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28.10.2015 , 17:21 Uhr
Hm naja der Artikel zeugt aber von wenig Verständnis des deutschen Rechtssystems.
Ein Strafbefehl geht von der Staatsanwaltschaft aus und nicht vom Richter. Wenn der die Einstellung wegen geringfügigkeit anordnet ist das nicht auf andere Verfahren zu übertragen und lässt auch nicht den Schluss zu, dass der Mittelfinger grundsätzlich zu ertragen ist. (Was ich bei einer Demo gerade gegen Rechts für richtig halte)
Wenn Martin Vesely vom Verein Opferperspektive aus Potsdam es unmöglich findet, dass wegen eines Mittelfingers ein Strafbefehl ergeht, dann hat er das Rechtssystem wohl nicht so richtig verstanden. Schade für einen der Opfern helfen soll. Aber noch am allerschlimmsten ist, dass er danach Gewaltverbrechen mit umfangreichen Verfahren mit dem Zeigen eines Mittelfingers vergleicht. Dass hier zu Recht garkein Zusammenhang ist, ist doch eindeutig. Und warum eine Frau die sich für gute Dinge einsetzt, eher von der Strafverfolgung verschont bleiben soll, als jemand der Nazi is, versteh ich nicht. Gleiches Recht für alle... oder?
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