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31.03.2016 , 19:48 Uhr
Ich glaube bei ihnen ist der Wunsch Vater des Gedanken, rechtlich ist ihr Wunsch Unsinn
zum Beitrag01.03.2016 , 16:13 Uhr
Etwas reflexhaft, ihre Reaktion, "Zwei Asylbewerber aus Afghanistan haben am Donnerstagnachmittag drei junge Frauen im Alter von 15, 16 und 17 Jahren belästigt. Als die Jugendlichen flüchten wollten, wurden sie von knapp 30 Männern verfolgt" Kieler NN.
zum Beitrag29.02.2016 , 15:19 Uhr
Ich verstehe die meisten Kommentare zu diesem Vorfall nicht. Was bringt es zu philosophieren ob es ein schambehaftetes Delikt war oder ob so etwas überall auf der Welt vorkommen kann, oder ob Männer einfach so sind.
Tatsache ist doch, es geschah in Deutschland und die Täter waren Flüchtlinge.
zum Beitrag27.02.2016 , 09:58 Uhr
Ohne das Geld der EU ware Gr. bankrott, aber das war gar nicht die Frage sondern wann Griechenland solidarisch zur EU war. Und dazu habe ich von ihnen leider keine Antwort erhalten .
zum Beitrag26.02.2016 , 21:57 Uhr
Könnten sie dies etwas näher erläutern. Eine Solidarität Griechenlands zu Rest Europa ist mir auch nicht bekannt, ich erinnere nur an die unsägliche Verweigerungshaltung Gr. zur Mazedonienfrage.
zum Beitrag24.02.2016 , 11:45 Uhr
danke für diesen Kommentar, er macht deutlich dass die Argumente der sogenannten Tierschützer "Hinter dem Tierrecht steht für uns die Auffassung, dass Tiere auch eine Persönlichkeit haben. Sie können fühlen und leiden. Deshalb muss man ihnen auch den gleichen Umgang zugestehen wie Menschen" nicht zu Ende gedacht sind.
zum Beitrag20.02.2016 , 20:49 Uhr
O.K., ihr Mandant möche ich nicht sein, da ist die Niederlage ja schon programmiert.
zum Beitrag20.02.2016 , 11:36 Uhr
"nach Ihrer Türkei-logik wäre übrigens eine von zwangsheirat bedrohte pakistanerin in Afghanistan sicher", nach gängiger Rechtsauffassung schon und ihtr Verweis auf die GFK hilft nicht, da werden Bürgerkriegsflüchtlinge nicht als Asylberechtigte aufgeführt.
zum Beitrag20.02.2016 , 11:31 Uhr
Aus meiner Sicht hilft das AufenthG. in Bezug auf Bürgerkriegsflüchtlinge wenig. " Die Einreise eines Ausländers (der weder einem EU- noch einem Schengen-Mitgliedstaat angehört) in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er nicht den erforderlichen Aufenthaltstitel und den erforderlichen Pass oder Passersatz besitzt (§ 14 AufenthG) oder wenn für ihn eine Einreisesperre besteht und er ohne Betretenserlaubnis einreist (§ 14 i. V. m. § 11 AufenthG).
Aber das kennen sie ja sicher.
Und die AEMR mag oft hilfreich sein, bei Bürgerkriegsflüchtlingen ist sie es nicht. Da hilft vor Gericht der Verweis auf Dublin deutlich besser.
zum Beitrag19.02.2016 , 12:21 Uhr
". Die Aufnahme von hilfsbedürftigen Menschen, die aus einem Kriegsgebiet fliehen, ist in Deutschland historisch gewachsenes Universalrecht, das aus gutem Grund verfassungsrechtlich verankert ist."
Das ist nicht Korrekt, Artikel 16a lautet: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht". Ähnlich ist dies in der GFK formuliert. Nicht jeder Bürgerkriegsflüchtling ist politisch verfolgt, um dies festzustellen gibt es eine Einzelfallprüfung.
Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten also in der Regel kein Asyl nach GG und GFK sondern einen subsidiären Schutz nach der Dublin III- Verordnungt:
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:
1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts
zum Beitrag18.02.2016 , 19:30 Uhr
Das würde ihnen sicherlich guttun, das jesumäßige besaufen.
zum Beitrag05.02.2016 , 16:03 Uhr
Wertungen wie "Weiße Magie nennen die Russen diese Dienstfertigkeit, auf die schon seit Jahrhunderten vor allem Deutsche immer wieder hereinfallen." vom Autor halte ich für grenzwertig, um es vorsichtig zu formuliern. Ich halte den Artikel für das weit verbreitete Rußland Bashing ohne inhaltliche Substanz.
zum Beitrag03.02.2016 , 17:05 Uhr
"eher rassistische Zone außerhalb des S-Bahn-Rings", und das schreibt ein Leiter taz.Berlin. Wenn dies eine ernstgemeinte Aussage ist muß man an der Kompetenz des Autors zweifeln. Er sollte sich mal außerhalb des S-Bahnringes bewegen, dann würde er sehen dass es auch dort eine überwiegend demokratische Mehrheit gibt.
zum Beitrag28.01.2016 , 16:37 Uhr
Da sehe ich anders. Wer sein Smartphone mit aller Energie verteidigt, kann auch den leidigen Formularkram verteidigen. Ein Paß, Führerschein oder ähnlicher Ausweis ist kleiner als ein Handy und noch problemloser mitzuführen. Und in jedem der Länder der Flüchtlinge ist so etwas usus.
zum Beitrag28.01.2016 , 15:04 Uhr
Das Flüchtlinge Smartphones haben ist nicht zu kritisieren, aber das sie keine Papiere haben ist zu kritisieren.
zum Beitrag22.01.2016 , 15:29 Uhr
Das würde ich doch gern genauer wissen, wo gibt es in der Innenstadt genug Wohnungen die zu mieten sind? Ich habe bei meiner Wohnungssuche ander Erfahrungen gemacht. Aber vielleicht können sie mir weiterhelfen.
zum Beitrag21.01.2016 , 17:31 Uhr
Ich zitiere mal einen Kommentar in der Zeit, weil diese Fragen auch mich umtreiben.
"
Wie schafft man Wohnraum, nicht in 3 Jahren, sondern morgen?
Wie schafft man Arbeitsplätze, nicht in 7 jahren, übermorgen?
Wie schafft man Lehrer, morgen?
Wie schafft man Kitas und Erzieher?
Wie treibt man den kulturell immanenten Antisemitismus aus den Köpfen von 75-90% der Migranten, am liebsten vor dem Grenzübertritt?
Wie viel kostet das alles und wer bezahlt?"
zum Beitrag21.01.2016 , 17:26 Uhr
Damit auch sie es verstehen, wenn sie denn wollen, niemand muss Schweinfleisch essen, es ist nur ein Essensangebot unter mehreren. Ihre Aufregung ist also ziemlich künstlich.
zum Beitrag