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05.06.2022 , 20:13 Uhr
Da gab es den Onecoin-Scam, danach den Swisscoin-Scam (mit einer Kopie 1:1 der AGB vom Onecoin) und dann haben einige Swisscoinbeteiligte das gleiche Schneeballsystem als Platincoin kopiert. Seitdem der am Ende ist haben sie jetzt wieder eine neue Kopie aufgelegt und betrügen die Menschen um viele Millionen. Das läuft über 5 Jahre und sie feiern Partys etc.
zum Beitrag29.01.2021 , 05:57 Uhr
Es ist genau so bescheuert wie immer 5 Personen in einem KfZ Platz finden müssen. Zu über 90% befindet sich eine Person im Fahrzeug. Es macht vielleicht 1% aus in denen sich mehr wie 2 Personen in einem Fahrzeug befinden. Wenn man eine Familie hat mit mehr als 2 Personen ist es natürlich sinnvoll auch einen entsprechenden PKW zu haben. Worüber ich schon immer nachdenke ist es das sinnvollste für die meisten Menschen überhaupt einen Messerschmidt-Kabinenroller zu haben für 2 Personen. Trotzdem funktioniert das aus psychologischen Gründen nicht.
zum Beitrag29.01.2021 , 05:45 Uhr
Man kann also das (Öko-)Erdgas seit über 25 Jahren, seitem es CNG Fahrzeuge gibt direkt sehr Umweltschondend für einen gewissen Anteil an Fahrzeugen verbrennen. Das ist dann wieder ganz komisch. VW hat eine riesige Lobby in der Politik und ist weltweit im Motorenbau für (Erd-)gasfahrzeuge führend zuzüglich der Lobby des Erdgases. Was stimmt denn hier auf einmal nicht mehr... Bei Photovoltaik auf dem Dach und das sinnvollste für E-Autos (die deswegen ohnehin kommen müssen derzeit), da kann man noch begreifen, dass die Photovoltaik nicht erwünscht ist. Aber das E-Auto ist mit einem riesigen Hype direkt jetzt gewollt. Hä!?
zum Beitrag29.01.2021 , 05:25 Uhr
Ich fahre seit ca. 15 Jahren Erdgas. Erdgas in PKW ist seit ca. 25 Jahren nur eine Brückentechnologie mit der sich ungeheuer wesentlich Umweltschonender im Verhältnis etwa 10-20% der Fahrzeuge betreiben lassen. Es gibt seit etwa 15 Jahren 900 Erdgastankstellen und etwa 7000 Autogastankstellen. 2000 CNG-Tankstellen wären schon das geilste was es geben würde für die Umwelt und damit für den eigenen Lebensraum. Das Gehirn der meisten Menschen ist schwach ausgeprägt. Wenn ein Tesla in 3-4 Sekunden auf 100 beschleunigt... Man proklamiert es dann noch unter dem Umweltschutzgedanken.
Diesel oder Elektro - was ist sparsamer? | GRIP www.youtube.com/watch?v=Z2rwlmqYrhQ
Ein CNG-Auto hätte beide vollständig deklassiert. VW ist in der CNG Technologie bei Motoren weltweit weit führend. Richtig gut wird E-Auto natürlich mit der Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach oder zB. auf der Arbeit mit einer Lademöglichkeit für den PKW. E-Auto wird demgeäß automatisch kommen, da braucht es keinen Hype.
"Der Marktpreis liegt bei 4 Cent für eine Kilowattstunde – und sie verkaufen... schon mal 70 Cent. Das ist lukrativ."
Das ist dann ein PKW mit CNG mindestens um das 5 fache günstiger. Eine ältere Ladesäule kostet sagen wir mal 10000 EUR und aus der kommen 10 kW=25 EUR/Stunde. Aus einer neuen Ladesäule, die 20000 EUR kosten kann kommen 50kW/Stunde = 125 EUR. Aufgrund dieser Wirtschaftlichkeitsproblematik gibt es auch Ladesäulen wo es 2 EUR/kwh sind.
zum Beitrag11.12.2020 , 19:17 Uhr
Doch der Führerschein ist nicht nur die Lizenz zum Auto- oder Motorradfahren. Er ist viel mehr: So war er jahrzehntelang vermeintlich Ausdruck männlicher Kompetenz. Denn bis 1958, bevor das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts" am 1. Juli 1958 in Kraft getreten ist, mussten Ehefrauen ihre Männer um Erlaubnis fragen, ob sie den Führerschein machen durften.
Der Mann durfte auch den Arbeitsplatz der Ehefrau einfach kündigen, wenn er der Meinung war, dass das Weib hinter den Herd gehört.
zum Beitrag23.09.2020 , 00:53 Uhr
4 mal von rechten Gewalttätern die Haustür eingeschlagen. Verfolgt durch die Justiz wurden nicht etwa die Täter. verfassungsblog.de...neonazi-aktivisten "Es ist unerlässlich, die Vergangenheit zu kennen" www.donaukurier.de...;art155371,3859799
zum Beitrag05.01.2020 , 18:46 Uhr
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zum Beitrag05.01.2020 , 18:32 Uhr
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zum Beitrag05.01.2020 , 17:43 Uhr
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zum Beitrag05.01.2020 , 17:18 Uhr
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zum Beitrag22.08.2018 , 19:35 Uhr
Es sitzen zu jeder Zeit in Deutschland geschätzt etwa 4000 Menschen unschuldig im Gefängnis (Regelvollzug). Die Anzahl derer im Massregelvollzug ist gänzlich unbekannt (Fall Mollath usw.).
Bis zu 25% aller Strafentscheidungen ergehen mit falschem Schuldspruch.
Die gewünschte korrekte Zahl wäre natürlich Null aber das wird sich in einer solchen korrupten Justiz ("Systemfehler", Der Spiegel 51/2013: www.spiegel.de/spi...t/d-123856912.html ) wie gerade in Bayern kaum realisieren lassen. Eher landet man selbst irgendwann im Präventivgewahrsam, wenn man gegen willkürliche Inhaftierungen Unschuldiger oder das NS-Unrecht (gemäss Prof. Bausback: www.facebook.com/j...s/2179036995754522 ) etwas sagt.
Die Asylbewerber sind natürlich wie immer nur der Anfang.
zum Beitrag22.08.2018 , 19:26 Uhr
In der Regel werden sie gar nichts bekommen, weil sie ja zu Recht präventiv in Haft sitzen. Ob man dazu vorsätzlich Recht beugen muss interessiert auch keinen: www.linksnet.de/artikel/21193
Um sich dagegen wehren zu können brauchte man erstmal einen Justizgewährsanspruch (Artikel 19 Abs. 4 GG), den es aber gerade für sozial schwache Menschen in Bayern nicht gibt:
Keine Gewaltenteilung, kein Justizgewährsanspruch Der CSU-Justizminister Prof. Bausback erklärt den Bürgern das "NS-Unrecht" in der bayerischen Justiz welches er selbst praktiziert: www.facebook.com/j...s/2179036995754522
zum Beitrag22.08.2018 , 19:23 Uhr
Ich glaube es kommt einiges auf uns zu:
Geplantes Psychiatriegesetz in Bayern „Der Plan ist lebensgefährlich“ www.taz.de/!5500851 Bayerisches Polizeigesetz: „Wir bekommen eine Polizei mit Befugnissen, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat“, 06/2018 blog.justizfreund....egeben-hat-06-2018
Keine Gewaltenteilung, kein Justizgewährsanspruch Der CSU-Justizminister Prof. Bausback erklärt den Bürgern das "NS-Unrecht" in der bayerischen Justiz welches er selbst praktiziert: www.facebook.com/j...s/2179036995754522
Es ist übrigens verboten in Coburg/Bayern etwas gegen Massnahmen zu sagen mit denen man Juristen nach deren Vorstellungen mit dem Nazionalsozialismus in Verbindung bringt: community.beck.de/...ders#comment-82089
Dass Polizei und Justiz aus politischen Gründen bis an die Grenzen des rechtlich Zulässigen gehen, kommt vor. Dass ein Oberlandesgericht (OLG) ihnen Nazimethoden unterstellt, ist eher ungewöhnlich. www.linksnet.de/artikel/21193
zum Beitrag19.07.2018 , 15:05 Uhr
Vor allem liegt der Volljurist mit seinem angeblichen Verbrechen völlig daneben.
Unter "Rechtsbeugung" versteht man eine unzulässige Rechtsausübung. Für eine Strafbarkeit müsste noch der subjektive Tatbestand erfüllt sein.
Das ist genau so als wenn man manchmal jemanden als Betrüger bezeichnet, weil man der Meinung ist betrogen worden zu sein aber nicht genau einen Betrug im Sinne des §263 StGB verwirklicht zu haben.
"...so liegt in diesem Bereich eine objektive Beugung des Rechts bei jeder Rechtsfindung praeter oder gar contra legem vor; ansonsten jedenfalls dann, wenn Normtext und gesetzgeberischer Regelungszweck klar mißachtet werden und keine der hier nicht näher zu erörternden diskutierten Ausnahmen vorliegt. Allgemein gesprochen: Jede unzulässige richterliche Rechtsfortbildung ist objektiv Rechtsbeugung!" www.rewi.europa-un...-Rechtsbeugung.pdf
Das bedeutet also nur, dass der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt ist und das ist eben bereits Rechtsbeugung.
Die verfolgte Äusserung der CSU-Justiz gegenüber eines CSU-Politikers fällt also unter die Meinungsfreiheit.
Kammergericht Berlin, Aktenzeichen: 9 U 211/06 vom 27.07.2007 …Zwar handelt es sich bei der Titulierung des Klägers als „Puff – Politiker“ nicht um eine – stets unzulässige – Schmähkritik. Eine solche liegt nicht bereits in der herabsetzenden Wirkung des Werturteils. Die Freiheit der Meinungsäußerung schützt auch die polemische, ausfällige und überspitzte Kritik, die auch mit harten Worten vorgetragen werden kann. Sie endet erst dort, wo die Kritik sich nicht mehr auf die Sache bezieht, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG NJW 2003, 3760; BVerfG NJW 1993, 1462; BGH NJW 1994, 124, 126).
www.augsburger-all...rs-id23659806.html
zum Beitrag14.02.2017 , 14:09 Uhr
Das ist in der Justiz ganz normal. Da kann sich der Journalist freuen, dass er in der Öffentlichkeit steht. Wäre das nicht der Fall, wäre mit einer selbstverständlichen Veruteilung zu rechnen. Notfalls kann er aufgrund geistiger Krankeheiten keinerlei Rechte geltend machen.
Der Fall bzw. die Klage am Verwaltungsgericht hatte gar nichts mit den Internetseiten zu tun:
Richter Weyandt/Präsident des OLG-Hamm Keders in seinem Schreiben vom 15.03.2013:
…„Angesichts der vom Kläger in der Vergangenheit gezeigten jahrelangen Querulanz gegenüber der Justiz ist von einem die freie Willensbildung ausschliessenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit – also von Geschäftsunfähigkeit – auszugehen. Infolgedessen kann der Kläger keine wirksamen Prozesshandlungen vornehmen.“
…„Aufgrund seines Grössenwahns , seiner paranoiden Vorstellungen und seines Realitätsverlustes ist er der Meinung, Gerichte und Justizverwaltungen setzten sich ihm gegenüber mit Lügen, Protokollfälschungen und Falschaussagen zur Wehr“
…“auch auf meheren von ihm betriebenen Internetseiten zu Tage, auf denen er die aus seiner Sicht kriminelle und verlogene Justiz anprangert und einzelne Richter beleidigt hatte (u.a. blog.justizkacke.de…)“…
…„Der Kläger ist Prozessunfähig“…
„…an einer chronifizierten wahnhaften Störung im Sinne eines Verfolgungswahns…“
…„Die Krankheit des Klägers trat in unzähligen Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen und sonstigen Anträgen aller Art und auch auf meheren von ihm betriebenen Internetseiten zu Tage, auf denen er die aus seiner Sicht kriminelle und verlogene Justiz anprangert und einzelne Richter beleidigt hatte (u.a. justizkacke.de und blog.justizkacke.de). Die Internetseiten sind derzeit nicht mehr zugänglich, waren aber Gegenstand einer vielzahl von Verwaltungsvorgängen.“…
zum Beitrag15.07.2016 , 09:05 Uhr
Nicht jeder das das denken und aussprechen was er möchte:
Rechtsanwalt Claus Plantiko:
„Die Illusion der Ehrenschutzes in der OMF-“brd” muss längst selbst von dem Dümmsten durchschaut sein. ...Trotz der unmöglich zu bestreitenden Sachlage, dass der vermeintliche “Ehrenschutz” schon bei den Nazis und erst recht jetzt in der OMF-“brd” im wesentlichen Täterschutz war resp. ist, besonders für Mitglieder der Justizmafia, wird gelegentlich noch immer von Privatpersonen auf “Unterlassung” von “ehrverletzenden Äußerungen” geklagt.“
zum Beitrag15.07.2016 , 08:55 Uhr
Im Dritten Reich haben viele Menschen genau das gleiche gesagt, wenn es darum ging Misstände in den Institutionen zu beseitigen.
Es geht nicht darum entsprechende Institiuionen abzuschaffen, sonder Fehler und Misstände zu benennen um diese zu verbessern.
zum Beitrag15.07.2016 , 08:52 Uhr
Realkabarett Flora und Umfeld: http://blog.justizfreund.de http://www.facebook.com/justizfreund
zum Beitrag02.03.2015 , 13:02 Uhr
>Angemessene Strafe muß sein.
Was ist angemessen? Und muss das wirklich immer sein?
Zu jeder Zeit sitzen etwa 4000 Menschen unschuldig in deutschen Gefängnissen. Die Anzahl derjenigen im Massregelvollzug ist unbekannt. Erhalten diese auch ihre angemessene Strafe?
Ich sehe auch das Problem eher darin, dass diejenigen Schuldigen, die wieder herauskommen wieder in das alte bekannte Umfeld kommen. Wohin auch sonst? Und im Gefängnis wurden dann noch mehr kriminelle Bekanntschaften geschlossen und der Staat hat Ihnen mit Gewalt gezeigt wo es lang geht...
Viele davon zeigen aber auch anderen mit Gewalt wo es lang geht so wie es Ihnen der Staat vormacht.
Strafverfolgung des Staates ist das Gegenteil von einer individuellen Angemessenheit:
SENDUNG VOM DIENSTAG, 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81)
Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte,” sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger.
Justizirrtümer seien demnach “sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler.
>...war Drogenkurier. „Richter und Anwälte gehörten zu meinen Kunden.“
Erhält irgendjemand derer seine angemessene Strafe oder belohnt man sich sogar noch auch für kriminellen Handlungen und geht sogar zusätzlich gegen die Opfer vor. Besonders wenn sich deren Opfer beschweren?:
“Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen” “.
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008
zum Beitrag25.08.2014 , 01:20 Uhr
Jedenfalls sitzen bis zu etwa 10% unschuldig in deutschen Gefängnissen.
Etwa 5%, die Unschuldig im Gefängnis gesessen haben werden hinterher entschädigt und dessen Unschuld festgestellt. Die Fehlurteilsquote beträgt bis zu 25% bei Strafentscheidungen. Je nachdem wie hoch man den Massstab anlegt.
http://blog.justizfreund.de/?page_id=4745
Es ist in der Justiz üblich und eine Selbstverständlichkeit, dass sich alle Abdecken.
“Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen” “.
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008
http://blog.justizfreund.de/?page_id=74
"Justiz-Bashing ist halt beliebt, besonders wenn man keine Ahnung hat."
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. …”
zum Beitrag18.12.2013 , 14:44 Uhr
Nein, umgekehrt hat der Bürger stillzuhalten:
http://blog.justizfreund.de
Auch in der Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft gibt es Menschen, die Spass an der Gewalt haben und sich an der Not anderer Menschen erfreuen.
Das System filtert solche Menschen gerade nicht aus, sondern sorgt für deren korrekte Existenz in Staatsapparaten.
zum Beitrag