus Italien und Griechenland einfliegen will.
zum Beitrag30.09.2016 , 16:27 Uhr
Im privaten Leben kann man weitestgehend tun was man möchte. In der Öffentlichkeit kann der Staat Regeln festlegen-das nennt man Gesellschaft.
Und wenn man sich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit beruft, dann muss dieses tatsächlich auch betroffen sein. Und auch die Religionsfreiheit hat eben verfassungsimmanente Schranken.
zum Beitrag30.09.2016 , 16:17 Uhr
Es handelt sich bei der Vollverschleierung eben nicht um irgendeinen Klamottentrend, sondern um ein patrichalisches Herrschaftsinstrument. Es ist daher eben nicht so, dass die betroffenen Frauen gerade Lust auf eine Burka oder einen Nikab haben, sondern das sie dazu gezwungen werden. Vielleicht beschäftigten sich mich mal mit der Menschenrechtslage von Frauen in einigen arabischen Ländern, der Zwangsheirat, der Mehrehe, der Kinderehe oder Selbstmordrate von Frauen in Afghanistan.
zum Beitrag29.09.2016 , 18:39 Uhr
Ein Vollverschleierungsgebot berührt die Religionsfreiheit nicht - im Koran ist eine Vollverschleierung nicht vorgesehen, selbst ein Kopftuchgebot sieht nur ein Teil der Gelehrten. Von einer Einschränkung der Religionsausübungsfreiheit oder Islamphobie kann daher nicht die Rede sein.
zum Beitrag22.09.2016 , 12:49 Uhr
Zu so einem Fall kommt es doch gar nicht, wenn man die Drittstaatenregelung anwenden würde, wie vor der Flüchtlingskrise. Migranten würden dann zu Hause bleiben oder versuchen in einem anderen Land unterzukommen. Auch in Österreich und in der Schweiz ist man in Sicherheit. Die Weigerung eine Obergrenze festzulegen, schafft auch den Anreiz herzukommen. Alle anderen Länder bestimmen selbst wieviele Menschen sie zu welchen Konditionen aufnimmt.
zum Beitrag21.09.2016 , 16:31 Uhr
Meine Aussagen bezogen sich auf die Frage ob jeder Flüchtling das Recht hat einen Antrag auf Anerkennung in Deutschland stellen kann und nicht darauf ob ein Mitgliedsstaat das Verfahren selbst an sich ziehen kann und ihm freiwillig die Möglichkeit dazu einräumt. Selbst in diesem Fall wäre bei einer solchen Dimension von hunderttausenden von Ausnahmen ein Bundestagsbeschluss erforderlich.
zum Beitrag21.09.2016 , 14:20 Uhr
Art. 16a II GG schränkt das Recht auf Asylrecht ein, dass ist ja der Sinn des Absatzes und der Grund für dessen Einführung. Diese Drittstaatenregelung gilt auch für Flüchtlinge. Für eine dauerhafte Nichtanwendung der Regelung bedarf es eines Bundestagsbeschlusses.
Meinen sie etwa das Deutschland das einzige Land in Europa ist, dass die Flüchtlingskonvention richtig verstanden hat ?
zum Beitrag21.09.2016 , 14:12 Uhr
Das Recht auf Asyl nach dem Grundgesetz und das Recht als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt zu werden betrifft unterschiedliche Gruppen und unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.. Deswegen kann man nach der Flüchtlingskonvention auch kein Asyl beantragen, wie sie vortragen.
Für beide Gruppen gilt die Drittstaatenregelung aus Art. 16a II GG und auch noch die Dublin-Verordnung. Danach können beide Gruppen auch an der Grenze abgewiesen werden, wie mehrere Verfassungsrichter und Juristen festgestellt haben, u.a. hier:
http://www.tagesspiegel.de/politik/gastbeitrag-von-berlins-ex-innensenator-koerting-das-grundrecht-auf-asyl-kennt-eine-obergrenze/12455536.html
Die Behauptung jeder Flüchtling weltweit könnte sich einen Unterzeichnerstaat seiner Wahl aussuchen, um dort Schutz zu beantragen trifft nicht zu.
zum Beitrag21.09.2016 , 12:15 Uhr
Artikel 16a hat auch noch einen zweiten Absatz, welche den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich herab setzt:
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. [...]
Diese Grundrecht müsste Frau Merkel einfach wieder anwenden lassen, um die Zuwanderung zu begrenzen. Es gibt also keinen Anspruch für jeden in Deutschland ein Asylverfahren durchführen zu lassen. Verfassungswidrig verhält sich Frau Merkel.
zum Beitrag10.09.2016 , 11:40 Uhr
Dies halte ich für ein Scheinargument, mit dem andere Staaten mit Kontingentlösungen auch kein Probleme haben. Wenn eine Zahl politisch vermittelt wird, dann gehen die Leute halt woanders hin oder bleiben zu Hause. Kanada zum Beispiel erlaubt Anträge nur vorab in den Botschaften, nicht an der Grenze vor Ort.
zum Beitrag10.09.2016 , 02:16 Uhr
Herr Seehofer stellt ganz vernünftige Forderungen auf. Die USA nehmen in diesem Jahr 10.000, Großbritannien 5.000 und Frankreich 30.0000 Menschen auf.
In Deutschland werden hingegen 350.000 plus ca. 650.000 über den Familiennachzug erwartet. Das ist ja wohl eine ganz andere Hausnummer hinsichtlich Kosten und Integrationsleistung. Das blendet der Herr Funke aus. Ebenso, das man für eine solche Entscheidung auch die Zustimmung der Bevölkerung benötigt.
zum Beitrag09.09.2016 , 14:11 Uhr
Und Kanada sollte das im ursprünglichen Post heißen.
Ich denke das eine Auswahl an Personen im Rahmen eines Einwanderungsgesetzes nicht rassistisch ist, wenn es mit einem Kontingent für Aufnahmen von Personen aus humanitären Gründen kombiniert wird. Das wäre ein guter Ansatz.
zum Beitrag09.09.2016 , 11:39 Uhr
Die meisten Länder wählen ihre Einwanderer nach verschiedenen Kriterien aus: nach Qualifikation, nach Alter, nach Vermögen oder eben nach Herkunftsland. Dies nennt man Selektion. Sie tun dies, um diejenigen ins Land zu holen, welche das Land am meisten braucht, um eine möglichst geringe Belastung und eine Integration zu ermöglichen. Das ist in den USA, in Australien und den USA so.
Auch für Deutschland kann man sich solche Modelle vorstellen. Das muss man nicht gut finden. Man muss es aber nicht als rechtsradikal bezeichnen.
zum Beitrag30.08.2016 , 22:44 Uhr
Absurd ist es zu behaupten, 80% Prozent der Migranten hätten ihren Pass verbummelt, um sich dann "ins Ungewisse" aufzumachen, um sich dann zu weigern in Spanien oder Portugal "Zuflucht" zu finden. Ebenso ist es absurd zu glauben, Deutschland sei allen anderen Staaten moralisch und intellektuell überlegen.
zum Beitrag30.08.2016 , 18:23 Uhr
Natürlich gibt es Kontrollen Aber die Einreise wird wie gesagt auch Menschen gestattet die keine Ausweispapiere dabei haben (70-%80%) und deren Angaben nur auf deren Selbstangaben beruhen. Das ist doch absurd.
zum Beitrag30.08.2016 , 09:57 Uhr
Dieses Gequatsche über die Alternativlosigkeit kann man doch nicht ernstnehmen. Alle anderen Staaten kontrollieren doch auch ihre Grenzen, an sensiblen Stellen mit Zäunen. Norwegen baut deswegen gerade auch einen Zaun zu Russland. Natürlich kann man das hier machen, wenn man wollte. Dazu kann man Menschen welche die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen (Pass vergessen usw.) an der Grenze zurückweisen. Außerdem beseitigt man finanzielle Anreize nach einem illegalem Grenzübertritt.
zum Beitrag29.08.2016 , 16:24 Uhr
Selbst wenn die damalige Entscheidung in einer Notsituation kurzfristig richtig gewesen sein sollte, ist die wirklich interessante Frage doch, warum die Grenze im Widerspruch zum Grundgesetz einfach offen bleibt. Das ist keine Entscheidungsstärke, sondern eine verantwortungslose Sturheit seitens der Kanzlerin.
zum Beitrag27.08.2016 , 01:32 Uhr
Findest Du das Frau Merkel sich an die Verfassung halten sollte ?
Kurzfristig für einige Wochen fand ich die Entscheidung im letzten Jahr in Ordnung, aber als Dauerlösung unkontrollierte Einwanderung halte ich für unverantwortlich und auch für unverkraftbar. Ich glaube es besteht auch kein Grund die Debatte zu emotionalisieren: Es geht eben nicht nur um "Flüchtlinge", sondern größtenteils schlicht und einfach um Migration. Migration kann und muss man beschränken, weil Ressourcen begrenzt sind und Sozialsysteme umlagefinanziert sind. Das ist auf der ganzen Welt so und deswegen ist Migration ist an Obergrenzen und an Kriterien gebunden. Es kommen ja seit Monaten Menschen gerade deswegen, weil es im Moment einfach möglich ist und nicht weil sie müssen.
Und es geht eben nicht darum, Griechenland zu helfen, weil dort will ja eh keiner bleiben will. Das Sozialsystem ist dort zu unattraktiv.
zum Beitrag26.08.2016 , 11:34 Uhr
Frau Merkel hat die Grenze dadurch faktisch geöffnet, dass sie alle Ankommenden entgegen der Drittstaatenregelung aus Art. 16a GG und der Dublin-II-Verordnung an der Grenze nicht mehr zurückweisen lässt, sofern sie angeben in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Zudem wird geduldet, dass 80% der Ankommenden ohne Pass einen solchen Antrag stellen können.
Für solche weitreichenden Entscheidungen Bedarf es in einer parlamentarischen Demokratie eines Parlamentsbeschlusses. Diesen hat Frau Merkel nicht erhalten.
zum Beitrag26.08.2016 , 02:10 Uhr
"Doch Merkel weiß mit Kritikern umzugehen" steht mit im Titel. Und im Artikel erfahren wir dann, was das bei Frau Merkel mal wieder heißt: ich sage nichts zum Thema.
Bei ihrer offenbar dauerhaften Grenzöffnungsankündigung vor einem Jahr scheute Frau Merkel auch die Auseinandersetzung mir ihrer eigenen Regierungsmehrheit aus CDU, CSU und SPD. Deswegen verzichtete sie einfach auf das erforderliche Bundestagsmandat. Sie mag sich Kritikern einfach nicht stellen, wie es in Demokratien üblich ist.
zum Beitrag11.08.2016 , 13:12 Uhr
Eine Abschiebung ist die Durchsetzung der Ausweisung.
Es ging bei dem ursprünglichen Vorschlag von Herrn Palmer um die Rückführung in sichere Gebiete. Diese gibt es in Afghanistan, im Irak und eben auch in Syrien. Eben deswegen bezieht sich die Flüchtlingskonvention auf "Gebiete" und nicht auf "Staaten".
Was nervt, ist die absurde Merkelrhetorik vom "starken Deutschland" das so "humanitär" sei das es allen anderen 27 Staaten überlegen sei. Das ist eine Anmaßung.
zum Beitrag11.08.2016 , 13:03 Uhr
Also ich finde die Akzeptanz ist angesichts der Kosten, der Probleme und den Herausforderungen sehr groß, wenn man in Betracht zieht wie viele Menschen innerhalb weniger Monate hergekommen sind. Das ist auch keine Selbstverständlichkeit, probieren sie das mal woanders.
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte bedeuten keinesfalls, wie oftmals angenommen wird, dass Staaten keine Gesetze zur Regelung bezüglich Einreise und Ausreise machen können, welche auch Beschränkungen unterliegen können. Die Drittstaatenregelung ist nicht ideal, sollte aber angewendet bleiben, so lange die EU sich nicht auf ein Verteilungskonzept einigt. Es sind auch bei der Anwendung der Drittstaatenregelung Zehntausende in Deutschland aufgenommen worden-von einer Abschaffung des Asyls kann keine Rede sein.
Z.Zt. ist die unbegrenzte Einreise nach Deutschland möglich, auch ohne Ausweisdokumente. Jeder der sich auf Asyl beruft kann zunächst einreisen. Weltweit sind Millionen von Menschen auf der Flucht und der Strom an Einreisenden wird eben deswegen nicht abnehmen, weil viele eben gar keine Flüchtlinge sind und auch nicht politisch verfolgt werden.
Die Debatte ist von Anfang an völlig emotionalisiert und irrational: Viele Menschen nutzen einfach ihr vorhandenes Geld und ihre Kontakte um in Deutschland leben zu können, was vorher nur eingeschränkt möglich war. Das zeigte auch die Situation im Frühjahr zum Jahresbeginn, wo die Menschen so schnell wie möglich aus dem sicheren EU-Land weiter Richtung Deutschland reisen wollten. Es gibt nun mal "push" and "pull". Das kann man auch mal zur Kenntnis nehmen.
zum Beitrag09.08.2016 , 22:01 Uhr
Es haben in den vergangenen Monaten und auch in den Jahren zuvor Hunderttausende von Menschen Zuflucht in Deutschland erhalten und auch mehr als in jedem anderen Industrieland. Einen Mangel an Akzeptanz hat es hierfür im nennenswerten Ausmaß nicht gegeben.
Aber es geht beim Thema Einwanderung jetzt nun mal auch um die Dimension: Großbritannien nimmt in diesem Jahr 5.000 Personen auf, Frankreich 30.000, ohne das deren Regierungen als rechts bezeichnet werden. Die Annahme, es könnten wie im Moment unbegrenzt Menschen einreisen ist realitätsfremd.
Die Akzeptanz des Asylrechts kann man nur dadurch erhalten, dass man die Drittstaatenregelung gem. Art. 16a GG wieder anwendet und bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen die Rückführung vollzieht.
zum Beitrag09.08.2016 , 21:37 Uhr
Bezüglich einer Ausweisung heißt es in Artikel 33 der UN-Flüchtlingskonvention:
Verbot der Ausweisung und Zurückweisung
1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
Art. 16a des Grundgesetzes bestimmt zum Thema Asylgewährung (betrifft auch Flüchtlinge):
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
zum Beitrag09.08.2016 , 00:21 Uhr
Es besteht kein Grund die Anschläge und Vorkommnisse zu bagatellisieren oder zu verniedlichen. Im Übrigen bezogen sich die Aussagen Palmers auch allgemein auf straffällig gewordene Asylbewerber. Es ist selbtsverständlich, dass man, wenn möglich, auch eine Abschiebung in sicherere Regionen bei schweren Vergehen in Betracht zieht. Es besteht auch keine weitergehende Verpflichtung alle möglichen theoretischen Gefahren in der Zukunft für diese Menschen auszuschließen, wenn z.Zt. keine akute Lebensgefahr besteht.
Im Übrigen gibt es keine humanitäre Verpflichtung unbegrenzt Menschen aufzunehmen, die einen Anspruch auf Asyl haben könnten. Die Aussetzung der Drittstaatenregelung des Grundgesetzes war eine alleinige politische Entscheidung allein durch Frau Merkel. Andere Länder haben politisch anders entschieden. Das ist legitim und Deutschland ist diesen Ländern auch nicht moralisch überlegen.
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