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03.01.2019 , 20:22 Uhr
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fraunessy.vanessag...gle-ueber-parship/
zum Beitrag29.09.2018 , 13:48 Uhr
Das ist mit "Man tritt nach unten." zu erklären.
zum Beitrag27.08.2018 , 18:32 Uhr
Wer sich Zustände wie in den Niederlanden (70 % Privatschulen) wünscht, sollte wissen, dass Schüler an den verbliebenden staatlichen(!) Schulen (30 %) mit Beginn des 16. Lebensjahres "einen bestimmten festgesetzten Betrag" (= Schulgeld?) zahlen müssen.
"...jene Eltern, die ihre Kinder auf einer öffentlichen Schule unterbringen und nur einen bestimmten festgesetzten Betrag ab dem 16. Lebensjahr erbringen müssen." Auszug 2. Absatz. www.uni-muenster.d...tundstaatlich.html
zum Beitrag27.08.2018 , 18:10 Uhr
Gericht in 2008 und Wissenschaftler in 2016/2017 haben einmal grundsätzlich untersucht/festgestellt, dass die Genehmigungspraxis der Bundesländer das Grundgesetz (Sonderungsvebot) verletzt.
Es geht nicht darum, ob und wie einzelne Privatschulen, diese verfassungswidrige Genehmigungspraxis ausnutzen, um mehr Einnahmen zu erzielen, als für den gleichwertigen Schulbetrieb notwendig sind, oder ob sie die verbotene Sonderung/Auswahl nur nutzen, um die gewünschte Schülerzusammensetzung zu erreichen.
zum Beitrag27.08.2018 , 09:26 Uhr
Die Höhe der Gehälter hängen nicht nur von der Qualifikation und den Arbeitsbedingungen ab, sondern auch davon ab, was die Lehrer dem Arbeitgeber wert sind.
An Hessen's Ersatzschulen bspw. verdienen die Lehrer auch oft weniger, als an staatlichen Schulen. Und das, obwohl die Privatschulen dort sehr viel mehr Geld zur Verfügung steht, als den staatlichen Schulen.
Siehe Drs. 19/1632 Anl. 8 starweb.hessen.de/...DRS/19/2/01632.pdf
zum Beitrag27.08.2018 , 08:23 Uhr
Es ist Aufgabe des Staates, das GG zu beachten und zu schützen. Der Staat soll sich nach bestem Wissen u. Gewissen um seine Schulen kümmern.
Wer diese Schulen nicht nutzen möchte, dem gewährt er das Recht, Privatschulen zu gründen und zu nutzen, um die sich deren Nutzer dann bitte auch selbst kümmern.
Der Staat ist - siehe Rechtsprechung - dort erst dann zur Unterstützung verpflichtet, wenn das Existenzminimum des Ersatzschulwesens evident gefährdet ist. Solange auch nur eine Privatschule existiert, ist das nicht der Fall. (BVerfGE 1 bvl 6/99). Durch Vorgaben zur Zusammensetzung der Schülerschaft oder Begrenzung der Schulgeldeinnahmen, Vorgaben zur Staffelung des Schulgeldes und mit Kontrollen könnte er gewährleisten, dass er GG Art. 7 IV beachtet und die Genehmigungsvoraussetzungen (Sonderungsverbot) einhält.
Bekanntlich ist ihm das bisher nicht gelungen.
Wir werden aber nach wie vor unterschiedlicher Ansichten sein.
Ich verweise auf den Meinungsaustausch zu diesen Artikeln.
"Segregation an Berliner Schulen Lieber gleich auf die Privatschule" www.taz.de/!5484809/
"Privatschulen fördern die Spaltung Sie entsprechen oft nicht dem Geist des Grundgesetzes." www.taz.de/Debatte...lpolitik/!5491363/
www.taz.de/Debatte...tschulen/!5491326/
zum Beitrag27.08.2018 , 00:18 Uhr
Ich glaube, wir hatten unsere Ansichten schon mal an anderer Stelle ausgetauscht. Da Sie ein Befürworter der Waldorfschulen sind, die i.d.R ebenfalls mehr Schulgeld verlangen, als sich mit Rechtsprechung und GG vereinbaren lässt, sehen Sie die vom WzB und FG Köln festgestellte Missachtung des GG anders als ich.
zum Beitrag26.08.2018 , 16:01 Uhr
Sicherlich kein Einzelfall, sondern ein Beispiel, wie Privatschulen (freie Schulen, Waldorfschulen oder Bekenntnisschulen) ihre Schüler und Eltern "disziplinieren".
S.a. Berliner Zeitung www.berliner-zeitu...er-schule-22572706
Spart sich die Familie immerhin das unnötig hohe Schulgeld, dass diese Ersatzschulen verlangte und sicherlich auch dafür nutzte, ihr nicht genehmen Schülern den Zugang zur Schule zu versperren. (Siehe: Schulgeld lt. bugenhagen-schulen...service/anmeldung/ ).
Auch Hamburg gehört zu den Bundesländern, die das Grundgesetz Art. 7 IV 3 missachten. (S.a. bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-004.pdf )
Die Einnahmen der Bugenhagenschule aus Schulgeld und staatlichen Finanzhilfen (in Höhe von 85 % der Schülerkosten staatl. Schulen) ermöglichen diesen eine bessere Ausstattung als staatlichen Schulen.
Sind die Behörden der Ansicht, dass Privatschülern eine besseres Unterrichtsangebot/bess. Ausstattung zusteht als Schülern staatlicher Schulen? Ist das mit GG Art. 3 vereinbar?
zum Beitrag18.04.2018 , 18:26 Uhr
An Schulen mit einem hohen Anteil Schüler muslimischen Glaubens, kann sich das Tragen genannten religiösen "Zeichen" (Kopftuch der Mädchen, Bärte der Jungen) auch darauf auswirken, wie wohl oder unwohl oder fremd sich die Schüler fühlen, die KEIN Kopftuch oder Bart tragen.
An Privatschulen gibt es weniger sozial benachteiligte Schüler und weniger mit Migrationshintergrund.
"In Elternbefragungen ist die soziale Mischung mit über 40 Prozent der häufigste Grund für die Wahl einer privaten Schule." //http://www.taz.de/!5491326/
zum Beitrag18.04.2018 , 14:07 Uhr
zum oben verwendeten Bild:
Wieso ein Archivbild?
Lohnt es die Mühe nicht, da die Proteste und Kritik der Nutzer privater Schulen immer gleich aussehen und immer erfolglos sind?
Siehe TAZ am 12.8.2016: "Opfer der Privatisierungspolitik
Wo die Konservativen an der Macht waren oder sind, boomen private Lehranstalten. Öffentliche Schulen hingegen verwahrlosen. ..." http://www.taz.de/!5323259/
zum Beitrag18.04.2018 , 13:59 Uhr
Wenn die Elternverbände die Eltern nicht informieren, dann kann es gut sein, dass die meisten Wähler gar nicht wissen, ob und wie ihre Interessen vertreten oder missachtet werden.
Haben Sie hier jemals gehört, dass hiesige Elternverbände die Privatschulförderung, die auch hier zu Lasten der staatlichen Schulen erfolgt, kritisiert?
Und wie viele nehmen die Kritik anderer Verbände, z.B. die der GEW ernst?*
*lt. HP des BER vertritt dieser die Eltern von ca. 8 Millionen Schüler. https://www.bundeselternrat.de/home/der-ber.html
*GEW am 15.3.2018 https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gew-schluss-mit-der-legendenbildung-ueber-privatschulen/
zum Beitrag18.04.2018 , 13:51 Uhr
@Steftack.
Zumindest hierzulande, ist das Problem, dass Privatschulen ihr Dasein,
der Missachtung des GG (Art. 7 IV 3) und die staatlichen Finanzhilfen dem Nicht-Ernst-Nehmen der Rechtsprechungen zu verdanken haben. *
*Zitat GG: "Private Schulen ... bedürfen der Genehmigung des Staates ... Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ... eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.
s.a. 1. Leitsatz Bvl 6/99 //http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/11/ls20041123_1bvl000699.html
zur Missachtung des GG seitens der Behörden, siehe div. Artikel, u.a. i.d. TAZ
s.a. WZB-Untersuchung Aug. 2017, zum gerichtlich ungeprüften Umgang mit dem GG Art. 7 IV : https://www.econstor.eu/bitstream/10419/172436/1/100748070X.pdf
zum Beitrag12.04.2018 , 11:30 Uhr
Hier ein Link zur Untersuchung des WZB vom August 2017:
"Übersicht über die Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots in den Bundesländern"
https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-004.pdf
zum Beitrag07.04.2018 , 10:04 Uhr
"Naja, aber die Kosten für die Unterrichtung des Schülers fallen eben auch weg."
Wie kann die Schule denn den Einnahmenverlust von je 5.000 € bis 7.000 € einsparen, ohne dass dies zu Lasten der verbleibenden SCHÜLERSCHAFT geht?
zum Beitrag07.04.2018 , 09:41 Uhr
Auch in NRW sollte es eigentlich keine Schulgeldforderungen geben;
Privatschulträger können in NRW entscheiden, Ob sie Schulgelder ODER staatliche Finanzhilfen verlangen.
Aber, solange Behörden wegschauen, ist es lukrativ, auch mehr zu fordern:
Rheine: Privatschule kassierte trotz Schulgeld Zuschüsse - WELT
Privatschulen: Wie freiwillig sind Elternbeiträge wirklich? - Nachrichten ... https://www1.wdr.de › nachrichten
zum Beitrag04.04.2018 , 11:03 Uhr
Solange aus jeder Klassenstufe 'nur' ein bis zwei Schüler gehen, reduzieren sich nur deren Einnahmen.
Das ändert sich erst, sobald eine Klasse komplett aufgelöst werden kann.
zum Beitrag04.04.2018 , 10:55 Uhr
Der Staat kontrolliert natürlich nicht, ob Privatschulen ihr Personal (Lehrer,.. ) und Schüler/Eltern nach einer bestimmten, z. B. links-/rechts oder extremen religiösen Weltanschauung auswählen.
Wie die an solchen Privatschulen erzogenen und ausgebildeten (Elite-) Schüler später die Gesellschaft beeinflussen, wird sich dann zeigen.
zum Beitrag04.04.2018 , 10:28 Uhr
Zum Artikel, Zitat: "Auch in Rheinland-Pfalz, wo Privatschulen keine Schulgelder erheben dürfen, ist die soziale Spaltung zwischen privaten und öffentlichen Grundschulen in den größeren Städten genau so groß wie in Berlin."
muss ergänzt werden, dass das Schulgeldverbot NICHT für Waldorfschulen gilt.
Siehe Antwort v. 19.12.2008 des Landtages Drs. 15/2971 Rheinland-Pfalz
https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2971-15.pdf&ved=2ahUKEwj9lauzlqDaAhVoKpoKHR6sCioQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw1EKg-ZDvgy9d5J3hNRpgMd
Warum gilt für Waldorfschulen diese Ausnahme?
zum Beitrag04.04.2018 , 10:05 Uhr
Vielleicht besucht das von der Waldorfschule "aussortierte" Kind jetzt eine staatliche Schule?
Oder eher eine andere Privatschule, wo die rechte Gesinnung auch solange kein Problem ist, wie sie nicht öffentlich bekannt wird?
Siehe div. TAZ-Artikel von Andreas Speit über den Völkischen Aktivisten an einer anderen Waldorfschule.
zum Beitrag04.04.2018 , 09:01 Uhr
zu Frage
1. Spaltung f. die Gesellschaft negativ
Spaltung f. den einzelnen teilweise positiv, für die anderen negativ
2: Profit: Staat gibt weniger Geld für die Bildung der Masse aus.
Für eine ausgewählte Minderheit bleibt mehr für eine bessere Bildung übrig.
Unkontrollierte Privatschulträger können die überschüssigen Mittel für andere - ggf. schulfremde - Zwecke verwenden.
Ein privater Wunsch, sollte wie andere Privatwünsche PRIVAT finanziert werden.
4. Siehe Artikel
5.. Notwendig wären staatliche Vorgaben und ein Ende der Missachtung des GG und der Rechtsprechung.
zum Beitrag04.04.2018 , 08:15 Uhr
Wichtige Korrektur:
Den staatlichen Schulen, werden die Mittel natürlich nicht 'nur' um die eingesparten 2.000 Euro gekürzt.
An der staatlichen Schulen fehlt mit dem Fehlen des Schülers natürlich dessen kompletter Schülerkostensatz .
D.h. an staatlichen Grundschulen wird um ca. 5.000 Euro, bei Gymnasien um ca. 7.000 Euro gekürzt.
Die 2.000 Euro sind nur der eingesparte Betrag, den der Staat durch die Förderung* der Privatschulen erwirtschaftet.
Zu den Finanzhilfen für Privatschulen siehe Lt-Anfrage vom 23.8.2017 //http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/39674/ermittlung-der-kostensätze-für-die-allgemeinbildenden-und-beruflichen-schulen-in-freier-trägerschaft.pdf
zu den derzeit geltenden Finanzhilfen in Mecklenburg- Vorp.:
https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=24711
zum Beitrag03.04.2018 , 23:35 Uhr
Zitat eines Privatschulvertreters, mit dem die Forderung nach einer noch höheren staatlichen Förderung begründet wird:
„Er [der Staat] spart jedes Jahr an einem Kind, das eine Schule in freier Trägerschaft besucht, 2000 Euro“,
30.3.2018 http://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Greifswald/Schulleiter-fordert-Abschaffung-von-Schulgeld-an-Privatschulen
Den staatlichen Schulen (und der verbleibenden Schülerschaft) werden die finanziellen Mittel, mit jedem Schüler der auf eine Privatschule wechselt, um 2.000 Euro gekürzt.
Ich empfinde es als zynisch und pervers, mit diesem Argument auch noch weitere Finanzhilfen von denen zu fordern, die zu 90 % die Schulen nutzen, denen dafür die Mittel gekürzt werden.
zum Beitrag03.04.2018 , 23:16 Uhr
Im Urteil wird das Recht (der Schulträger) betont, sich seine Schüler frei auszuwählen.
(z.B. danach, ob die Schüler zum Konzept, Profil, usw.....passen.)
Allerdings darf der Schulträger sich die Schüler NICHT nach den Besitzverhältnisssen auswählen. (Sonderungsverbot!)
S.a. S. 13 oben in den "Informationen
zu Inhalt und Grenzen der staatlichen Schulaufsicht über private Ersatzschulen" der Bezirksreg. Düsseld. https://www.brd.nrw.de/schule/privatschulen_sonstiges/pdf/AufsichtErsatzschulen.pdf
Das Recht sich die Schüler auszuwählen gilt für alle Ersatzschulen, das können private Grundschulen, ..., Gymnasien, Förderschulen und private Berufkollegs/Berufsfachschulen (z.B. Altenpflegeschulen*) sein.
*23.1.2018: "NEUN MILLIONEN EURO FÜR UMSTELLUNG DER PFLEGEBERUFE-AUSBILDUNG IN SACHEN-ANHALT" https://hallelife.de/nachrichten/aktuelles/details/444468.html
zum Beitrag03.04.2018 , 22:49 Uhr
Woraus lesen Sie, ich sei pessimistisch?
zum Beitrag03.04.2018 , 17:21 Uhr
"Man muss es nicht gut finden, aber Schulbildung sollte auch geschätzt werden."
Das ausgerechnet Sie das sagen.
Dann schätzen Sie doch bitte auch das im GG Art. 7 IV 3 befindliche Recht, Privatschulen zu gründen und zu besuchen.
Schulgelder an staatliche Schulen in NL finden Sie ok?
Gleichzeitig fordern Sie, dass die Steuerzahler die Kosten zu 100 % für Privatschüler in D übernehmen.
Ist das nicht absurd?
zum Beitrag03.04.2018 , 17:13 Uhr
Oha, jetzt nicht nur Kita und Schulen der Niederlande, jetzt auch noch deren Renten.
Bleiben wir lieber beim Thema.
Dem Autoren, Prof. Marcel Helbig ging es in seinem Artikel um die für die Gesellschaft negativen Folgen, wenn Kinder bereits in den ersten Schuljahren nach ihrem sozialen Status getrennt werden.
Zu den Studien, an denen Herr Prof. Helbig zu Privatschulen bzw. dem GG Art. 7 IV 3 beteiligt war, siehe hier:
Nov. 2016: https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz
Juli 2017: https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-003.pdf
https://www.spd.berlin/w/files/afb/inputspd_sonderungsverbot.pdf
S.a. dazu auch etliche Artikel in den Medien.
zum Beitrag03.04.2018 , 17:04 Uhr
Den Hinweis zum Schulgeld an staatlichen Schulen finden Sie am Ende des 2. Absatzes im Artikel "III. Private und staatliche Schulen"
"...Dadurch kann es sein, dass die Eltern höhere Kosten aufbringen müssen als jene Eltern, die ihre Kinder auf einer öffentlichen Schule unterbringen und nur einen bestimmten festgesetzten Betrag ab dem 16. Lebensjahr erbringen müssen." (Ende des 2. Absatzes) https://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/bildungforschung/vertiefung/bildungforschung/privatundstaatlich.html
Auf deren Homepage finden Sie auch Infos zu den Niederländischen "Probleme und Herausforderungen" im Schulsystem
Stichwort: "Schwarze Schulen und weiße Schulen", ...
zum Beitrag03.04.2018 , 16:47 Uhr
In welchem Bundesland würden Sie das machen wollen?
Finanziell würde es sich dort am meisten lohnen, wo die staatlichen Finanzhilfen besonders hoch sind.
(Z.B. in NRW, HH, Hessen, Baden-Württemberg, ....)
Dort liegen sie bei mindestens 80 % der Schülerkosten staatlicher Schulen.
Wenn Sie eine private Förderschule gründen, erhalten Sie z.B. in HH 100 % der Schülerkosten staatlicher Schulen als Finanzhilfe.
Solange die Schulaufsicht bleibt, wie sie ist, 'können' Sie Eltern zu hohen Schulgelder, Vereinsbeiträgen, ... , verpflichten.
So können Sie nicht nur die Kosten für den "normalen" Schulunterricht decken, sondern auch noch andere Ziele finanzieren.
Das ist effektiver, als wenn Sie - wie es die Rechtsprechung* - fordert, zwischen Schulgeld und anderen Eigenleistungen abgrenzen würden, und zur Finanzierung von Zusatzangebote um freiwillige Spenden bitten müssen.
Wäre allerdings schön, Sie würden Wert auf GG und Rechtsprechung legen; Dann würde ich Ihnen von rechtswidrigen Forderungen abraten.
*https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Abgrenzung-Schulgeld-und-Spenden_77683
zum Beitrag03.04.2018 , 16:15 Uhr
Quelle: https://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/bildungforschung/vertiefung/bildungforschung/privatundstaatlich.html
zum Beitrag03.04.2018 , 16:12 Uhr
Wikipedia ist nun ganz sicher für die hier diskutierten Themen KEINE seriöse Quelle!
Ich werde auf Ihre Post's mit Behauptungen, zu denen Sie keine seriösen nachprüfbaren Quellenangaben nennen, nicht mehr
reagieren.
Die Info zum "Schulgeld ab 16 Jahre" können Sie meinem ggf. bald freigeschalteten anderen Post oder dem Post von "Hanne" u. d. dort genannten Quelle entnehmen: https://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/bildungforschung/vertiefung/bildungforschung/privatundstaatlich.html
zum Beitrag03.04.2018 , 13:54 Uhr
Und wieder mal keine Quellenangabe, die Ihre Behauptung belegt.
Hier ist die aktuellste Pisa-Studie (Stand 3.11.2016) https://www.pisa.tum.de/fileadmin/w00bgi/www/Berichtsbaende_und_Zusammenfassungungen/PISA_2015_eBook.pdf
Wo kann man Ihre Behauptung bestätigt sehen?
zum Beitrag03.04.2018 , 13:37 Uhr
Zitat: "Wir drehen uns da im Kreis,"
Da stimme ich Ihnen zu.
Ich möchte, dass Behörden das GG und die Rechtsprechung nicht mehr miss-, sondern beachten.
Sie möchten, dass das GG und die Rechtsprechung Ihre Wünsche noch mehr beachten.
Richtig?
zum Beitrag03.04.2018 , 13:34 Uhr
Das wäre eine Selbstverständlichkeit, wenn das sich das Recht darauf aus dem GG oder Rechtsprechung ergeben wird.
Tut es aber nicht. Im Gegenteil!
Deshalb ist es eher unverständlich, dass Privatschulen aktuell überhaupt Finanzhilfen erhalten.
zum Beitrag03.04.2018 , 12:11 Uhr
Für Sie hier ein Zitat aus der HP der privaten Quinoa-Schule in Berlin:
"Wir haben eine Schule gegründet, um sozial benachteiligten Jugendlichen mehr Chancengerechtigkeit durch eine Aussicht auf Ausbildung und Bildungsaufstieg zu bieten. ..."
//http://www.quinoa-bildung.de/index.php/ueber-uns.html
Die Quinoa-Privatschule (für Klasse 7 - 10) spricht also eine ganz andere Zielgruppe an, als andere Privatschulen.
zum Beitrag03.04.2018 , 11:48 Uhr
Weil es passt, hier ein ein Zitat aus einem DIE ZEIT -Artikel zur Wirkung und Umgang mit Fake-News:
"Wer also wissen will, wie man Fake-News bekämpft, findet hier eine mögliche Antwort: Die Grundlagen der Immunisierung müssen in der Schule gelegt werden. Höchste Zeit, damit zu beginnen." http://www.zeit.de/2017/40/fake-news-falsche-informationen-verstaerkung-umgang
Nun kann man noch diskutieren, welche Schulen und Lehrer den Schülern "die Grundlagen der Immunisierung" am ehesten vermitteln werden.
Da Privatschulen, sich das Recht nehmen, bei "Störungen" des Schulfriedens den Schulvertrag zu kündigen, und so auch 'Eltern, die Kritik üben, besser disziplinieren' können, habe ich da Bedenken. https://www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706
zum Beitrag03.04.2018 , 11:34 Uhr
Natürlich dürfen Sie eine andere Meinung haben. Sie sollten aber wissen, ob diese dem GG oder der Rechtsprechung widerspricht.
Ich habe den Eindruck, Sie meinen, die Privatschulen hätten ein RECHT auf die staatlichen Finanzhilfen. Und das ist eben falsch.
Vielleicht haben Sie diese Behauptung aber so oft gehört, dass Sie irgendwann an dessen Wahrheitsgehalt glauben.
Siehe dazu, DIE ZEIT zur Wirkung v. Fake-News
http://www.zeit.de/2017/40/fake-news-falsche-informationen-verstaerkung-umgang
zum Beitrag03.04.2018 , 11:18 Uhr
Von Gerechtigkeit hat jeder eine individuelle Vorstellung.
Bei unterschiedlichen Ansichten muss das Gericht entscheiden.
Danach wird die unterlegene Partei behaupten, das Urteil sei nicht gerecht.
Trotzdem müssen sich beide Parteien an die Rechtsprechung halten.
Das Problem bei der Privatschulfinanzierung ist, dass zu Gunsten einer Minderheit (Privatschulträger und deren Nutzer) nicht nur die Rechtsprechungen nicht ernst genommen werden, sondern auch noch das Grundgesetz missachtet wird.
Dass ausgerechnet der Staat so handelt, als wenn die Interessen der Privatschulträger/-Nutzer ÜBER dem GG und der Rechtsprechung stehen, empfinde ich als sehr sehr ungerecht.
Sie und "Rudolf Fissner" sehen das scheinbar anders.
"R...Fissner" findet es sogar "blöde", wenn der an Privatschulen stattgefundene sexuelle Missbrauch benannt wird.
zum Beitrag03.04.2018 , 11:03 Uhr
Sie verdrehen die Fakten?
Sie (RF) sprechen von Privatschulen (Plural!), auf denen - Zitat: "80 % der Kinder aus armen Familien kommen"
Wenn die private Quinoa-Privatschule zu 80 % Kinder aus armen Familien aufnimmt, dann ist diese Privatschule eine Ausnahme.
Andere Privatschulen haben eine andere Zielgruppe.
Und Segregation ist beides.
zum Beitrag03.04.2018 , 10:57 Uhr
Klar, man muss die eigenen Wünsche selbst finanzieren, wenn die Allgemeinheit das - siehe Rechtsprechung - nicht tun muss.
Dass niemand, (egal ob arm oder reich) etwas dagegen hat, wenn andere die Kosten tragen, ist auch klar.
Aber reichen Schulträgern und reichen Eltern ist es eben auch zuzumuten, eigenen Wünsche durch Eigenleistungen zu finanzieren.
Der Staat muss nur gewährleisten, dass die Eigenleistungen so erhoben werden, dass sie für alle keine unzumutbare Opferbereitschaft bedeuten.
Diese Grenzen muss er festlegen, werden die Grenzen überschritten, kann er Finanzhilfen zahlen.
Das Problem ist, dass diese Grenzen bisher nicht gerichtlich festgelegt wurden.
Natürlich wird auch danach jeder die eigenen Grenzen individuell woanders sehen.
Das ist aber immer so.
zum Beitrag03.04.2018 , 09:22 Uhr
Zitat: "Jeder Mensch soll also die Wahl haben, berufstätig zu sein oder nicht. Allerdings bleibt ein Paradox: Auch künftig müssten alle arbeiten, die heute beschäftigt sind."
Wird das "bedingungslose Grundeinkommen" mit dem Arbeitseinkommen verrechnet?
Wenn nicht, dann ist es doch nicht unwahrscheinlich, dass viele Bürger, die heute beschäftigt sind, auch künftig arbeiten werden.
Es sei denn, sie haben einen schlecht bezahlten Job im Pflegedienst, oder ...
Vielleicht werden diese notwendigen Arbeiten dann künftig besser bezahlt.
zum Beitrag03.04.2018 , 08:13 Uhr
Lt. dem o.g. Artikel über das Schulsystem der Niederlande, besuchen 7 von 10 Schülern eine Privatschule.
Für Schüler ab 16 Jahren muss auch an staatlichen Schulen Schulgeld gezahlt werden.
Wissen Sie, wie viele niederländische Schüler, die sich das Schulgeld (ab 16 J.) nicht leisten können, mit 15 Jahren die Schulen verlassen müssen?
Gab es sowas nicht auch schon mal in Deutschland.
zum Beitrag03.04.2018 , 07:57 Uhr
Sie verweisen auf die Niederlande und auf einen Link zum sz-online-Artikel:
"Welche Kita für mein Kind?"
Möchten Sie das Thema der Diskussion ausweiten?
zum Beitrag03.04.2018 , 07:50 Uhr
Oben weisen Sie "Nikolai Nikitin" darauf hin, dass es nicht um einzelne Bundesländer geht.
Und hier verweisen Sie auf das Schulsystem in den Niederlanden?
Müssen sich die Niederlande dabei an das Deutsche Grundgesetz und die Deutsche Rechtsprechung halten???
zum Beitrag03.04.2018 , 07:42 Uhr
Kurz gesagt, sie sollen es sein.
Das den Privatschulen gewährte "Recht auf freie Schülerwahl" wird nur durch das Sonderungsverbot begrenzt.
Da das Sonderungsverbot aber missachtet wird, ...
zum Beitrag03.04.2018 , 07:40 Uhr
"Das Grundgesetz wollte eine Entwicklung der privaten Ersatzschulen in Richtung auf eine Art von "Standes- oder Plutokratenschulen" vermeiden ..."
und
"Die Privatschule muß allgemein zugänglich sein, zwar nicht in dem Sinne, daß sie wie die öffentliche Schule jeden Schüler bei Erfüllung allgemeiner Voraussetzungen aufnehmen muß, wohl aber in dem Sinne, daß sie grundsätzlich ohne Rücksicht auf deren Wirtschaftslage besucht werden kann." Urteilsbegründung, Bundesverfassungsgericht, 75, 40 Randnr. 92.
Die Schule muss nicht jeden aufnehmen. Eine Schule für Hochbegabte oder für Behinderte darf Schüler ablehnen, wenn diese nicht zum "Profil" passen.
Katholische Schulen müssen keine Andersgläubigen aufnehmen,
"ein Kirchenaustritt kann Grundlage für eine Kündigung des Schulvertrages sein. – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/22572706 ©2018
zum Beitrag03.04.2018 , 07:28 Uhr
Richtig. Wir sprechen hier nicht über private Tanz-, oder Schulen, die zur Kosmetikerin ausbilden.
Hier geht es um die Privatschulen, die staatliche Unterstützung erhalten und staatliche Schulen ersetzen können. (= Ersatzschulen)
D.h. private Grund,...-Gesamtschulen, ...., Gymnasien, Förderschulen und Berufsfachschulen,)
Nur für diese Ersatzschulen gelten die Genehmigungsbedingungen lt. GG Art. 7 IV 3. (Sonderungsverbot).
Für die Ergänzungsschulen (Ausnahme NRW) gilt das GG Art. 7 nicht.
Aber auch an Ergänzungsschulen wird ausgenutzt, dass es an staatlichen Kontrollen fehlt, wer diese Schulen besucht:
Siehe Frankfurter Rundschau v. 9.3.2011 "Thema Privatschule Außer Kontrolle .." //http://www.fr.de/rhein-main/thema-privatschule-ausser-kontrolle-a-935252
zum Beitrag03.04.2018 , 00:30 Uhr
Lt. Berliner Zeitung beträgt der Anteil armer Schüler in Berlin bei ca. 3,7 % und nicht bei den 80 %, von denen "Rudolf Fissner" für die Privatschulen spricht.
Ob die Quinoa-Privatschule zu den 44 berücksichtigten befragten Privatschulen gehört, ist nicht bekannt.
Auszug aus der Berliner Zeitung, vom 10.9.2017:
"Demnach liegt der Anteil der armen Schüler an den 44 besonders beliebten allgemeinbildenden Privatschulen bei lediglich 3,7 Prozent, wie Bildungsstaatssekretär Mark Rackles (SPD) mitteilte. ... Zum Vergleich: An den staatlichen Schulen ist der Anteil der armen Schüler gut zehnmal so hoch." https://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-zahlen-nur-drei-prozent-arme-schueler-an-berliner-privatschulen-28394146?view=fragmentPreview
zum Beitrag03.04.2018 , 00:19 Uhr
Sind Sie eigentlich der Ansicht, dass die Gesellschaft auch den reichen Eltern oder reichen Schulträgern den privaten !!! Wunsch bezahlen soll, keine kostenlose staatliche Variante, sondern eine Privatschule zu nutzen oder zu betreiben?
Die Schüler staatlicher Schulen müssen doch schon darauf verzichten, mit deren Kindern (meist aus gebildeten, tw. einflussreichen Familien) gemeinsam zur Schule zu gehen und können sie nicht in ihr (Karriere-)Netzwerk aufnehmen.
Die staatlichen Finanzhilfen sind natürlich nur für diejenigen, die sich ihren Wunsch NICHT aus eigener Tasche bezahlen können.
Die Finanzhilfen sind auch nicht dafür da, andere Ziele, als einen NORMALEN gleichwertigen Unterricht zu finanzieren.
Deswegen reichen die Finanzhilfen längst aus.
Würde der Staat 100 % der Kosten übernehmen, würde da ja bedeuten, dass Privatschulen zu 100 % aus armen Schüler bestehen könnten.
Finanzhilfen, mit denen 20 % - 30 % Schülern ein kostenloser Privatschulbesuch ermöglicht werden kann, würden doch ausreichen.
Das entspricht doch wahrscheinlich auch dem durchschnittliche Anteil der lernmittelbefreiten (=armen) Kinder an vielen staatlichen Schulen.
zum Beitrag02.04.2018 , 23:31 Uhr
Sie meinen, die bisher nicht widerlegte Missachtung des Grundgesetzes interessiert hier niemanden?
Es geht hier nicht darum, dass irgendeine belanglose Behördenregel umgangen wird.
Es geht darum, dass das Grundgesetz missachtet wird, d.h. dass die Behörden gegen die Verfassung verstoßen!
Das hat weitreichende Folgen für die ganze Gesellschaft.
Das ist ganz bestimmt nicht nur MEINE Baustelle.
Selbst dann nicht, wenn nur ich hier meinen Unmut darüber äußere. Schließlich habe ich etliche Staatsdiener gewählt oder finanziere diese, damit diese meine berechtigten Interessen vertreten.
Das Problem ist, dass diese entweder schlafen oder noch nichts begriffen haben.
Die Hinweise auf die Rechtsprechung sollen helfen, das zu ändern.
zum Beitrag02.04.2018 , 23:18 Uhr
Was finden Sie blöde?
zum Beitrag02.04.2018 , 23:14 Uhr
Mein Vorschlag für eine bessere Bildung wäre:
Da die Parteien stets die Wichtigkeit der Bildung betonen, schauen sich ihre Behörden an, welche Schule am besten ist und die größten Lernerfolge und zufriedene Schüler vorweisen kann.
Deren Schülerkosten werden festgestellt und gelten für die vergleichbaren staatlichen/privaten Schulen mit vergleichbarer Schüler-/Elternschaft und bei gleicher Lehrerqualifikation als angemessen.
Für Privatschulen legen die Behörden nun fest, wie die - z.B. jährlich 8.000 oder .... Euro - aufgebracht werden können:
Welche Eigenleistungen kann der Schulträger aufbringen?
Welche Eigenleistungen sind den jeweiligen Nutzern zuzumuten?
Können die Kosten gedeckt werden, oder müssten Schulträger und Eltern und Lehrer dafür unzumutbare Opfer aufbringen?
(Als Anhaltspunkt: Berlin vertritt die Auffassung, dass Hartz-IV-Empfängern ein monatliches Schulgeld von 100 Euro zugemutet werden kann.
Millionäre können daher wahrscheinlich das Schulgeld für ganze Klassen übernehmen, bevor sie eine vergleichbare Opferbereitschaft zeigen.)
Steht fest, wo die Grenzen der zumutbaren Opferbereitschaft liegen, wissen Eltern/Schulträger auch, wann sie staatliche Unterstützung beantragen/erhalten können, um die Schülerkosten zu decken.
Auch die staatliche Schulen würden 8.000 Euro oder ... erhalten.
Sind deren Lehrer anders qualifiziert, und unterscheiden sich daher die Personalkosten oder unterscheidet sich die Schüler-/Elternschaft, wird das entsprechend berücksichtigt.
Viele staatlichen Schulen würden dann wohl finanzielle Aufschläge erhalten, damit sie einen den gewünschten gleichwertigen Pflichtschulbetrieb anbieten können.
Denn das ist lt. GG 7 IV entscheidend: Der Unterricht darf anders sein, (z.B. mit /ohne weltanschauliche Ausrichtung) , er muss aber gleichwertig sein.
Lt. BVerfGE (90, 107) zeigt sich die Gleichwertigkeit auch in der Anzahl der erreichten Bildungsabschlüsse und in der Ausstattung der Klassenräume, ...
zum Beitrag02.04.2018 , 21:48 Uhr
Stimmt.
Es gibt in Deutschland allerdings noch den Unterschied zwischen Privatschulen, die staatlich gefördert werden und jenen, die sich ausschließlich über Schulgeld u.ä. finanzieren.
Die Schulgeldforderungen der staatlich geförderten Privatschulen (Ersatzschulen in freier Trägerschaft) sind ebenfalls sehr unterschiedlich, so dass sie manchmal eben den besonderen Charakter einer Eliteschule haben.
Für die staatlich geförderten ERSATZSCHULEN gilt, dass die Behörden sie (eigentlich) nur dann genehmigen dürfen, wenn eine "Sonderung der Schüler nicht gefördert wird." (GG Art. 7 IV 3).
Dieses Sonderungsverbot wird aber lt. aktueller Studien des WZB (Mitautor Marcel Helbig) von den Bundesländern missachtet und lt. Richter des FG Köln von den Bundesländern "nicht ernst genommen". (Quelle Rn.47 Urteil 10 K 7404/01 v. 14.2.2008).
Es gibt sehr unterschiedliche Ansichten, wie die Genehmigungsvorgaben (d.h. das GG Art. 7 IV 3) auszulegen und zu beachten ist.
Leider haben die Bundesländer dies noch nicht gerichtlich feststellen lassen, bzw. ihre jeweiligen unterschiedlichen Rechtsauffassungen bisher nicht gerichtlich überprüfen lassen.
Letztlich überlassen die Behörden die GG-Auslegung den Privatschulträgern, daher unterscheiden sich selbst deren Schulgeldforderungen und Regelungen.
Auf die WZB-Studie reagierte die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung mit dem Gegengutachten "Das missverstandene Sonderungsverbot ..." https://www.freiheit.org/sonderungsverbot
Natürlich gibt es auch Stellungnahmen der Privatschulträger.
Z.B. von den Waldorfschulen "Die Mär von den konsolidierten Schulgeldhöhen" //http://www.waldorf.net/die-maer-von-den-konsolidierten-schulgeldhoehen/
Was leider - zu Lasten aller Nutzer von privaten oder staatlichen Schulen - fehlt, ist eine gerichtliche Feststellung, welche der unterschiedlichen (!!) Auffassungen der vielen Privatschulen in den 16 Bundesländern verfassungskonform ist!!
zum Beitrag02.04.2018 , 17:20 Uhr
Über die Forderungen und Argumente müssen Richter entscheiden und dabei das GG beachten.
Ich finde es jedenfalls nicht statthaft, wenn GG und Rechtsprechung weiterhin missachtet werden.
Sehen Sie das anders? Darf das GG und die Rechtsprechung missachtet werden, damit Privatschulträger, die ihnen zumutbaren Eigenleistungen reduzieren können, oder - anders als z.B. Hartz-IV-Empfänger u.ä. - staatliche Unterstützung erhalten, ohne dass sie die Notwendigkeit nachweisen müssen?
zum Beitrag02.04.2018 , 17:13 Uhr
Zitat: "Wenn der Staat an Finanzhilfe dasselbe Geld wie für öffentliche Schulen zahlen würde, bräuchte es keine Schulgelder."
Mag sein. Und da die Privatschulen auch Lehrpersonal (ohne Staatsexamen) einstellen dürfen, zahlen sie z.B. geringer Gehälter. (Beamtengehälter ohnehin nicht.) Sie sind auch nicht an eine bestimmte Klassengröße gebunden und können diese aus Kostengründen größer machen, ...
Privatschulträger könnten also mit Finanzhilfen in Höhe von 100 % der Schülerkosten staatlicher Schulen, einen anderen aber gleichwertigen Pflichtschulbetrieb anbieten, ohne dafür eigene Eigenleistungen zu erbringen, oder von Schuleltern (Schulgeld, ...) zu verlangen.
Glauben Sie das das der Wunsch der Gesellschaft ist?
Meinen Sie, das diejenigen die zu 90 % staatliche Schulen nutzen, die Kosten für diejenigen tragen, die nicht mit ihren Kindern die kostenlosen staatlichen Schulen besuchen möchten und derentwegen der staatlichen Schule die Mittel gekürzt werden?
Selbst wenn die Privatschulträger heute behaupten, sie würden keine Schulgelder verlangen, wenn sie genauso viel Geld wie staatliche Schulen erhalten, ist es unwahrscheinlich, dass diese Zusage eingehalten wird.
Bisher haben sich die Schulgelder noch nie reduziert, nachdem die Finanzhilfen erhöht wurden.
Mit höheren Finanzhilfen und hohen Schulgeldern kann man u.a. ein besseres Angebot, eine bessere Ausstattung oder andere Ziele finanzieren.
zum Beitrag02.04.2018 , 16:47 Uhr
Das mögen Sie und andere so sehen.
Aber bisher konnten die Richter der Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichte nicht davon überzeugt werden, dass die Allgemeinheit einer Minderheit diesen (oder auch andere) PRIVATE Wünsche finanzieren muss.
Auch wenn das (die Richter zu überzeugen) regelmäßig versucht wurde, bleibt nach deren Ansicht die Finanzierung des privaten Wunsches "Privatschule" zuvörderst privat.
Auch zuletzt - d.h. im Prozess vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg 1 VB 130/13 v. 6.7.2015 war das nicht anders. https://openjur.de/u/857446.html
Dass der Gesetzgeber die Finanzhilfen auf 80 % der Schülerkosten staatlicher Schulen erhöht, war KEINE Forderung der Verfassungsrichter!! *
Die Richter verlangten eine Konketisierung der Schülerkosten und eine Abgrenzung zwischen Schulgeld und anderen Eigenleistungen UND erwarten lt. Urteil, dass die Schulgelder geprüft werden.
Letzteres ist bis heute nicht erfolgt, das andere eher schlecht als recht.
Vom Fehlen einer transparenten Information der Bevölkerung mal abgesehen.
*Siehe auch Auszug aus dem Gesetzentwurf, Vorblatt D: "Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuschusserhöhung sichert zudem die finanzielle Ausstattung der Ersatzschulen verlässlich über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinaus ab." https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf
Es bleibt den Privatschulen auch weiterhin überlassen, wie Sie das den Baden-Württembergischen Schülerhaushalten durchschnittlich (!) mögliche Schulgeld von 160 Euro staffeln. D.h. von welchen Einkommen darf man mehr/weniger als 160 Euro verlangen.
Es ist auch nicht ersichtlich, warum der Gesetzgeber die Finanzhilfen auf 80 % der Schülerkosten staatlicher Schulen erhöhte. Schließlich verbleiben den Privatschulen gar keine Deckungslücken von 160 Euro.
Wundert sich jemand über das Fehlen transp. Infos?
zum Beitrag02.04.2018 , 16:10 Uhr
Auch der Landesrechnungshof (z.B. Schleswig-Holstein) meint - wie ggf. RF - dass der Staat durch Privatschulen Geld spart.
"
Wenn es allein darum gehen soll, die Bildungsausgaben zu reduzieren, dann gibt es bestimmt noch viele andere irre Ideen, mit hohen Einsparpotenzialen.
Mehr, als 'bloß' die staatlichen Schulen verwahrlosen zu lassen und dadurch die Nachfrage nach Privatschulen zu fördern, die der Staat dann "nur" noch mit 80% - 90 % der ehemaligen Schülerkostenbeiträge finanziert.
Eigentlich ist es doch nicht unwahrscheinlich, dass sich der Staat irgendwann (z.B. bei einem Privatschulanteil von 50 - 80 %) daran erinnert, das er den Privatschulen - siehe BVerfGE - ja eigentlich gar keine Finanzhilfen zahlen muss, solange das Existenzminimum des Ersatzschulwesens nicht gefährdet ist.
zum Beitrag02.04.2018 , 15:53 Uhr
lt. BVerfGE-Rechtsprechung darf der Staat ja auch nicht nur von den Eltern Eigenleistungen erwarten, sondern auch vom Schulträger, der eigene bildungspolitische Ziele verwirklichen will.
Die Bewilligung staatlicher Finanzhilfen setzt eigentlich nicht nur bei armen/alten/arbeitslosen Bürgern voraus, dass diese ihre Notlage/Bedürftigkeit nachweisen können, sondern auch bei Privatschulträgern bzw. deren Nutzern.
Letzteres wird leider "vergessen".
Der Staat vergisst bei der Berechnung der Schülerkosten und Finanzhilfen, die zumutbaren Eigenleistungen des Schulträgers vorhandene Schulgebäude, ...Kredite, ..) und der Eltern (Schulgeld, Mitarbeit, ...) zu bestimmen und finanziell zu berücksichtigen.
Welche Privatschulen sind Ihnen denn bekannt, wo Eltern aus Kostengründen zur Mitarbeit verpflichtet werden?
Im Internet findet man dazu nur diesen Artikel: "Bezahlen oder arbeiten?
Überlegungen zu veränderten Beitragsformen von
Johannes Schnepel-Boomgaarden"
Quelle: Erziehungskunst (Waldorfschule) https://www.erziehungskunst.de/fileadmin/archiv_alt/2005/0105p003Schnepel-Boomgaarden.pdf
zum Beitrag02.04.2018 , 15:35 Uhr
Zitat: "Die Befürworter und Verantwortlichen dieses Konzepts sind aber damit auch die Verantwortlichen für eine Segregation die auf Schulgeld beruht. Diese sollten sich an die eigene Nase fassen."
Sie haben Recht, WENN Sie damit beklagen, dass der Staat den Privatschulen nicht vorschreibt, wie sie die Schulgelder staffeln müssten und vorgibt, wofür welche Schulgelder verlangt werden dürften UND vorgibt, dass und wie das Recht auf freie Schülerwahl genutzt werden darf.
Dürfte eine Waldorschule also nur Schüler aufnehmen, die zu ihr passen, d.h. überzeugte Rudolf-Steiner-Anhänger sind, dann müssten viele Eltern die FWS verlassen, da das auf sie nicht zutrifft.
Das gleiche gilt natürlich für alle anderen Bekenntnisschulen. Viele Eltern sind nicht so strenggläubig, dass sie aus diesem Grund eine entsprechende Privatschule auswählen.
Siehe dazu TAZ-Artikel
und der begehrten Schüler-Mischung mit weniger benachteiligten Kindern und weniger Ausländern, Zitat "In Elternbefragungen ist die soziale Mischung mit über 40 Prozent der häufigste Grund für die Wahl einer privaten Schule." http://www.taz.de/!5491326/
Glauben Sie, dass die wegen dieser Mischung begehrten Privatschule dieses Profil bei ihrem Antrag auf Genehmigung angaben, und deswegen genehmigt wurden?
Vergleiche dazu GG Art. 7 V: "(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht."
zum Beitrag02.04.2018 , 15:22 Uhr
Sie sind offensichtlich nicht mit dem Grundgesetz und der Rechtsprechung einverstanden.
Davon gibt es viele.
Auch an den Waldorfschulen. Siehe aktuelle TAZ-Artikel https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5492858&s=&SuchRahmen=Print/ und https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5492905&s=/
Ich kritisiere aber nicht den Inhalt des GG oder der Rechtsprechung.
Ich kritisiere, dass das GG und die Rechtsprechung von den Behörden missachtet und nicht ernst genommen wird.
Ich finde es außerdem bedenklich, dass diejenigen, die dafür zuständig sind, das das GG geschützt und die Rechtsprechung beachtet wird, der Missachtung tatenlos gegenüberstehen.
Die Missachtung des GG (Art. 7 IV 3) und das Wegschauen der Schulbehörden, wenn an Privatschulen Schüler und Eltern von unzulässigen - finanziellen und sexuellen Forderungen betroffen sind, ist ja seit vielen Jahren bekannt.
zum Beitrag02.04.2018 , 15:12 Uhr
Auf die Frage: "Wem kommen die staatlichen Finanzhilfen tatsächlich zugute?"
könnte man antworten:
Diese Steuergelder kommen den Privatschulträgern zugute.
Darunter auch vielen, von denen viele so reich sind (z.B. die Kirchen) , dass sie - auch ohne staatlichen Finanzhilfen !!- ihre privaten Ziele und Wünsche verfolgen/verwirklichen könnten. (z.B. Verbreitung ihrer Ideologien, Werte, religiöse Erziehung, ... oder eigene Vorstellungen im schulischen Bereich umzusetzen, Lernen innerhalb von Gleichgesinnten, oder einer ausgewählte Schülerschaft (Netzwerkbildung), ....) .
Da viele Eltern Schulgeld zahlen, mit dem sie die eventuellen Kostenlücken decken können, um einen anderen, aber "gleichwertigen" Pflichtschulbetrieb zu finanzieren, werden die staatlichen Finanzhilfen wohl auch verwendet, um - unabhängig vom Einkommen - die Eigenleistungen für Geschwisterkinder zu reduzieren, und/oder
um Zusatzangebote oder eine bessere Ausstattung zu finanzieren.
Für eine genaue Antwort wären natürlich auch genaue Zahlen zu den Einnahmen und Ausgaben notwendig, die jedoch fehlen. Z.B. weil Behörden sie nicht abfragen, oder Schulträger die Antworten verweigern.)
Meiner Ansicht nach ist das eine ungeheure Steuerverschwendung.
Diese Steuerverschwendung wird m.A.n. auch nicht wiedergutgemacht, weil gleichzeitig Steuer 'eingespart werden, indem den staatlichen Schulen mit jedem zusätzlichen Privatschüler die Mittel gekürzt werden.
Aber das sehen andere wahrscheinlich anders.
zum Beitrag02.04.2018 , 14:49 Uhr
Ihnen und "Rudolf Fissner" ist entweder die höchstrichterliche Rechtsprechung* nicht bekannt, oder Sie und RF wollen diese nicht akzeptieren. (siehe Leitsatz 1 des Bundesverfassungsgerichts v. 23.11.2004, 1 Bvl 6/99, s.a. mein Kommentar vor 1,5 Std. an R.F.)
Es mag auch sein, dass Sie ein Opfer der gehirnwäschenartig wiederholten Forderungen wurden und tatsächlich glauben, die Allgemeinheit wäre verpflichtet denjenigen einen Schulbesuch zu finanzieren, die das staatliche kostenlose Angebot (warum auch immer) nicht nutzen wollen, sondern sich lieber den PRIVATEN Wunsch erfüllen wollen, eine Privatschule zu besuchen.
Sie haben bloß Glück, dass sich auch viele Entscheidungsträger aus Politik (und andere Staatsdiener) diesen Wunsch - zu Lasten der staatlichen Schulen und deren Schüler - erfüllen möchten und sich dies auch gerne von der Gesellschaft, von der sie sich abgrenzen möchten, finanzieren lassen.
Was glauben Sie denn, warum die verantwortlichen Behörden ihre unterschiedlichen Rechtsauffassungen vom GG noch nicht gerichtlich überprüfen ließen?
Was glauben Sie, warum transparente Informationen fehlen, Schulgelder nicht abgefragt, kontrolliert werden?
Was glauben Sie, warum man es den Schulträgern überlässt, das GG auszulegen und zu entscheiden, wem man welche Opferbereitschaft (Schulgeld) zumutet?
Transparente Informationen fehlen, damit das Ausmaß der Missachtung des GG und der Rechtsprechung nicht öffentlich wird.
Wüssten Sie, welche Eigenleistungen man von jährlichen Brutto-Familien-Einkommen v. z.B. 30.000 Euro, 60.000 Euro, 120.000 Euro, ... 200.000 Euro verlangen dürfte?
Wüssten Sie, für welche Kosten die Schulträger Schulgeld (Entgelt für Unterricht u. Lehrmittel) verlangen dürfen und welche Angebote mit Vereinsbeiträgen, Spenden etc. zu finanzieren sind?
Wüssten Sie, wann die Forderungen zu hoch sind, und sie sich bei wem (Schulaufsicht, Gericht) beschweren könnten?
Sehen Sie!
zum Beitrag02.04.2018 , 14:31 Uhr
Sie möchten offensichtlich nicht akzeptieren, dass der Wunsch auf Privatschule eine Privatangelegenheit ist.
Dieser Wunsch ist daher wie jeder andere private Wunsch auch so zu finanzieren: PRIVAT.
Die Verantwortung des Staates begrenzt sich darauf, die Einhaltung der Genehmigungsvorschriften (GG Art. 7 IV3) zu gewährleisten.
Dafür würde es ausreichen, Vorgaben zur Staffelung der Schulgelder vorzugeben und Vorgaben zur Schülerauswahl, ggf. Quoten für den Anteil armer/reicher Schüler mit/ohne Förderbedarf.
Zusätzlich könnte er den Eltern, die nachweislich (!) die Kosten für den Schulbesuch nicht aufbringen können, Finanzhilfen zahlen.
Der Staat darf d. Sonderung d. Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht fördern, will er Ersatzschulen genehmigen.
Er müsste also feststellen, welche Schülerkosten erforderlich sind u festlegen wie diese von wem zu finanzieren sind.
Bisher hat der Gesetzgeber die Schülerkosten der Privatschulen noch nicht konkretisiert.
Gehen wir vom damaligen BVerfGE-Urteil, 90, 107 v. 9.3.1994 aus:
Damals hat eine priv. Waldorfschule gegen die lange Wartezeit auf Finanzhilfen geklagt. Das Gericht stellte damals fest, dass - ohne staatliche Finanzhilfen - monatliche Eigenleistungen von 170 - 190 DM (ca. 90 Euro) erforderlich seien, um die Schulkosten zu decken.
Lt. Richter konnten damals NICHT ALLE Eltern solche Beiträge zahlen.
Die Gesetzgeber müssten also prüfen, ob die Eltern HEUTE solche Beiträge (90 Euro) zahlen könnten. (Natürlich werden sich die Kosten seit damals erhöht haben, aber viele Privatschul-Eltern können und zahlen ja auch viel höhere Beiträge.
(siehe z.B. Landtagsanfrage Drs. 19/1632 zu Hessens Ersatzschulen ).
Solche Privatschulen würden also gar keine Finanzhilfen benötigen. Es sei denn, man will annehmen, dass sich die Privatschulkosten (z.B. beim Privatschultyp Waldorfschule, Bayern) jährlich um ca. 20 % erhöht hätten, während sich die Kosten an staatlichen Schulen lediglich um ca. 2 % erhöhen konnten.
zum Beitrag02.04.2018 , 14:10 Uhr
Diejenigen, die von staatlichen Hilfen zur Grundsicherung leben, haben Pech, dass sie keine starke Lobby haben.
Anderen Empfängern staatlicher finanzieller Unterstützung ist es viel besser gelungen, ihre Forderungen nach mehr Geldern durchzusetzen.
Zwar erhalten die Privatschulträger in allen Bundesländern unterschiedlich hohe Finanzhilfen.
Aber diese Finanzhilfen sichern in allen Bundesländern mehr ab, als zur Absicherung des Existenzminimums des ErsatzschulWESENS (Überleben EINER Privatschule) notwendig wäre.
Zudem genießen und nutzen viele Privatschulträger den Vorteil, dass sie von Behörden kaum bis gar nicht überprüft oder gar sanktioniert werden.
zum Beitrag02.04.2018 , 13:58 Uhr
Was schlagen Sie vor?
Viele Privatschulen verfügen durch ihre Eigenleistungen, die staatlichen Finanzhilfen und die Eigenleistungen der Eltern (Schulgeld, ...) über deutlich mehr Geld, als staatliche Schulen.
Welche Schülerkosten sollen die Behörden dann bei den verschiedenen Privatschulen als erforderlich anerkennen und finanzieren?
Würde es nicht gegen GG Art. 3 verstoßen, wenn Behörden für Privatschülern, die sich z.B. religiös oder ... erziehen lassen oder aufgrund ihrer Herkunft, ... von einer entsprechend geprägten Privatschule ausgewählt wurden, eine teurere Bildung als erforderlich anerkennen und daher staatlich finanzieren würden?
zum Beitrag02.04.2018 , 13:43 Uhr
Sprechen Sie da vielleicht eine z.B. auf Eliteschulen erlernte Charaktereigenschaft an, die als "oiling" bezeichnet wird?
Zitat, Soziologe Sam Friedmann: "Einige Eton-Absolventen haben über ein Phänomen geschrieben, das als "oiling" bezeichnet wird: also, wie man einen anderen Menschen "einölt". Dabei gibt man sich im Umgang mit einer anderen Person betont nett und schmeichelt sich ein, verfolgt aber eine eigene Agenda - und zwar ohne, dass die andere Person das weiß. Das ist eine extreme Version dieser sehr speziellen Form von Selbstdarstellung, die bei privilegierten Familien eingeprägt zu sein scheint, und das vor allem bei Absolventen von Eliteschulen."
Quelle: SPIEGEL am 31.3.2018 "So funktioniert das Netzwerk der Eliten" http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/privatschule-eton-der-einfluss-dieser-schulen-ist-irrsinnig-ueberzogen-a-1200183.html
zum Beitrag02.04.2018 , 13:33 Uhr
Hier noch ein Zitat aus der Begründung einer Rechtsprechung. (VGH Ba-Wü, 9 S 47/03 (33):
Daseinsberechtigung der Privatschule ist deren "andere" (z.B. religiös, weltanschaulich, ...) geprägte Unterrichtsgestaltung.
Passend zu diesem "Leitbild" dürfen sich Privatschule auch bei der Auswahl ihrer Schüler und Lehrer orientieren.
Dass Privatschulen oft eher auf den Geldbeutel der Eltern achten, ist ein anders Thema.
Zitat, VGH Urteil: "Ebenfalls geschützt ist das Recht, Prägung und Ausgestaltung des in der Privatschule erteilten Unterrichts - insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethode und die Lehrinhalte - eigenverantwortlich zu bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 40 ... 90, 107 ..). Damit verbunden ist die Freiheit des Privatschulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann. Mit der Gründungsfreiheit und dem Recht, private Schulen nach den Erziehungszielen und dem darauf ausgerichteten Unterrichtsprogramm des jeweiligen Schulträgers zu betreiben, garantiert Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG zugleich die Privatschule als Institution ..." https://openjur.de/u/571555.html
zum Beitrag02.04.2018 , 13:24 Uhr
Erstens: Privatschulen haben das Recht auf freie Schülerwahl.
Zitat: "Damit verbunden ist die Freiheit des Privatschulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann." Zitat aus Randnr- 33 aus Urteil VGH Baden-Wü. 9 S 47/03 https://openjur.de/u/571555.html )
Da Richter und wissenschaftliche Studien (z.B. v. WZB Helbig u. Wrase) bewiesen, dass an Privatschulen Schüler auch nach den Besitzverhältnissen der Eltern gesondert wird, sind diese nicht für jeden zugänglich.
Auch wenn die Rechtsprechung das leider vergeblich fordert.
zum Beitrag02.04.2018 , 13:11 Uhr
Richtig.
lt. TAZ v. 30.3.2018 ist die Zusammensetzung der Schüler für 40 % der Privatschulnutzer das wichtigste Kriterium.
Durch die Schließung der Förderschulen hat sich die Zusammensetzung der Schüler hauptsächlich an den staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen (Gesamtschulen) verändert.
Da die Inklusion (mangels Geld, mangels Lehrer und ausreichender Qualifikation der Lehrer) nicht so gut funktioniert, wie die Politiker und die Betroffenen sich das wünschen, steigt auch dort der Wunsch nach Segregation.
zum Beitrag02.04.2018 , 13:07 Uhr
Nein, die Privatschulen entscheiden selbst und unkontrolliert, wie sie die staatlichen Finanzhilfen verwenden und welche Schüler sie aufnehmen und welche Lehrer sie einstellen.
zum Beitrag02.04.2018 , 13:04 Uhr
Schön wäre, wenn Sie das GG Art. 7 richtig zitieren würden, z.B. so:
"(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist."
Wie Sie sehen, fordert weder das GG noch die Rechtsprechung, dass Privatschulen staatlich gefördert werden.
Zur Rechtsprechung siehe Leitsatz 1 des Bundesverfassungsgericht 1 BVL 6/99: "Art. 7 Abs. 4 GG verpflichtet den Staat nur dann zur finanziellen Förderung privater Ersatzschulen, wenn ohne eine solche Förderung der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (Fortführung von BVerfGE 75, 40; 90, 107)." http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/11/ls20041123_1bvl000699.html
zum Beitrag02.04.2018 , 12:58 Uhr
In diversen Bundesländern erhalten Privatschulen staatliche Finanzhilfen, mit denen die Kosten für mindestens 80 % oder 90 % Schüler gedeckt wären, die gar keine Eigenleistungen zahlen können.
Trotzdem ist der Anteil "armer" Privatschüler in diesen Bundesländern ebenso gering, wie in den Bundesländern, in denen die Finanzhilfen noch nicht 80 % oder mehr der Schülerkosten staatlicher Schulen entsprechen.
Wie erklären Sie sich das?
Wem kommen die staatlichen Finanzhilfen tatsächlich zugute?
Glauben Sie weiterhin, dass sich das ändert, sobald die Privatschulen Finanzhilfen erhalten, die 100 % der Schülerkosten staatlicher Schulen entsprechen.
S.a. TAZ v. 30.3.2018: http://www.taz.de/!5491326/
zum Beitrag02.04.2018 , 12:47 Uhr
Auf den Privatschulen ist die Wahrscheinlichkeit und Gefahr aber auch viel größer, von Lehrern sexuell missbraucht zu werden.
Diese Gefahr wächst, je mehr Privatschulen, die meisten kaum bis gar nicht kontrolliert, gegründet werden.
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/missbrauch-an-privatschulen-im-toten-winkel-der-schulaufsicht-a-682413.html
u.v.a. Berichte in den Medien, die über die jahrelang totgeschwiegenen und jahrzehntelangen Gewalt-/Missbräuche an Privatschulen berichten.
zum Beitrag02.04.2018 , 12:40 Uhr
Damit sind Sie nicht allein.
Zitat: "In Elternbefragungen ist die soziale Mischung mit über 40 Prozent der häufigste Grund für die Wahl einer privaten Schule."
Quelle: TAZ am 30.3.2018 "Privatschulen: der falsche Gegner", Autorin A. Lehmann.
Obwohl "Mischung" wohl nicht der richtige Begriff ist.
Es gibt Privatschulen, wie z.B. die Quinoa-Schule in Berlin, an der 80 % der Schüler aus armen Familien sind.
Und es gibt Privatschulen, wo die Mehrheit zu den Gutverdienern gehört.
zum Beitrag02.04.2018 , 12:29 Uhr
Zitat: "...Leitbild ....Wichtig ist allein das dies von der Lehrerschaft bei der ... Bildung der Kinder außen vor gelassen wird. ... Die Waldorfschulen bekommen das m.E. ganz gut hin."
???
Siehe dazu die TAZ-Artikel vom 30.3.2018 "Rechtsdrehend an der Waldorfschule
Das autoritäre Erbe
Die Rendsburger Waldorfschule hatte einen Geschäftsführer, der den Reichsbürgern nahe stand. Ein Einzelfall – oder strukturell bedingt? ..."
//http://www.taz.de/!5492905/
und vom 31.3.2018:
"Alles ganz harmlos?
Waldorfschulen stehen in dem Ruf, ein Hort der Kreativität und des alternativ-ökologischen Denkens zu sein. Doch manchmal fühlen sich auch Rechte dort wohl, wie das Beispiel eines Reichsbürgers in Rendsburg zeigt. Zufall? Oder bedient die Lehre Rudolf Steiners Sehnsüchte rechten Denkens? ..." https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5492858&s=&SuchRahmen=Print/ Autor: Andreas Speit
Nebenbei gemerkt. Eigentlich solle die besondere Prägung, Weltanschauung und der daran ausgerichtete Unterricht, der alleinige Grund sein, sich für eine Privatschule zu entscheiden.
Das es heute vielmehr das dort gebotene Netzwerk aus ausgewählter Schüler-/Elternschaft ist, UND die ggf. teureren Unterrichtsangebote u. Ausstattung sind, die für eine Privatschule sprechen, ist eigentlich paradox. Denn diese Wettbewerbsvorteile sind nur durch die Missachtung des GG und der Rechtsprechung möglich.
zum Beitrag01.04.2018 , 19:11 Uhr
Zitat, Anna Lehmann: "Privatschulen fördern nicht per se gesellschaftliche Spaltung. Ihre Gebühren aber müssen auch für Eltern mit schmalem Einkommen erschwinglich sein."
Lt. Rechtsprechung kann eine Staffelung der Schulgelder geeignet sein, um diese so zu erheben, dass sie mit dem Grundgesetz Art. 7 IV 3 (Sonderungsverbot) vereinbar sind.
(Quelle, VGH Ba-Wü, 9 S 233/12, v. 11.4.2013)
Der Gesetzgeber muss dafür die Aufgabe übernehmen, zunächst untersuchen, welche Kosten Privatschulen für den anzubietenden gleichwertigen (!! nicht besseren) Pflichtschulbetrieb entstehen.
Dann müsste der Gesetzgeber feststellen, welche Kosten davon durch Schulgeld oder andere Eigenleistungen gedeckt werden müssen.
Schließlich müsste der Gesetzgeber feststellen, welche Eigenleistungen den potenziellen Nutzern durchschnittlich möglich wären?
Für Baden-Württemberg ging das IAW-Gutachten davon aus, dass den armen und reichen Haushalten mit Schulkindern durchschnittlich 160 Euro zuzumuten wäre.
Noch nicht untersucht wurde, wie Schulträger dieses durchschnittlich mögliche Schulgeld staffeln müssten. D.h. welchen Einkommen sind mehr als 160 Euro, wem weniger als 160 Euro zuzumuten.
Denn natürlich sind z.B. reichen Eltern auch deutlich mehr als 160 Euro zuzumuten.
Siehe z.B. TAGESSPIEGEL zum Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung, "Das missverstandene Sonderungsverbot ..." von Frau Prof. Brosius-Gersdorf .
Gerade weil es so unterschiedliche Ansichten und Auslegungen zur Rechtsprechung gibt, sollte Einigkeit bestehen, dass der Gesetzgeber für Klarheit sorgt.
Will der Staat GG und Rechtsprechung weiterhin nur wie bisher beachten, möge er sich um eine entsprechende Anpassung bemühen!
zum Beitrag01.04.2018 , 18:43 Uhr
Der SPIEGEL berichtet aktuell über eine Studie, mit der der Soziologe Sam Friedmann u.a. den Einfluss der britischen Elite-Schule 'Eton' auf die Gesellschaft untersucht hat.
"Britische Kaderschmiede Eton So funktioniert das Netzwerk der Eliten" //http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/privatschule-eton-der-einfluss-dieser-schulen-ist-irrsinnig-ueberzogen-a-1200183.html
Studie: "The Decline and Persistence of the Old Boy: Private Schools and Elite Recruitment 1897 to 2016" //journals.sagepub.com/doi/abs/10.1177/0003122417735742 )
Ob die Privatschulnutzer ihren Wunsch nach Segregation und teurer Bildung wenigstens komplett allein zahlen, oder ebenfalls mit hohen staatlichen Finanzhilfen unterstützt werden?
Jedenfalls wird zu Lasten der Gesellschaft viel Potenzial vergeudet, wenn künftige Entscheidungsträger nur aus dem Pool der Privatschul-Abgänger (in Deutschland 10 % ) rekrutiert werden.
Für Deutschland, ggf. aus dem Pool dieser "Eliteschulen"?
//http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66367
Für Frankreich, siehe 3-Sat-Kulturzeit am 3.5.2017:
//http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66368 und
"Gespräch mit Michael Hartmann zum Kampfbegriff Elite"
//http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66369
Welche Schulen werden die Präsidenten Donald Trump und Wladimir Putin besucht haben?
zum Beitrag01.04.2018 , 18:09 Uhr
Sie schreiben, die Quinoa-Schule "zeigt: es sind nicht die betuchten Eltern die den Besuch von Privatschulen durch Kinder aus armen Familien behindern."
Gleichzeitig verweisen Sie darauf, dass
80 % deren Schüler aus armen Familien kommen.
Was zeigt das also tatsächlich?
Es gibt Privatschulen, deren Zielgruppe sind Schüler aus armen Familien, und es gibt Privatschulen, deren Zielgruppe reiche Familien sind.
Was es bisher nicht gibt, sind Privatschulen deren Schülerzusammensetzung gemischt ist.
Prof. Dr. Marcel Helbig, Bildungswissenschaftler beim WZB und Mitautor der Untersuchungen zum Umgang mit dem GG Art. 7 IV 3, hält diese Trennung der Schüler für problematisch und dem GG widersprechend.
Siehe TAZ am 1.4.2018
"Privatschulen fördern die Spaltung
Sie entsprechen oft nicht dem Geist des Grundgesetzes. Das Beste für das eigene Kind ist nicht das Beste für die Gesellschaft...."
//http://www.taz.de/Debatte-Schulpolitik/!5491363/
zum Beitrag01.04.2018 , 17:42 Uhr
Der Versuch, eine staatliche Waldorfschule zu errichten ist wohl gescheitert, auch wenn auf den kompletten Artikel im Elbe-Wochenblatt mit weiteren Informationen kein Zugriff möglich ist.
"Schulversuch nur eine medienwirksame Finte?
Elbe Wochenblatt-14.03.2018
Die Schulbehörde befürchtete im Vorfeld, dass vor allem Kinder von Eltern, die es sich leisten können, in die Waldorfschule gehen würden. Diese Schüler hätten dann den staatlichen Schulen gefehlt. Um mehr dieser Schüler an staatlichen Schule zu halten, startete Schulsenator Ties Rabe 2014 das ..."
zum Beitrag01.04.2018 , 16:45 Uhr
Wo habe ich ein Konstrukt erstellt?
Verwechseln Sie eventuell die Autoren?
zum Beitrag01.04.2018 , 16:41 Uhr
Ist das nur an Ihrer Waldorfschule so (gewesen), oder werden an allen Waldorfschulen "Deppen und Harvardggenies" von der 1. bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichtet?
Funktioniert das gut?
Mit welchem Schulabschluss verlassen diese beiden Lerntypen die Waldorfschule?
zum Beitrag01.04.2018 , 16:36 Uhr
Sie fragen: "Warum sollten die Bundesländer plötzlich keinen Bildungsauftrag mehr haben und keine Finanzhilfen mehr zahlen?"
Wo habe ich das behauptet?
Die Bundesländer haben einen Bildungsauftrag, den sie mit den staatlichen Schulen wahrnehmen.
Siehe DIE WELT am 22.4.2017:
"Darum beenden Eltern die Privatschulkarrieren ihrer Kinder" https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/bildung/article163894295/Darum-beenden-Eltern-die-Privatschulkarrieren-ihrer-Kinder.html
Haben Sie je gehört, dass Privatschülern ein Wechsel auf eine staatliche Schule verwehrt wurde?
zum Beitrag01.04.2018 , 15:34 Uhr
"Der Staat sollte zumindest bei schwierigen Schülern für ihre Unterbringung in einer Privatschule bezahlen."
Mancher dieser Schüler hatte so das Glück/Pech, die private Odenwaldschule zu besuchen, an der Schüler flächendeckend und massiv von Lehrern sexuell missbraucht wurden. (div. Quellen in den Medien, u.a. Deutschlandfunk, ...)
Welche Privatschulen empfehlen Sie als besonders geeignet für die Kinder aus muslimischen Flüchtlingsfamilien?
Für Flüchtlingskinder, deren Eltern Christen oder Rudolf-Steiner-Anhänger sind, mag es ausreichend Angebote geben, aber die sind wohl in der Minderheit.
zum Beitrag01.04.2018 , 15:07 Uhr
Vielleicht sind oder waren Sie gegenüber den Forderungen Ihres Privatschulträgers etwas zu unkritisch?
DIE WELT informierte am 15.2.2016 über einen Betrugsprozess gegenüber einer ehemaligen Privatschulträgerin. Diese hatte von Eltern UND vom Staat Gelder verlangt.
Da die Behörden lt. Richter "immer alles durchgewunken habe", konnte die Privatschulträgerin verbotenerweise 4 Millionen Euro mehr einnehmen, als ihr zustanden.
Gelohnt hat es sich für die Schulträgerin trotzdem. Gegen Abtretung von 420.000 Euro wurde der Prozess gegen sie eingestellt.
Quelle: DIE WELT: "Privatschule kassierte trotz Schulgeld Zuschüsse" https://www.welt.de/regionales/nrw/article152258787/Privatschule-kassierte-trotz-Schulgeld-Zuschuesse.html
Geändert hat sich offenbar nichts.
Lt. WDR-Westpol scheinen die Behörden in NRW auch heute noch alles durchzuwinken oder wegzuschauen, dabei sind in NRW Forderungen nach Schulgeld UND staatlichen Zuschüssen eigentlich verboten.
Quelle: https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-zwei-klassen-bildung-100.html und https://www1.wdr.de/nachrichten/westpol-privatschulen-gebuehren-102.html
Übrigens verlangen auch die Waldorfschulen in NRW Schulgeld, OBWOHL sie staatliche Zuschüsse erhalten.
Sind Ihnen, als Kenner der Waldorfschulen, die Internas bekannt?
zum Beitrag01.04.2018 , 14:50 Uhr
Sie schreiben: "Es gibt keinen durch Gerichte festgelegten Schlüssel, wie hoch die Fördergelder sein müssen. Das ist eine politische Entscheidung. ..."
Hier ein Zitat des ersten Leitsatzes der höchstrichterlichen Rechtsprechung v. 23.11.2004 :
"Art. 7 Abs. 4 GG verpflichtet den Staat nur dann zur finanziellen Förderung privater Ersatzschulen, wenn ohne eine solche Förderung der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (Fortführung von BVerfGE 75, 40; 90, 107)." Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/11/ls20041123_1bvl000699.html .
Die Gerichte stellten auch fest, dass das Ersatzschulwesen als Institution NICHT evident gefährdet ist. Der Staat/Steuerzahler müsste das Ersatzschulwesen derzeit also NICHT mit staatlichen Finanzhilfen fördern!
Privatschulträger erhalten also bereits mehr staatliche Finanzhilfen, da – siehe Rechtsprechung - nicht alle Privatschulen, sondern nur die Institution eine Recht auf staatliche Unterstützung hätte!?!
Es wäre sicherlich hilfreich, wenn Richter nicht nur den Regelbedarf zur Grundsicherung des Existenzminimums im Alter, bei Krankheit oder bei Arbeitslosigkeit bestimmt hätte,
sondern ebenso konkret auch das zu gewährleistende EXISTENZMINIMUM des ErsatzschulWESENS bestimmt hätte.
So kann man ggf. darüber streiten, ob zur Existenzsicherung der Institution 'Ersatzschule', das Überleben EINER einzigen Privatschule ausreichend ist, oder ob dafür mindestens EINE Privatschule je Privatschultyp (Waldorfschule, kath./evang. ....) oder je Schultyp (Grund-/Real- ... Berufsfachschule) überleben muss?
Sie sind offenbar daran interessiert, dass der Staat nicht nur das Existenzminimum des ErsatzschulWESENS gewährleistet, sondern allen Privatschulen sämtliche Kosten abnimmt, damit dort ggf. komplett auf Eigenleistungen (u.a. Schulgeld) verzichtet werden kann.
Wollen Sie diskutieren, OB die höchstrichterliche Rechtsprechung verbesserungswürdig ist?
zum Beitrag01.04.2018 , 11:50 Uhr
Vielleicht fühlt 'Hanne' sich durch die Kritik an der Missachtung des Grundgetzes Art. 7 IV 3 und den Hinweisen auf die Rechtsprechung persönlich getroffen?
Vielleicht nutzt(e) 'Hanne' eine Privatschule? Vielleicht wie 'Rudolf Fissner' eine Waldorfschule?
Fakt ist, dass Privatschulen finanzielle Einbußen drohen würden, würden die Bundesländer künftig die Rechtsprechungen oder das GG Art. 7 I und Art. 7 IV 3 ernster nehmen, als es die WZB-Bildungsforscher (Wrase/Helbig) oder die Richter des FG Köln (10 K 7404/01 Rn. 47 https://openjur.de/u/124190.html ) feststellen mussten.
Ein früherer TAZ-Artikel zeigt, wie massiv z.B. auf Kritik an Waldorfschulen reagiert wird, wenn dort finanzielle Einbußen befürchtet werden:
"Einschüchterung auf Waldorf-Art" v. 4.8.2000 v. Arno Frank //http://www.taz.de/!1219178/
Ob andere Privatschulen, z.B. die Eliteschulen*, die als Ersatzschulen ebenfalls staatliche Finanzhilfen erhalten, anders rea gieren werden?
Vielleicht könnten diese den 'Verlust' staatlicher Schulgelder besser verkraften, da deren Schul-Eltern reicher sind?
*"Eliteschulen" //http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66367
zum Beitrag01.04.2018 , 11:13 Uhr
Das GG (Art. 7 IV) erlaubt, dass mit Ersatzschulen PRIVATE (!!) Wünsche und Ziele verfolgt/verwirklicht werden dürfen.
Es ist den Bürgern erlaubt, auf das kostenfreie staatliche Schulangebot zu verzichten.
Aus der Tatsache, dass den staatlichen Schulen mit jedem zusätzlichen Privatschüler die finanziellen Mittel gekürzt werden, ergibt sich KEIN Recht, dass Privatschulen "zur Belohnung" einen Teil der so 'eingesparten' Gelder erhalten.
Privatschulträger sehen das anders und haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, ihre Forderungen nach staatlichen Finanzhilfen gerichtlich durchzusetzen.
Die Richter konnten bisher NIE überzeugt werden. Der Staat ist daher nach wie vor NICHT zu den staatlichen Finanzhilfen VERPFLICHTET, die die Privatschulen erhalten!
Da die Richter aber auch nicht verbieten, dass die Finanzhilfen - Zitat - "die finanzielle Ausstattung der Ersatzschulen verlässlich über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinaus" absichern, werden die Privatschulen - zu Lasten der staatlichen Schulen - weiterhin gefördert.
Quelle: Gesetzentwurf, Vorblatt D, https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf
zum Beitrag01.04.2018 , 10:12 Uhr
Was verstehen Sie unter einem Nullsummenspiel?
Hat Ihre Waldorfschule dafür lediglich die Einnahmen wieder ausgegeben?
Spielt(e) das nur Ihre Waldorfschule, oder spielen das alle deutschen Waldorfschulen?
Kennen Sie auch die Interna‘s anderer Waldorfschulen?
Z.B. die der Waldorfschule Rendsburg, über die die TAZ am 30.3.2018 berichtete?
„Rechtsdrehend an der Waldorfschule
Das autoritäre Erbe
Die Rendsburger Waldorfschule hatte einen Geschäftsführer, der den Reichsbürgern nahe stand. Ein Einzelfall – oder strukturell bedingt? ...“ //http://www.taz.de/!5492905/
Oder kennen Sie nur die Interna EINER Waldorfschule in Bremen?
Nach Veröffentlichung der WZB-Studie (zum Umgang der Behörden mit dem Grundgesetz) hat die TAZ am 13.1.2017 diesen Artikel veröffentlicht:
„Soziologe über elitäre Bildung
„Bremens Kontrolle ist ein Witz“
Laut einer Studie duldet der Bremer Senat, dass Privatschulen sich sozial abschotten. Marcel Helbig erklärt, warum das gefährlich ist. ...“ //http://www.taz.de/!5370984/
zum Beitrag31.03.2018 , 17:54 Uhr
Der Artikel informiert über das Kündigungsrecht der Privatschulen. Mit diesem erklären sich die Eltern mit Unterschrift des Schulvertrages einverstanden.
Infos zum Kündigungsrecht der Privatschulen, lt. dem Artikel der Berliner Zeitung, Zitat:
"Freie Schulen:
In Berlin gibt es insgesamt 350 freie Schulen, auf die etwa 27 000 Kinder und Jugendliche gehen. Dazu gehören die evangelischen, katholischen und jüdischen Schulen, Waldorfschulen oder Alternativschulen. Die meisten Schulen in freier Trägerschaft geben bei Kündigungen von Schülern keine Gründe an.
Waldorfschulen:
Das gilt auch für Waldorfschulen. „Alles andere wäre rechtlich sofort angreifbar“, sagt Detlef Hardorp, der Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg. Würden Eltern den Schulvertrag aufkündigen, führen einige Waldorfschulen ein sogenanntes Exit-Gespräch, um die Gründe für die Abmeldung zu erfahren.
Katholische Schulen:
Bei den Schulen des katholischen Erzbistums müssen für eine Kündigung explizite Gründe vorliegen. Dazu zählt, dass ein schulpflichtiger Schüler mindestens 20 Unterrichtsstunden im Monat unentschuldigt gefehlt, die Probezeit nicht bestanden oder gegen die Schulordnung verstoßen hat – oder er sich gezielt gegen die Ziele der erzbischöflichen Schulen stellt. Auch ein Kirchenaustritt kann Grundlage für eine Kündigung des Schulvertrages sein."
– Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/22572706 ©2018
zum Beitrag31.03.2018 , 17:47 Uhr
Der Aussage von Frau Lehmann fehlen Zahlen und belegbare Quellen.
Dass sich die Schüler-/Elternschaft von der der staatlichen Schulen unterscheidet, wurde in diversen Studien festgestellt.
Wie Frau Lehmann im Artikel schreibt, sind diese Unterschiede für 40 % der Privatschulnutzer auch besonders wichtig.
Nur beispielhaft möchte ich Sie auf eine aktuelle Studie der GEW Hessen verweisen:
"EIN BEITRAG ZUR WACHSENDEN SOZIALEN
UNGLEICHHEIT: DIE ENTWICKLUNG DES
PRIVATSCHULBESUCHS IN HESSEN SEIT
DEM SCHULJAHR 2005/06" (Stand März 2018)
http://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/themen/finanzpol_arbeitspapiere/arbeitspapier_nr3.pdf
Hessen zahlt den Privatschulen sehr hohe Finanzhilfen, 85 % - 90 % der Schülerkosten staatlicher Schulen.
Allein mit den Schulgeldern, die dort verlangt werden, können die Privatschulen mehr als die 10 - 15 % decken, die sie weniger als die staatlichen Schulen erhalten.
Drs. 19/1632 http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf
zum Beitrag31.03.2018 , 17:33 Uhr
Ich habe das von Frau Lehmann vorgeschlagene Finanzierungsmodell NICHT bewertet!
Mir ist die Quinona-Schule gar nicht bekannt.
Mir ist aus den Medien und der Rechtsprechung lediglich bekannt, dass die Bundesländer das GG missachten und den Privatschulen mehr Finanzhilfen zukommen lassen, als der Steuerzahler lt. Rechtsprechung verpflichtet ist.
Die Missachtung von GG und Rechtsprechung finde ich in der Tat ärgerlich.
zum Beitrag31.03.2018 , 17:29 Uhr
Der Morgenpost-Artikel, auf den Sie verweisen ist vom 7.7.2011.
Zur Finanzierung der Ersatzschulen gibt es zwar keine ganz aktuellen Zahlen, aber doch aktuellere als aus 2011.
Hier eine "Übersicht über die Finanzierung der Privatschulen
in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland" als
Zusammenstellung des Sekretariates der Kultusministerkonferenz
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2004 i.d.F. vom 25.02.2016) https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_03_12_Privatschulfinanzierung.pdf
zum Beitrag31.03.2018 , 17:24 Uhr
Bisher fordern Privatschulen 'bloß' mehr Geld als sie bisher bekommen.
Dass Privatschulen bereits fordern, sie bräuchten mehr Geld als staatliche Schulen erhalten, hat hier niemand behauptet.
zum Beitrag31.03.2018 , 17:22 Uhr
Haben Sie Ihr Missverständnis bereits bemerkt?
Frau Lehmann schrieb im Artikel, der Staat (!) muss die besten Lehrer an die privaten bzw. staatlichen Brennpunktschulen schicken.
Daraufhin habe ich angemerkt, dass die Privatschulen wahrscheinlich (!!) selbst entscheiden möchten, welche Lehrer sie einstellen möchten.
Halten Sie das für eine Fake-Nachricht?
Sind Sie der Ansicht, die Privatschulen erbitten sich mehr staatliche Einmischung? Z.B. welche Schüler und Lehrer an privaten Schulen lernen/lehren?
zum Beitrag31.03.2018 , 09:41 Uhr
Die Forderungen nach "Mehr Geld für Privatschulen" erwecken den Eindruck, einer Unzufriedenheit mit GG und Rechtsprechung.
Solche Unzufriedenheit ist natürlich erlaubt, auch dann, wenn sie - soll das GG Bestand haben - unberechtigt ist.
Berechtigt wäre derzeit doch nur eine Kritik an denjenigen, die die das GG schützen sollen, und dennoch tatenlos zusehen, wie es u.a. von Behörden, missachtet wird.
zum Beitrag31.03.2018 , 08:40 Uhr
Zitat, A. Lehmann: "..muss der Staat also die besten Lehrer und das meiste Geld in Brennpunktschulen stecken, seien sie staatlich oder privat geführt. "
Die Privatschulen werden sich diese Art der staatlichen Einmischung nicht wünschen.
Die Privatschulen haben nicht nur das Recht, sich ihre Schüler selbst auszuwählen.
Sie haben auch das Recht sich ihre Lehrer selbst auszuwählen.
zum Beitrag31.03.2018 , 08:34 Uhr
Anna Lehmann schreibt: "Noch tiefer ist aber die soziale Kluft zwischen staatlichen Schulen mit und ohne Abiturgarantie. Laut dem Status-Index HISEI, der Berufe auf einer Skala von 10 bis 89 bewertet, unterscheidet sich die Zusammensetzung der Elternschaft an staatlichen und privaten Grundschulen um 9 Punkte. Zwischen staatlichen Gymnasien und staatlichen Oberschulen ohne Gymnasialzweig liegen jedoch 15 Punkte."
Ob das daran liegt, dass der Staat die Förderschulen geschlossen hat?
zum Beitrag31.03.2018 , 08:31 Uhr
Zitat Anna Lehmann: "Die privat betriebene Quinoa-Schule in Berlin-Wedding, deren Schüler zu über 80 Prozent aus armen Familien kommen, und die staatliche Hector-Peterson-Schule in Kreuzberg mit ähnlicher sozialer Mischung erhielten dann beide 150 Prozent ihrer Kosten, samt Fortbildungen für die Lehrer und Nachmittagsangeboten für die Schüler."
Würden Sie dieses Modell auch für die staatlichen Brennpunktschulen vorschlagen?
D.h. sollen auch diese 150 % ihrer Kosten erhalten?
Wären nicht sogar noch mehr Geld berechtigt?
Schließlich können sich staatliche Brennpunktschüler ihre "Problemschüler" nicht aussuchen.
Private Schulen können sich nicht nur die reichen, sondern auch die armen Schüler und die mit Problemen aussuchen.
zum Beitrag31.03.2018 , 08:26 Uhr
Zitat A. Lehmann: "Doch den privaten Schulen umstandslos vorzuwerfen, sie beförderten die soziale Spaltung, ist falsch. Denn private Schule ist nicht gleich private Schule. Die Spannbreite reicht vom Wir-machen-auf-Eliteschule-Gymnasium im Verband Deutscher Privatschulen über Waldorfschulen bis zur auf Elterninitiative gegründeten Gesamtschule, die im Verband freier Alternativschulen organisiert ist."
Wie viele Privatschulen gibt es, deren Schüler-/Elternschaft einem Abbild der Gesellschaft entspricht?
zum Beitrag31.03.2018 , 07:41 Uhr
"Die Länder müssen ..."
Nein. Die Länder müssen nicht!
Siehe dazu Zitat des Gründervater des GG, Theodor Heuss:
"... Um der Sorge vorzubeugen, daß in irgendeinem Land das Staatsmonopol ausgesprochen werden soll, habe ich die Hinzufügung des Satzes beantragt: das Recht zur Errichtung der Privatschulen werde gewährleistet. Dabei möchte ich um Gottes willen nicht in Verlegenheit kommen, irgendwie mit dem Vorschlag, den der Kollege Dr. Seebohm seinerzeit gemacht hat, in Berührung gebracht zu werden, daß der Staat für diese Privatschulen so viel Kosten bezahlen muß, als ihm auf die einzelnen Schüler berechnet abgenommen wird. Denn das wäre geradezu eine Prämiierung für solche Schulen, würde ihnen ihren Leistungscharakter der Freiwilligkeit nehmen und den Staat gleichzeitig von seiner verdammten Pflicht, für das Bildungswesen der Deutschen nach bestem Gewissen zu sorgen, allzusehr entlasten. ..." Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss 75, 40 (79) vom 8.4.1987
zum Beitrag31.03.2018 , 07:31 Uhr
"Das Recht zur Errichtung ... garantiert"
Wer sagt das?
Quellenangabe fehlt!
zum Beitrag31.03.2018 , 07:27 Uhr
Die von Ihnen genannte "Gleichschaltung" ist doch eigentlich nur an Privatschulen möglich.
Nur deren Träger können sich die ihnen gleichgesinnten Schüler und Eltern aussuchen.
Nur Privatschulen können sich von denjenigen, die den "Schulfrieden stören" unkompliziert trennen.
Zitat:
"An freien Schulen hingegen haben Eltern und Schüler kaum verbriefte Rechte, es kann ohne konkrete Angaben von Gründen gekündigt werden." – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/22572706 ©2018
zum Beitrag30.03.2018 , 23:25 Uhr
Sie meinen, Privatschulen verzichten darauf, von reichen Eltern Schulgeld zu verlangen, sobald die Allgemeinheit deren Kosten übernimmt?
Warum sollten die Ersatzschulen in freier Trägerschaft das tun?
Und vor allem, warum sollte die Allgemeinheit daran ein Interesse haben, deren Eigenleistungen zu übernehmen?
Aus der o.g. Rechtsprechung (Rn 67):
"Im Übrigen steht - wie das Bundesverfassungsgericht mehrmals festgestellt hat - auch die dem Ersatzschulwesen als Institution geschuldete objektive Förderpflicht von vornherein unter dem Vorbehalt dessen, was von der Gesellschaft vernünftigerweise erwartet werden kann. ...der Landesgesetzgeber .... Er muss Prioritäten setzen, ...Auch hat er andere Gemeinschaftsbelange und die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (vgl. Art. 109 Abs. 2 GG) zu berücksichtigen; er bleibt daher befugt, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel auch für andere wichtige Gemeinschaftsbelange einzusetzen ..."
Ich denke, der Staat sollte seine "verdammte Pflicht"* ernst nehmen und sich stärker um die staatlichen Schulen und deren Schüler kümmern. (*siehe BVerfGE 75, 40 Rn. 79)
zum Beitrag30.03.2018 , 23:11 Uhr
Sie meinen: "Die Länder müssen Schulen in freier Trägerschaft finanzieren."
Diese Forderung lässt sich weder mit dem GG noch mit der Rechtsprechung begründen:
Zitat: "Art. 7 Abs. 4 GG gebietet aber keine vollständige Übernahme der Kosten, die den Ersatzschulen durch die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen entstehen. Der Staat ist nur verpflichtet, einen Beitrag bis zur Höhe dieses Existenzminimums zu leisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.04.1987 - 1 BvL 8 und 16/84 - BVerfGE 75, 40.." aus der Urteilsbegründung des VGH 9 S 233/12 Rn. 43)
Beim Wunsch nach einer Privatschule handelt es sich "zuvörderst" um ein privates Engagement!
Zu den Schülerkosten:
Vor dem Bundesverfassungsgericht (Wartefristentscheidung 90, 107) ging die damals klagende Privatschulträgerin davon aus, OHNE Finanzhilfen, würden zur Deckung der Kosten monatliche Beiträge von 170 - 190 DM (90 Euro) benötigt.
Vielleicht konnten damals tatsächlich nicht ALLE Eltern diese Beiträge zahlen.
Aber vielleicht heute. Zumal die aktuelle Rechtsprechung eine Staffelung der Schulgelder erlaubt.
Die Behörden müssen nur noch festlegen, welchen Einkommen welche Opferbereitschaft zugemutet werden kann. (Schulgeldstaffelung)
Vergessen Sie außerdem nicht, dass der Staat nicht nur von den Eltern Eigenleistungen (Schulgeld) erwarten darf, um ihre privaten schulischen Ideen zu verwirklichen, sondern auch vom Schulträger erwartet werden kann, dass er eigene Mittel einsetzt, oder sofern es sich um einen Elternverein handelt, dieser sich um Kredite und Spenden bemüht.
zum Beitrag30.03.2018 , 22:38 Uhr
"Ungerecht ist z.B. auch, dass die Schulen in freier Trägerschaft auf die Gebühren zumindest nicht komplett im Falle ärmerer Eltern verzichten dürfen, weil der Eigenanteil nachgewiesen werden muss."
Da irren Sie.
Lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine einkommensabhängige Staffelung der Schulgelder geeignet, die benötigten Schulgelder so zu erheben, dass diese dem Sonderungsverbot genügen.
Siehe Urteil BverwGE 6 C 18/10 (Rn. 32) u. VGH Baden-Württemberg - 9 S 233/12 v. 11.4.2013.
Die danach z.B. für den Privatschultyp "Waldorfschule" erforderlichen Schulgelder von ca. 89 - 95 Euro könnten danach z.B. so gestaffelt werden, dass 'arme Eltern' 0 Euro zahlen und 'reiche Eltern" 190 Euro.
zum Beitrag30.03.2018 , 22:24 Uhr
Das GG erlaubt es, Ersatzschulen zu genehmigen, wenn lt. Art. 7 IV 3 u.a. eine "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen NICHT gefördert wird."
Bekannterweise nehmen die Behörden den Art. 7 IV 3 nicht ernst. So fehlen z.B. staatliche Vorgaben, Grenzen und Kontrollen. Niemand weiß, welche Deckungslücken bestehen und Vorgaben wem welche Eigenleistungen zuzumuten sind.
Daher verstoßen Behörden mit jeder Ersatzschul-Genehmigung gegen das GG.
Im Übrigen ergibt sich aus dem Recht, Privatschulen zu gründen, zu betreiben und zu besuchen keine Anspruch, dass dieser private Wunsch von der Allgemeinheit finanziert wird.
zum Beitrag30.03.2018 , 20:15 Uhr
Glauben Sie, dass Privatschulen auf horrende Schulgebühren verzichten, sobald sie "100 % das gleiche geld bekämen ..."?
Welche Schulgelder und Schulgeldstaffelungen empfinden Sie denn gerechtfertigt?
In der Regel sind diese gar nicht bekannt, da die Behörden diese nicht abfragen, und wenn Privatschulen diese Auskünfte verweigern!
Nur für Hessen liegen zumindest Angaben zu den durchschnittlichen Schulgelder vor: Drs. 19/1632 Frage 11 u. 13 //starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf
Lt. Bund der Waldorfschulen kostete der Schulbesuch an Waldorfschulen in 2012 durchschnittlich 171 Euro monatlich. //http://www.waldorfschule.de/eltern/schulgeld/
zum Beitrag30.03.2018 , 18:43 Uhr
Weil der Staat das GG Art. 7 IV 3 missachtet bzw. nicht ernst nimmt, können Privatschulträger derzeit frei entscheiden, wie sie das GG und die Rechtsprechung auslegen oder anwenden.
Privatschulen können sich frei entscheiden, wen sie aufnehmen, und von wem sie sich wieder (ohne Angabe von Gründen) trennen.
Quellen:
Zur Missachtung des GG Art. 7 IV 3 siehe Urteil FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47: "Auch andere anerkannte Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler ... nicht ernst nehmen."
Zum Recht auf freie Schülerwahl, siehe Richter des VGH 9 S 47/03 Rn. 33 : "...die Freiheit des Privatschulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann."
Zur Kündigung des Schulvertrages siehe Berliner Zeitung am 31.8.2015 https://www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706
zum Beitrag30.03.2018 , 18:12 Uhr
Sie schreiben: "Von HartzIV-Empfänger*innen erwarten Sie doch auch nicht, dass sie freiwillig für Terre-des-Femme spenden."
Beachten Sie bitte, dass Hartz-IV-Empfänger vom Staat nur so viel Geld erhalten, wie ihnen verfassungsrechtlich zusteht!
Hartz-IV-Empfänger werden zudem streng kontrolliert und müssen bei Missbrauch mit Sanktionen rechnen!
Mangels Schulaufsicht müssen Privatschulträger derzeit weder das eine noch das andere befürchten.
Ist Ihnen bekannt:
"Die den Staat treffende Schutz- und Förderpflicht löst erst dann eine Handlungspflicht aus, wenn andernfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 75, 40 ... Das gilt auch für die Gewährung finanzieller Leistungen."
Quelle: Rechtsprechung BVerfG Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 Rn. 45
Die Anzahl der Privatschulen steigt!
Das Privatschulwesen boomt.
Derzeit zahlen also alle Bundesländer Finanzhilfen, OBWOHL dazu gar keine Notwendigkeit besteht oder nachgewiesen wurde.
zum Beitrag30.03.2018 , 17:43 Uhr
Ähnliches gibt es auch in Spanien. Siehe TAZ-Artikel vom 12.8.2016
"Öffentliche Schulen in Spanien _
Opfer der Privatisierungspolitik _
Wo die Konservativen an der Macht waren oder sind, boomen private Lehranstalten. Öffentliche Schulen hingegen verwahrlosen. ..."
//http://www.taz.de/!5323259/
zum Beitrag30.03.2018 , 17:40 Uhr
Zitat: "In Elternbefragungen ist die soziale Mischung mit über 40 Prozent der häufigste Grund für die Wahl einer privaten Schule."
Und diesen Wunsch nach Segregation finanziert der Staat mit hohen staatlichen Finanzhilfen in Höhe von bis zu 100 % der Schülerkosten staatlicher Schulen!
Es ist eine Schande.
*z.B. § 16 HmbSfTG: //http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170440,22
Auch in NRW verlangen Privatschulen neben Schulgeldern auch noch ähnlich hohe Finanzhilfen, was eigentlich verboten ist. Das funktioniert, weil der Staat wegschaut.
WDR Westpol am 10.9.2017: https://www1.wdr.de/nachrichten/westpol-privatschulen-gebuehren-102.html
zum Beitrag07.03.2018 , 13:01 Uhr
Gerade hat die GEW Hessen ihre Studie veröffentlicht:
EIN BEITRAG ZUR WACHSENDEN SOZIALEN
UNGLEICHHEIT: DIE ENTWICKLUNG DES
PRIVATSCHULBESUCHS IN HESSEN SEIT
DEM SCHULJAHR 2005/06
Bericht: http://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/themen/finanzpol_arbeitspapiere/arbeitspapier_nr3.pdf
7.3.2018 https://bildungsklick.de/schule/meldung/gew-stellt-ausfuehrlichen-bericht-zu-privatschulen-in-hessen-vor/
Grundlage war auch die Antwort auf die Große Landtagsanfrage 19/1632 http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf
zum Beitrag07.03.2018 , 12:53 Uhr
"Privatschulen gehören abgeschafft. ...."
Sollten die Bundesländer jemals das GG Art. 7 I und IV und die Rechtsprechungen ernst nehmen, werden sich die meisten Privatschulen selbst abschaffen.
Der Betrieb und Besuch einer Privatschule ist ja nur deshalb so attraktiv und lukrativ, weil die Bundesländer das GG missachten, auf Kontrollen und Vorgaben verzichten, und zusätzlich hohe Zuschüsse zahlen.
zum Beitrag07.03.2018 , 12:39 Uhr
Aus finanziellen Gründen nehmen Privatschulen auch Familien auf, die NOCH KEINE überzeugte Anhänger ihrer religiösen oder esoterischen Weltanschauung sind.
zum Beitrag07.03.2018 , 12:21 Uhr
Sie kennen einige Politiker, .... tatsächlich werden aber nicht ALLE Politiker ihre Kinder gleich ins Ausland verschicken wollen, damit sie nicht mit den Kindern in Kontakt geraten, für die die Politik ein Leben in (Hartz-IV-)Armut und an verwahrlosten Schulen vorsieht.
Außerdem nutzen nicht nur Politiker, sondern auch Journalisten, ...., Richter und andere Staatsdiener die hiesigen Privatschulen/Eliteschulen.
"Eliteschulen" //http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66367
zum Beitrag07.03.2018 , 08:46 Uhr
"Beschneidung der staatlichen 100% Förderung (entsprechend der öffentlichen Schulen) bei Kindern aus Armutszusammenhängen gehört abgeschafft."
Was meinen Sie damit?
zum Beitrag07.03.2018 , 08:26 Uhr
Welche Fakten können Sie denn benennen und belegen?
Gerade bei der Finanzierung, Genehmigung und Kontrolle der Privatschulen fehlen transparente Informationen.
Bekannt und belegbar ist bisher nur, dass die Bundesländer das Grundgesetz missachten. D.h. obwohl sie eine "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern" fördern, genehmigen sie Privatschulen.
Obwohl die meisten Eltern, die Privatschulen nutzen, Schulgelder zahlen, die gemeinsam mit den anderen Eigenleistungen des Schulträgers einen gleichwertigen Pflichtschulbetrieb ermöglichen, erhalten Privatschulen hohe staatliche Zuschüsse.
Mit diesen Finanzhilfen lassen sich dann Zusatzangebote usw. verwirklichen, die weit über dem liegen, was staatliche Schulen anbieten können.
In Hessen werden an viele Privatschulen ähnliche Schulgelder, wie an der Berliner Kant-Schule verlangt. Drs. 19/1632 Seite 11 ff. http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf
zum Beitrag07.03.2018 , 08:15 Uhr
"Würde diese Minderförderung nicht existieren, wäre an den Waldorfschulen auch kein Schulgeld notwenig."
Auch Waldorfschulen leben nach der Devise: "Man kann nie genug Geld haben.".
Deshalb werden auch in den Bundesländern Schulgelder verlangt, in denen das eigentlich verboten ist.
Z.B. in NRW
"Zwei-Klassen-Bildung" https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-zwei-klassen-bildung-100.html
"Privatschulen: Wie freiwillig sind Elternbeiträge wirklich?" https://www1.wdr.de/nachrichten/westpol-privatschulen-gebuehren-102.html
zum Beitrag07.03.2018 , 07:54 Uhr
Das haben Sie falsch verstanden:
In Hamburg erhalten Privatschulen Finanzhilfen, die 85 % der Schülerkosten staatlicher Schulen entsprechen.
Damit wären also die Kosten für 85 % Schüler gedeckt.
Nur die Kosten für die restlichen 15 % Schüler wären dann durch Eigenleistungen des Schulträgers und der Eltern zu finanzieren.
(Private Sonderschulen erhalten übrigens Finanzhilfen in Höhe von 100 % der Schülerkosten staatlicher Schulen. §16 HmbSfTG http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=l&showdoccase=1&doc.id=jlr-FrTrSchulGHA2004pP16&st=lr)
zum Beitrag07.03.2018 , 07:40 Uhr
Hoffentlich sind Sie kein Entscheidungsträger.
Die Welt wäre aber schon viel gerechter, wenn die vom Bürger finanzierten Entscheidungsträger das Grundgesetz und Rechtsprechungen ernst nehmen würden.
Weil das nicht immer gelingen wird, wäre es im Sinne der Gerechtigkeit, wenn Journalisten kritisch und unabhängig über Missstände berichten würden.
zum Beitrag07.03.2018 , 07:33 Uhr
Im Ausland müssten die "antisozialen" Eltern, die sie zur Auswanderung motivieren wollen, für das gewünschte Schulangebot viel tiefer in die EIGENE Tasche greifen.
Das hiesige private Bildungssystem hat dagegen den perversen Vorteil, dass der Wunsch nach Abgrenzung, attraktiven Zusatzangeboten und einer besseren schulischen Ausstattung zum überwiegenden Teil von der Gesellschaft bezahlt wird.
Mit Eigenleistungen des Schulträgers UND monatlichen Schulgeldern von z.B. "430 - 470 Euro" könnten Privatschulen (z.B. die Kant-Schule) sicherlich einen Unterricht finanzieren, der dem der (verachteten) staatlichen Schulen mindestens gleichwertig wäre.
Zur Finanzierung einer noch BESSEREN Ausstattung, Zusatzangeboten, kleinen Lerngruppen, etc. sind die staatlichen Finanzhilfen dienlich.
3-Sat-Bericht: Eliteschulen //http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66367
zum Beitrag05.03.2018 , 18:17 Uhr
Für eine Abschaffung der Privatschulen müsste das GG (Art. 7 IV) geändert werden.
Zitat: " Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. ...."
Die Erlaubnis Privatschulen bedeutet allerdings nicht, dass diese mit hohen Finanzhilfen gefördert werden, denn damit könnte sich der Staat allzusehr von seiner verdammten Pflicht für das staatliche Bildungswesen zu sorgen, entlasten.
Siehe Zitat:
Gründervater des GG, Dr. Th. Heuss: "... Um der Sorge vorzubeugen, daß in irgendeinem Land das Staatsmonopol ausgesprochen werden soll, habe ich die Hinzufügung des Satzes beantragt: das Recht zur Errichtung der Privatschulen werde gewährleistet. Dabei möchte ich um Gottes willen nicht in Verlegenheit kommen, irgendwie mit dem Vorschlag, den der Kollege Dr. Seebohm seinerzeit gemacht hat, in Berührung gebracht zu werden, daß der Staat für diese Privatschulen so viel Kosten bezahlen muß, als ihm auf die einzelnen Schüler berechnet abgenommen wird. Denn das wäre geradezu eine Prämiierung für solche Schulen, würde ihnen ihren Leistungscharakter der Freiwilligkeit nehmen und den Staat gleichzeitig von seiner verdammten Pflicht, für das Bildungswesen der Deutschen nach bestem Gewissen zu sorgen, allzusehr entlasten. ..." Quelle BVerfGE 75, 40 Rn. 79 - //http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv075040.html
zum Beitrag05.03.2018 , 13:09 Uhr
@TAZ
Sie fragen die Leser: "Unser Artikel hat Ihnen gefallen? Sie können dafür bezahlen!"
Sie schreiben: "Jeder Beitrag sichert den freien, kritischen Journalismus der taz im Netz."
Wie viel finanzielle Beiträge wären notwendig, damit Sie die Forderungen der Privatschulen hinterfragen?
Wann würden Sie die Leser darüber informieren, dass sich deren Forderungen NICHT mit der Rechtsprechung vereinbaren lassen.
Wann würden Sie zu mehr Transparenz beitragen?
Das gilt natürlich nicht nur für die TAZ.
Auch bei anderen Zeitungen hat man das Gefühl, diese seien lediglich ein Sprachrohr, um über die Forderungen der Privatschulträger zu informieren.
Siehe z.B. 24.2.2018 "Schnösel-Schule?! Problem der Privatschulen ist der Begriff Privatschule – Quelle: https://www.mz-web.de/29774320 ©2018
Zitat: "Das große Problem der Privatschulen in Sachsen-Anhalt ist der Begriff Privatschule. Aus ihm resultieren alle weiteren Probleme."
Das sehe ich anders.
Ich denke, aus der Vernachlässsigung der staatlichen Schulen "resultieren alle weiteren Probleme".
Ich denke, dass transparente Informationen zu Schülerkosten, Einnahmen und Verwendung der Finanzhilfen und der erwarteten Opferbereitschaft fehlen, weil sich diese nicht nachvollziehbar begründen und mit der Rechtsprechung vereinbaren lassen.
zum Beitrag05.03.2018 , 11:04 Uhr
Ungerecht?
Wieso ist es ungerecht, wenn der Staat nur denjenigen Finanzhilfen gewähren WÜRDE, die nachweisen (!!) können, dass sie die Schüler-Kosten nicht selbst tragen können?
Ich bin nicht der Ansicht, dass 85 % der Privatschüler arm sein müssen.
Ich habe darauf hingewiesen, dass die Finanzhilfen ausreichen, um z.B. in HH für mindestens 85 % der Schüler den Schulbetrieb zu finanzieren.
Ungerecht ist, dass Privatschulen durch die Einnahmen aus Steuergeldern und Eigenleistungen oft mehr Geld zur Verfügung haben, als staatliche Schulen.
Ungerecht ist, dass der Steuerzahler den Privatschülern mit seinen Finanzhilfen häufig eine bessere Ausstattung und Zusatzangebote finanziert.
zum Beitrag05.03.2018 , 08:44 Uhr
Ja, die Abneigung gegen Kinder aus dem 'Pöbel' - siehe z.B. DIMA am 3.3. - ist bestimmt häufiger der Grund für eine Privatschule, als deren religiöse/weltanschauliche Ausrichtung.
Kritisiert man eine "Zwei-Klassen-Bildung"*, dann muss man die bisherige Privatschulförderung und Forderungen nach weiteren Finanzhilfen doch als extrem asozial und gesellschaftsschädlich bezeichnen. Oder sehen Sie das anders?
(*Auch in NRW wird die "Zwei-Klassen-Bildung" durch die unkontrollierte Verwendung von staatlichen Finanzhilfen gefördert. https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-zwei-klassen-bildung-100.html )
Kann man ernsthaft bestreiten, dass es unverständlich ist, dass Gutverdiener, z.B. die Ministerin Frau Schwesig von staatlichen Finanzhilfen profitiert, indem von ihr "nur" 200 Euro Schulgeld verlangt wird, oder von den Zusatzangeboten, die mit den staatlichen Finanzhilfen finanziert werden.
zum Beitrag05.03.2018 , 08:15 Uhr
Wieso soll eine Quote der falsche Weg sein?
Seit wann sind Privatschulen unterfinanziert?
Tatsächlich erhalten sie in allen Bundesländern weit mehr Geld, als ihnen - laut Rechtsprechung - zusteht!
Wenn die Steuerzahler Finanzhilfen zahlen, die z.B. in Hamburg 85 % der Schülerkosten staatlicher Schulen entsprechen, dann muss die Quote der Schulgeldbefreiten eigentlich mindestens 85 % betragen!
Leider wird übersehen, dass es sich bei der Entscheidung für eine Privatschule um eine rein private Entscheidung handelt, die logischerweise auch privat zu finanzieren ist.
Wenn überhaupt, dürften doch nur diejenigen staatliche Finanzhilfen erhalten, die nachweisen (!) können, dass sie zu arm sind, um die Schülerkosten selbst zu tragen und daher staatliche Finanzhilfen benötigen.
Es ist eine Schande, dass die Allgemeinheit in diesem Maße zur Finanzierung privater Wünsche verpflichtet wird.
zum Beitrag04.03.2018 , 15:34 Uhr
Ergänzung:
An den meisten Privatschulen ist der Anteil der Schulgeldbefreiten geringer.
Siehe die von der SPD veröffentlichte WZB-Studie: "Einhaltung des Sonderungsverbots an den Schulen in freier Trägerschaft - stehen unsere Privatschulen allen Schüler*innen offen?" https://www.spd.berlin/w/files/afb/inputspd_sonderungsverbot.pdf
Darf eine Privatschule, der Schüler aus arme Eltern fehlen, die staatlichen Finanzhilfen anderweitig einsetzen?
Darf sie ihre Eigenleistungen reduzieren, obwohl dafür gar keine Notwendigkeit besteht?
Darf sie mit den staatlichen Zuschüssen Wettbewerbsvorteile finanzieren?
zum Beitrag04.03.2018 , 14:52 Uhr
Zitat "Selbstverständlich könne man Eltern nicht verübeln, dass sie die beste Schule für ihr Kind wählen,"
Es ist aber nicht einzusehen, wenn die Politik die Allgemeinheit verpflichtet, einer Minderheit mit staatlichen Finanzhilfen eine bessere Ausstattung und Zusatzangebote zu finanzieren.
Zitat: "An der privaten Kant-Schule zahlt man ab Klasse sieben 430 bis 470 Euro Schulgeld im Monat."
Diese Schulgeld-Einnahmen sollten neben anderen Eigenleistungen des Schulträgers ausreichen, um einen Unterricht zu finanzieren, der dem der staatlichen Schule GLEICHWERTIG ist.
Wie lassen sich da ohne Nachweis der Notwendigkeit die Forderungen nach staatlichen Finanzhilfen rechtfertigen?
In Berlin z.B. in Höhe von "93 Prozent der vergleichbaren Personalkosten einer öffentlichen Schule"!
Eine Privatschule mit - z.B. 300 Schülern, die für diese Schüleranzahl Finanzhilfen von 93 % der Personalkosten erhält, könnte mit diesen Einnahmen doch sicher mindestens 150 Schülern einen Schulbesuch ermöglichen, die nachweislich zu keinen finanziellen Eigenleistungen in der Lage sind.
zum Beitrag04.03.2018 , 09:43 Uhr
Durch die hohen staatlichen Finanzhilfen ist es die Gründung und der Betrieb einer Privatschule sehr attraktiv.
Deshalb gibt es zwischenzeitlich auch Privatschulen, die sich an andere Zielgruppen wenden.
So gibt es Privatschulen, an denen die Mehrheit arm und "lernmittelbefreit", ausländische Wurzeln hat und stattdessen der Akademiker-Anteil gering ist.
Zitat:
"..."Die Schülerschaft ist sehr gemischt bei uns", sagt Schulgeschäftsführerin Susanne Piweck. Etwa 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler habe einen Migrationshintergrund. Ein Drittel der Eltern ihrer Schule sind Geringverdiener oder auf Hartz 4 angewiesen, die Hälfte übt Berufe wie Altenpfleger, Verkäufer oder Maler aus und nur ein Fünftel sind Akademiker.
Als Besserverdienende gelten laut Schulstatistik überhaupt nur knapp zehn Prozent der Eltern. In anderen Waldorfschulen dominieren die Kinder von Akademikerpaaren, von Besserverdienenden.
Dies sei also eine "besondere Waldorfschule", meint Piwecki.
"Soweit ich weiß, ist es die einzige Waldorfschule in Deutschland, die diese Zusammensetzung hat." Zitat, Bericht 20.2.2018 im Deutschlandfunk http://www.deutschlandfunkkultur.de/privatschulen-fuer-bildungsaufsteiger-fack-ju-bildungsghetto.976.de.html?dram:article_id=411188
zum Beitrag04.03.2018 , 09:27 Uhr
"....antirassistische Haltung ..." ???
In die Kritik geraten Schulen/Lehrer, wenn sie sich rassistisch äußern.
Siehe z.B
Tagesspiegel am 14.2.2018:
"Lehrer verbreitete antisemitische Tweets und erschwörungstheorien" https://www.tagesspiegel.de/berlin/schule-in-potsdam-lehrer-verbreitete-antisemitische-tweets-und-verschwoerungstheorien/20959984.html
oder am 6.1.2018
"Berliner Grundschullehrer predigt Verschwörungstheorien" https://www.tagesspiegel.de/berlin/vineta-grundschule-in-gesundbrunnen-berliner-grundschullehrer-predigt-verschwoerungstheorien/20818682.html
zum Beitrag04.03.2018 , 09:04 Uhr
Warum Eltern ihre Kinder auf Privatschulen schicken ist doch bekannt.
Eltern werden das Kind auf die Schule schicken wollen, wo die eigenen schulischen Vorstellungen weitestgehend erfüllt werden.
In Konkurrenz zu staatlichen Schulen haben Privatschulen folgende Wettbewerbsvorteile:
a) wenig staatliche Kontrolle
b) Recht auf freie Schülerwahl
c) geringere Kosten (z.B. keine Beamtengehälter)
d) höhere Einnahmen als staatliche Schulen, so dass auch Zusatzangebote usw. finanziert werden können.
Deswegen interessiert sich die Politik für Privatschulen:
"Mehr Schülerinnen und Schüler an privaten Schulen ermöglichen Einsparungen bei öffentlichen Schulen." Zitat Landesrechnungshof, S.4 //http://www.landesrechnungshof-sh.de/file/bm2011-presse.pdf
zum Beitrag11.09.2017 , 14:50 Uhr
@Anna Lehmann
Sie schreiben im Artikel: "Klar ist aber: Die staatliche Förderung deckt nicht alle Kosten. Die entsprechenden Schulen sind auf Elternbeiträge und Spenden angewiesen."
Das hängt ganz davon ab, welche Finanzhilfen das Bundesland den Schulen zahlt.
In Baden-Württemberg kann man in den Ergänzungen zum Gesetzentwurf ( https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf ) auf Seite 18 feststellen, welche Kosten-Deckungslücken verbleiben; Private Grundschule z.B. mtl. 84 €, private Realschule mtl. 93 €).
Dabei muss man berücksichtigen, dass das Kultusministerium davon ausgegangen ist, dass an privaten Schulen die gleichen Kosten wie an den staatlichen Schulen entstehen.
D.h. u..a. die unterschiedlichen Personalkosten (keine Beamtengehälter) wurde nicht berücksichtigt. Ebenso wenig, dass sich der Sozialindex der Schülerschaft unterscheiden wird. (Siehe dazu z.B. für Hamburg Drs. 19/7690).
In Hamburg erhalten die Privatschulen Finanzhilfen in Höhe von 85 % bzw. 100 % der Schülerkosten staatlicher Schulen. (§14 ff. HmbSftG)
Trotzdem dürfen sie zusätzlich Schulgelder in Höhe von 200 Euro verlangen. (Siehe HH Drs. 19/1960 S. 3).
Ähnlich sieht es in Schleswig-Holstein aus. https://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/27/debatten/top38.html , Zusätzlich sind durchschnittliche Schulgelder i. H. v. 170 €/220 € erlaubt.
für Rlp werden alle Kosten getragen und grundsätzlich besteht deshalb Schulgeldverbot, welches allerdings nicht für Waldorfschulen gilt. Drs. 15/2971
Für Hessen siehe Schulgelder u.ä. lt. Drs. 19/1632 S. 16 ff
Und auch in NRW werden trotz sehr hoher Finanzhilfen und Schulgeldverbot/bzw. ggf. Anrechnung auf die Finanzhilfen
viele Schulen die fehlende Schulaufsicht nutzen, um vom Staat und Eltern Gelder zu verlangen.
https://www.welt.de/regionales/nrw/article152258787/Privatschule-kassierte-trotz-Schulgeld-Zuschuesse.html
zum Beitrag11.09.2017 , 09:50 Uhr
Das Steuerzahler-Argument wird eigentlich nur von den Befürwortern der Privatschule genutzt.
Vordergründig spart die Gesellschaft ja auch tatsächlich Steuern.
Z.B. Baden-Württemberg: Mit jedem Privatschüler, der z.B. eine staatliche Grund-/oder Real-Schule verlässt, und auf eine private S. wechselt, spart der Steuerzahler monatlich 84 bzw. 93 Euro, weil private Grund-/Realschulen entsprechend weniger Geld für das gleiche Bildungsziel erhalten. (Zu d. Kosten/Deckungslücken, S. 18 https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf ).
Für die staatliche Schule und seiner dort verbleibenden ehemaligen Mitschüler werden sich dagegen NICHT die Kosten, sondern nur die Einnahmen um mtl. 84 € bzw. 93 € reduziert haben, so dass dort anders eingespart werden muss, was zu einer Unterrichts-Verschlechterung führen kann.
Außerdem verändert jeder Schülerzugang/Weggang die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft.
Ich gehe mal davon aus, dass Frau Schwesig's Kinder nicht zu denen gehören, denen an einer staatlichen Schule weder Schüler noch Lehrer eine Träne nachweinen, sondern deren Weggang bedauert wird.
Bekannterweise unterscheidet sich die Schüler-/Elternschaft an privaten und staatlichen Schulen erheblich. Oft so sehr, dass allein deswegen viele Eltern auf eine Privatschule wechseln.
Natürlich gibt es einen Wettbewerb um Schülerzahlen. Fehlen Schüler werden Schulen geschlossen. Deswegen konkurrieren sowohl staatliche wie auch die privaten untereinander um Schüler.
Und weil die Bedingungen mit den hohen Finanzhilfen für private Schulträger immer besser werden, werden immer mehr - unterschiedlich elitäre - Privatschulen eröffnet. Da gibt es dann für jeden Bedarf etwas. So werden die Schüler immer mehr, nach Religion/Weltanschauung und Herkunft der Eltern segregiert.
Irgendwann ist d. Staat nur noch für die zuständig, die zu keiner Privat-S. Zugang erhalten.
zum Beitrag11.09.2017 , 09:04 Uhr
Zu den Auswirkungen der Privatschulfinanzierung auf die Steuerzahler:
Der Gründer des Grundgesetzes, Dr. Th. Heuss hat damals so vor hohen Finanzhilfen gewarnt, Zitat: "Denn das wäre geradezu eine Prämiierung für solche Schulen, würde ihnen ihren Leistungscharakter der Freiwilligkeit nehmen und den Staat gleichzeitig von seiner verdammten Pflicht, für das Bildungswesen der Deutschen nach bestem Gewissen zu sorgen, allzusehr entlasten." Bundesverfassungsgericht 75, 40 RandNr.79 http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv075040.html
Jede Privatisierung, mit der sich der Staat von seinen Aufgaben oder einer "verdammten Pflicht" entlastet, erfolgt mit der Absicht Kosten/Steuern zu sparen.
Für die betroffenen Bürger, d.h. die mit Schulkindern hat das - je nach Schulwahl - diese Folgen:
Entweder nutzen sie weiterhin das kostenlose staatliche Schulangebot und müssen damit leben, dass dies durch die Einsparungen immer schlechter wird, oder sie wechseln auf eine Privatschule und zahlen dafür zusätzlich Schulgeld.
Dafür müssen sie dort auf eine ausreichende Schulaufsicht verzichten. Die fehlende Schulaufsicht trägt sicher eine Mitverantwortung am sexuellen Missbrauch an Privatschulen und fördert aktuell, dass Privatschulen mehr Geld verlangen, als ihnen zusteht und dass Privatschulen genehmigt und -
zu Lasten der staatlichen Schulen und deren Schüler - gefördert werden, OBWOHL mit dem Fehlen von Kontrollen und Vorgaben auch noch eine verbotene Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern gefördert wird.
An Privatschulen werden viele der Forderungen zu denen Eltern verpflichtet werden, die §§ 242, 138 BGB berühren. Allerdings werden viele das nicht bemerken oder kritisieren wollen, u.a. weil Kritik mit einer Kündigung des Schulvertrages beantwortet werden könnte.
Zitat:An freien Schulen hingegen haben Eltern und Schüler kaum verbriefte Rechte, es kann ohne konkrete Angaben von Gründen gekündigt werden. – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/22572706 ©2017"
zum Beitrag11.09.2017 , 08:28 Uhr
So viel zum Sonderungsvorwurf AN Schulen in freier Trägerschaft:
Zitat, Richter des FG Köln: "Auch andere anerkannte Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht ernst nehmen. Die Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11.7.2007 2 K 1741/06, EFG 2007, 1943) entspricht deshalb nicht den tatsächlichen Gegebenheiten." Urteil 10 K 7404/01 Rn. 47, https://openjur.de/u/124190.html
Untersuchungen/Studien zum Sonderungsverbot (GG Art. 7 IV3):
Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" von Prof. Dr. Michael Wrase und Prof. Dr. Marcel Helbig, original erschienen in: NVwZ 2016 Heft 22, 1591 - 1598.
Siehe dazu die Übersicht: https://www.wzb.eu/sites/default/files/u6/uebersicht_sonderungsverbot_0.pdf
Juli 2017: "Defizite der Regulierung und Aufsicht von privaten Ersatzschulen in Bezug auf das Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG..." v. Wrase/Jung/Helbig https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-003.pdf
Ein anderes Gutachten aus Juli 2017 hält die in Baden-Württemberg geplante 160 Euro Schulgeldgrenze für rechtswidrig.
"Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbs. 2 GG) ... " v. Prof. Brosius-Gersdorf. https://www.freiheit.org/sites/default/files/uploads/2017/08/01/gutachtensonderungsverbotfuerpriversatzschulen.pdf
zu Baden-Württemberg siehe: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/aenderung-des-privatschulgesetzes/?comment%5BsearchComment%5D=5323
Das Grundgsetz Art. 7 IV 3, d.h. das Sonderungsverbot wird in allen Bundesländern und wahrscheinlich auch an allen Privatschulen unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt.
Eigentlich ein Unding, Ist es doch unwahrscheinlich, dass all die unterschiedlichen Rechtsauffassungen sich mit GG und Rechtsprechungen vereinbaren lassen.
Vermutlich verhindert nur das Fehlen von transparenten Informationen, einen Skandal!!
zum Beitrag10.09.2017 , 20:19 Uhr
z.B. die Phorms Aktiengesellschaft hat bundesweit Privatschulen gegründet und wird staatlich gefördert.
Hier ein Beispiel zu den Elternbeiträgen, die z.B. an einer der Berliner Phorms-Schulen verlangt werden. Für das erste Geschwisterkind wird einkommens-unabhängig ein Rabatt von 25 % gewährt. (Finanziert aus den staatlichen Finanzhilfen.) https://berlin-sued.phorms.de/de/grundschule/aufnahme/elternbeitraege/
Was meinen Sie mit "richtigen" Privatschulen?
Auch Privatschulen, die nicht "nur" ein Schulgeld von 200 Euro verlangen, sondern mehr als das 10-fache, erhalten staatliche Finanzhilfen, die höher als - verfassungsrechtlich - notwendig sind, weil der Staat offenbar der Ansicht ist, dass damit auch Geringverdienern der Zugang zu Privatschulen ermöglicht wird.
Bisher fehlen allerdings Nachweise, dass diese Finanzhilfen auch für diesen Zweck verwendet werden und das Ziel erreicht wird.
S.a. 3-Sat-Kulturzeit-Bericht v. 3.5.2017
"Eliteschulen" http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66367
zum Beitrag10.09.2017 , 18:32 Uhr
Ja. Das liegt an den Politikern und anderen Staatsdienern, die Urteile und Grundgesetz missachten und zu der bekannten Kritik schweigen, anstatt den Missständen ein Ende zu setzen.
Dass "Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen NICHT ERNST NEHMEN" stellten schon die Richter des FG Köln am 14.2.2008 fest. (10 K 7404/01 Rn. 47 https://openjur.de/u/124190.html )
Und solange die Bundesländer das Grundgesetz nicht ernst nehmen, werden Kontrollen und nachvollziehbare Vorgaben und Grenzen fehlen. Solange lohnt es sich für Privatschulen auch, wesentlich mehr Geld als Schulgeld zu verlangen, als sie zur Deckung der notwendigen Schul-Betriebskosten benötigen. Und da zahlt es sich auch finanziell aus, wenn die Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern gesondert werden.
Die Tatsache, dass lt. IAW-Gutachten den Haushalten in BA-Wü durchschnittlich ein Schulgeld von 160 Euro aufbringen KÖNNTEN, bedeutet ja nicht, dass Schulträger auch über solche Deckungslücken verfügen, und entsprechende Schulgelder verlangen müssten.
Dem Gliederungspunkt 5.2. der Ergänzungen zum geplanten Gesetzentwurf ist zu entnehmen, dass für private Grundschulen nur Deckungslücken von 84 Euro oder für Realschulen nur 93 Euro bestehen.
Dabei geht das Kultusministerium BW sogar davon aus, dass Privatschulen die gleichen Kosten hätten, wie staatliche Schulen.
Zumindest bei den Personalkosten ist bekannt, das an Privatschulen viel geringere Gehälter gezahlt werden. Welche, ist nur für Hessen bekannt.
Siehe dazu Drs. 19/1632 Antwort 25, 26 Seite 32, http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf
Auch in Hessen werden mit den Schulgeldern (Anlage 4 ) mehr als nur der normale Unterricht zu finanzieren sein, und die Schulgeldstaffelung zeigt, welche Einkommen hauptsächlich das Privatschul-Angebot nutzen können.
zum Beitrag10.09.2017 , 17:55 Uhr
Nein!
Privatschulen und staatliche Schulen dürfen zwar anders sein, sie müssen aber gleichwertig sein.
Staatliche Schulen benötigen aber deutlich mehr Geld, wenn sie Eltern und Schüler tatsächlich ein gleichwertiges Angebot anbieten sollen.
Tatsächlich haben staatliche Schulen aber höhere Personalkosten (z.B. Beamtengehälter) und den Wettbewerbsnachteil, dass sie sich ihre Schüler weder frei aussuchen können, noch sich von "schwierigen" Schülern und Eltern so einfach wieder trennen können, wie das an privaten Schulen möglich ist.
Tatsächlich ist allein die "andere" Zusammensetzung der Schülerschaft für Eltern ein Grund, die staatliche Schulen zu verlassen und auf eine Privatschule zu wechseln.
Oft spielt es da nur eine nachrangige Rolle, welche Religion/Weltanschauung dort vermittelt wird, oder ob man die pädagogischen Ansichten teilt.
Dabei sollten eigentlich allein diese Unterschiede alleiniger Grund für einen Schulwechsel und den Bedarf der jeweiligen Privatschule sein.
(S.a. GG Art. 7 V)
zum Beitrag10.09.2017 , 17:41 Uhr
Sie schreiben: "Es gibt keinen Grund, weshalb eine Politikern ihre Schulwahl auf eine Form der Trägerschaft beschränken müsste."
Dem stimme ich zu.
Allerdings finde ich, dass Politiker und ähnlich gut verdienende Eltern NICHT in den Genuss der Finanzhilfen//Steuergelder kommen müssen, die eigentlich nur deshalb über dem verfassungsrechtlichen "Existenzminimum" liegen, um denjenigen einen Zugang zur Privatschule zu erleichtern, die NICHT über ausreichende Besitzverhältnisse verfügen, um die NOTWENDIGEN Kosten für den anzubietenden gleichwertigen Pflichtschulbetrieb zu tragen.
Ich schätze, dass eine Ministerpräsidentin über ausreichend Einkommen verfügt, um ihren privaten (!) Wunsch, eine Privatschule zu nutzen, auch privat finanzieren kann.
Tatsächlich zahlt sie jedoch nur ein Schulgeld von mtl. 200 Euro.
An vielen Privatschulen werden zudem für Geschwisterkinder erhebliche Rabatte gewährt, pauschal und einkommensUNabhängig.
Auch dies wird durch die hohen Finanzhilfen, d.h. durch die Allgemeinheit finanziert.
Ich glaube nicht, dass Frau Schwesig und viele andere Privatschulnutzer auf diese pauschalen Rabatte angewiesen sind, damit ihnen einen Zugang ermöglicht wird.
Es wäre besser, transparenter, verlässlicher und gerechter, wenn die Finanzhilfen, die zur Einhaltung der Genehmigungsbedingung (Sonderungs-Verbot) gezahlt werden, auch nur die Eltern erhalten, die diese staatliche Unterstützung nachweislich auch tatsächlich benötigen.
Eigentlich müssten auch Privatschulen ihre Bedürftigkeit nachweisen!
Siehe: "Die Ersatzschule muß der Hilfe bedürfen, das muß sie durch volle Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schule bei der Gewinn- und Verlustrechnung nachweisen." aus Urteil BVerwG VII C 71/66 Rn. 19
Bei anderen Empfängern staatlicher Unterstützungen werden, Behauptungen, die staatliche Unterstützung sei zu gering, besser geprüft, und die Verweigerung von Auskünften und zumutbaren Eigenleistungen sanktioniert.
zum Beitrag10.09.2017 , 17:06 Uhr
Es gibt diverse Rechtsprechungen, wonach sich aus dem Recht private Schulen zu gründen, zu betreiben oder zu besuchen, KEIN Recht auf die derzeitig in den Bundesländern gezahlten Finanzhilfen ergibt.
Der Staat/Steuerzahler ist nur verpflichtet, das Existenzminimum des Ersatzschul-WESENS (d.h. nicht der einzelnen Schule) zu gewährleisten. Dafür wären Finanzhilfen ausreichend, die das Überleben einer einzigen Privatschule sicherstellen!!!
Siehe dazu, z.B.:
BVerwG VII 7 C 71/66, Rand-Nr. 18: "Bundesrechtlich besteht kein Anspruch auf Gewährung staatlicher Hilfe, um die Kosten für die Errichtung einer Ersatzschule zu decken. Denn diese ist und bleibt stets eine private Einrichtung und beruht auf privater Initiative. " https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1967-09-22/vii-c-7166/
Oder:
BVerwG am 21.12.2011, 6 C 18/10 Rn.26: "... Mit seiner Privatschulfinanzierung hat der Gesetzgeber das Existenzminimum nicht allein sicherzustellen; er leistet nur einen Beitrag hierzu, der zudem nicht auf die Existenz der einzelnen Schule, sondern der Institution Privatschule abzustellen ist. ..." http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=141211U6C18.10.0
Und zu dem von Ihnen genannten Zitat, der Behauptung des Privatschulverbandes, die einzige weitere Einnahmequelle für Ersatzschulen sei das Schulgeld der Eltern, folgender Auszug aus dem Urteil:
BVerwG 6 C 18/10 Rn. 37: "...Als derartige Beiträge zur Eigenleistung kommen beispielsweise Spenden, Zuschüsse finanzstarker Kräfte, die hinter dem Schulträger stehen und die Schule in einem weiteren Sinne tragen, aber auch die Aufnahme von Krediten in Betracht. Um die Erschließung solcher Finanzmittel muss der Schulträger sich bemühen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1997 - 1 BvL 26, 27/96 - juris Rn. 29)."
Es gibt ja durchaus finanzstarke Schulträger (z.B. die Kirchen), und nicht nur kleine Reformschulen, die von wenigen Eltern gegründet werden.
S.a. VerfGH Thüringen 13/11- S. 38 "Drei-Säulen-Modell"
zum Beitrag09.09.2017 , 13:32 Uhr
Der Umgang der Behörden mit GG und Rechtsprechung wird berechtigterweise kritisiert.*
Aber, selbst wenn Behörden kontrollieren würden, dass Privatschulen nur Schulgelder verlangen würden, die sich mit GG und Rechtsprechung vereinbaren ließen, würde das nicht bedeuten, dass die Zusammensetzung der Schülerschaft sich mit der an staatlichen Schulen vergleichen ließen.
(Privatschulen haben ein Recht auf freie Schülerwahl.)
Allerdings haben Privatschulen eigentlich kein Recht auf die Finanzhilfen, die sie zurzeit erhalten.
Tatsächlich gehen die staatlichen Finanzhilfen ja weit über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinaus. Dafür wären Finanzhilfen ausreichend, die das Überleben einer einzigen Privatschule (Existenzminimum des Ersatzschul-Wesens) sichern. (siehe BVerwG 6 C 18/10.)
* "Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" von Prof. Dr. Michael Wrase und Prof. Dr. Marcel Helbig, original erschienen in: NVwZ 2016 Heft 22, 1591 - 1598.
Juli 2017:
WZB: https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-003.pdf
Prof. Brosius-Gersdorf: https://www.freiheit.org/sites/default/files/uploads/2017/08/01/gutachtensonderungsverbotfuerpriversatzschulen.pdf
So unterschiedlich die Kritik auch sein mag. Die Behörden können bisher nicht belegen, dass sie das Sonderungsverbot ernster nehmen würden, als es die Richter des FG Köln (10 K 7404/01 Rn. 47. 14.2.2008) feststellten.
zum Beitrag09.09.2017 , 13:18 Uhr
zur schwedischen Bildungspolitik siehe folgenden Artikel vom 26.2.2017 "Klassenzimmer als Profitmaschine
Schweden streitet über seine Privatschulen, die, finanziert aus Steuergeld, Investoren die Taschen füllen." http://www.fr.de/wirtschaft/schweden-klassenzimmer-als-profitmaschine-a-1010566
Und in Spanien führt die Privatisierung wie in Deutschland zu einer Verwahrlosung.
Siehe TAZ-Artikel v. 12.8.2016:
"Öffentliche Schulen in Spanien
Opfer der Privatisierungspolitik
Wo die Konservativen an der Macht waren oder sind, boomen private Lehranstalten. Öffentliche Schulen hingegen verwahrlosen. ..." http://www.taz.de/!5323259/
zum Beitrag09.09.2017 , 12:38 Uhr
Natürlich darf jeder sein Kind an einer Privatschule anmelden, weil er z.B. Anhänger der nur dort vermittelten Religion, Weltanschauung o.ä. ist. (s.a. GG Art. 7 V).
Bedenklich ist es allerdings, wenn Politiker von den erheblichen Wettbewerbsvorteilen, die die jeweilige Landes-Bildungspolitik den Privatschulen - u.a. durch das Fehlen von Kontrollen und Vorgaben -
bescheren, profitieren möchten.
Würden die verantwortlichen Staatsdiener in Politik und Behörden die Rechtsprechung beachten, wüssten sie, dass Privatschulen keine bessere Ausstattung zusteht, und die Förderpflicht unter dem Vorbehalt dessen steht, was die Gesellschaft vernünftigerweise erwarten kann.
Ist es etwa unkritisch, wenn auch Politiker zu Unrecht in den Genuss von staatlichen Finanzhilfen kommen?
Da Frau Schwesig nur ein monatliches Schulgeld von 200 Euro für ihren privaten (!) Wunsch (Nutzung einer Privatschule) zahlt, finanziert größtenteils der Steuerzahler ihren privaten Wunsch, eine Privatschule zu nutzen.
Frau Schwesig profitiert nur deswegen davon, weil die Behörden es unverständlicherweise allein den Privatschulen überlassen, zu entscheiden, von wem Privatschulen welche Schulgelder und Opferbereitschaft erwarten und wie die Steuergelder verwendet werden, die seit Jahren mit dem Hinweis auf das Sonderungsverbot erhöht werden.
Würden Behörden die Finanzhilfen, die - nicht nur in Ba-Wü - weit über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinausgehen, nur denjenigen gewähren, die nachweislich nicht über Besitzverhältnisse verfügen, um die notwendigen Schülerkosten zu tragen, müsste Frau Schwesig (wie viele andere gutverdienende Nutzer von Privatschulen) wohl viel tiefer in die eigene Tasche greifen.
S.a. die Untersuchungen zum Art. 7 IV 3 der Professoren Wrase/Helbig und Brosius-Gersdorf, die den Umgang der Behörden mit GG Art. 7 unterschiedlich kritisieren.
Die Medien sollten die Bürger/Wähler informieren und so letztlich in der Politik das notwendige Interesse am GG wecken.
zum Beitrag04.03.2017 , 20:51 Uhr
zur Unabhängigkeit der Schulen vom Schulträger:
Siehe FAZ-Artikel vom 29.8.2016 über einen Aussteiger aus der GÜLEN-Bewegung:
FAZ-Auszug: "... Ercan zweifelt an der Behauptung der Gülen-Schulen, dass sie unabhängig seien und sich, wenn überhaupt, von den Ideen des in den Vereinigten Staaten lebenden Predigers nur „inspirieren“ ließen: „Das stimmt nicht. Ich habe Sitzungen in den Räumen von Gülen-Schulen erlebt, wo Imame auch Anweisungen gegeben haben. Auf die muslimischen Kinder wird außerhalb der Schule schon ein Einfluss ausgeübt.....“
Zitat aus d. FAZ. http://www.faz.net/aktuell/politik/aussteiger-berichten-ueber-guelen-bewegung-14408396.html?printPagedArticle=true#lesermeinungen
zum Beitrag20.02.2017 , 14:57 Uhr
@Ralf Pauli.
Das Schulgeld für die 'Vision-Privatschule', jetzt “Mindeltal-Gymnasium”, bzw. “Mindeltal-Realschule” beträgt mtl. 300 Euo.
Für die Unterbringung im Internat fallen weitere 300 Euro an.
(http://vision-privatschulen.de/schule%20-%20faq.htm ).
Die Annahme, dass private Schulträger tatsächlich keinen Einfluss auf den Unterricht nehmen wollten, halte ich für ziemlich naiv.
Welche Gründe können Schulträger noch für ihre Trägerschaft haben?
Sind es finanzielle Gründe?
Lt. der Wzb-Studie "Das missachtete Verfassungsgebot ...." (Wrase/Helbig) wird der GG Art. 7 IV 3 auch in Bayern nicht ernst genommen und Segregation gefördert. Das geforderte Schulgeld von 300 Euro liegt jedenfalls über den - lt. Studie - verfassungsrechtlich erlaubten 160 Euro.
pm 18.11.2016 https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz , https://www.wzb.eu/sites/default/files/u6/uebersicht_sonderungsverbot_0.pdf ,
Zu: „Wir sind eine ganz normale bayerische Schule, ....":
Wie vergleichbar sind die finanziellen Mittel, die der staatlich anerkannten Ersatzschule aufgrund ihrer Eigenleistungen, den Schulgeldeinnahmen und den staatlichen Finanzhilfen zur Verfügung stehen, mit den Schülerkosten, die an staatlichen Schulen anfallen können?
Wie vergleichbar ist die Schülerstruktur? (Sozialindex der Schüler, Anteil Kinder mit Behinderung (Inklusion), .....)
Als Journalist hätten Sie einige Aussagen der Schule ruhig hinterfragen können.
zum Beitrag01.01.2016 , 12:44 Uhr
Könnte der Satz , - Zitat: "..wie sich Unitarier und Ludendorffer für Waldorfschulen zu interessieren. ..."
mit " und Scientologen" ergänzt werden?
Siehe dazu Zitat v. Ursula Caberta, zur Schulwahl von scientologische Eltern für ihre Kinder: " beliebt sind auch immer Waldorfschulen ...".
Quelle: Deutschlandradio Kultur v. 4.7.2012 http://www.deutschlandradiokultur.de/hochachtung-muss-man-vor-katie-holmes-haben.954.de.html?dram:article_id=211332
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