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21.09.2015 , 15:45 Uhr
"Recht auf Selbstzerstörung"? Mir erscheint ein Recht auf Schutz vor Selbstzerstörung viel notwendiger. Unsere Selbstbestimmung kann an Grenzen geraten, wenn wir davon ausgehen, dass wir nicht immer perfekt über unseren eigenen Gefühle bescheid wissen, sondern von unbewussten Motiven getrieben sind. Ich kann mich sehr wohl für Dinge bewusst entscheiden, die mir schaden - ob ich mich als Prostituierter erniedrigen lasse oder meine Zukunft im Alkohl ersäufe. Die Frage ist doch, ob wir anderen dabei helfen wieder ihren Weg zu finden, wenn sie sich verloren haben. Wer würde schon einer Freundin mit Selbstmordgedanken sagen: "Nur du weißt, was für dich das richtige ist." – ohne sich mit ihr über die Gründe ihres Selbstmordwunsches auseinanderzusetzen und herauszufinden, ob es nicht doch noch Möglichkeiten gibt, für sie eine Lebensperspektive zu finden? Selbstverständlich darf dies nicht auf eine entmündigende Weise geschehen. Aber (!) nicht jede Beeinflussung durch andere ist bevormundend. Auch diese Unterscheidung fehlt in der Argumentation der Autorin.
zum Beitrag24.01.2014 , 02:00 Uhr
Dem Autor dieses Textes darf man das gleiche vorwerfen, wofür er Lanz und die Petition kritisiert: Nein zum Fernsehen? Auch hier fehlt ein Gegenmodell für die Öffentlich-Rechtlichen. Wie können wir Druck ausüben, damit uns ein anregendes Programm erwartet, wenn wir doch mal fernsehen wollen?
Die Stärke von Radio, Zeitung und Fernsehen besteht nämlich darin, dass wir durch eine spannende Auswahl, auf Dinge aufmerksam werden, die wir noch nicht kennen. Wenn wir uns am Abend überlegen, welchen Film oder welche Doku wir sehen wollen, landen wir nur bei denen, die wir schon kennen. Deshalb sollten wir eine gute Redaktion für unsere Beitragsgelder fordern!
zum Beitrag