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30.11.2013 , 14:49 Uhr
ich empfehle die Lektüre der akteullen (!!!) Satzung von 2010 der Neheimer Schützen, insbersondere §2(1)
Die Satzung wurde 2010 wieder richtig in Richtung "Pflicht zur religiöse Lebensführung" verschärft, weil es zu der zeit im Münsterland den ersten schwulen Schützenkönig gab. und das wollten unsere Neheimer "Weltkulturerbe-Antragsteller"-Schützen auf jeden Fall für Ihren Verein verhindern:
http://www.fest-in-neheim.de/gegenwart/satzung/index.html
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