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29.01.2014 , 17:40 Uhr
@Megestos
Der Mann lebt jahrelang in Deutschland und lernt nicht mal A1 - aber jetzt isses grausam, von ihm zu verlangen, Deutsch zu lernen.
A1: Meine Frau hat es in acht Wochen abends nach der Arbeit gelernt – ohne Vorkenntnisse – und den Test bestanden.
Open-Air-Konzert und ähnliche Fragen sind einfach nicht der Standard. Wer das erzählt, macht einfach Stimmung.
Interessant auch die Klage, dass das hier verwendete Alphabet für einen Sprachtest verwendet wird. Ich finde auch, das Russen ihre Deutschkenntnisse mit einem kyrillischen Test nachweisen sollten ;-))
Ein weiterer Aspekt, der im Artikel fehlt und die juristische Sicht des ganzen Themas eigentlich vervollständigen sollte: Das Thema "A1 für ausländische Ehepartner" ist schon vor Jahren bis vor den BGH gegangen und dort für ok befunden worden. Es ist doch verständlich, das deutsche Ämter das Thema gemäß Ihrer Sicht auslegen, wenn Europa versucht, dazwischenzufunken.
Warum wird Deutschland nicht das Recht zugestanden, zumindest minimalste Anforderungen an zukünftige Bewohner zu stellen ?
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