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26.07.2015 , 15:57 Uhr
Richtig, die Eingangsfrage wurde mit "sollte" gestellt. Doch ob die Antworten des Bauernbund Brandenburg-Geschäftsführers alle als im Konjunktiv formuliert zu werten sind, soll bitte die Exekutive entscheiden.
Meines Erachtens springen die Antworten zwischen möglichem und konkretem Szenario. Jung erklärt in dem Interview auch: "Dann wird er [Wolf] eben auch erschossen." und nicht: "Dann würde er eben auch erschossen werden."
zum Beitrag26.07.2015 , 11:14 Uhr
Aus dem Interview vom 9.7.2015 geht nicht hervor, dass es sich um Reinhard Jungs Privatmeinung handelt. Jung wurde als Geschäftsführer des Bauernbunds Brandenburg interviewt. Im Gegensatz zu Bioland, die gegen Wolfstötungen sind, oder zum Landesbauernverband Brandenburg, der zwar kritisch gegen über Wölfen ist, aber nicht zu "Sofort Schießen!" aufruft, hat Jung eine rote Linie überschritten.
Jung hätte erklären können, dass er mit seinem Verband im Rahmen des aktuellen EU Fitness-Checks für eine Änderung der FFH-Richtlinie, sprich der Rahmengesetzgebung, eintritt. Stattdessen tritt Jung für den sofortigen Abschuss von Wölfen außerhalb von Schutzgebieten ohne gesetzliche Grundlage ein.
Mensch kann es sehen, wie der NABU Bundesverband: "[D]ie Aussagen vom Sprecher des Bauernbunds zeugen von einer Auseinandersetzung mit dem Thema Wolf, die leider jede Sachlichkeit vermissen lässt. Herr Jungs Meinung zum Umgang mit dem Wolf („Schießen! Sofort schießen!“) macht dies einmal mehr deutlich. Solche Aussagen nehmen wir nicht ernst. Zweck dieses Interviews war es unserer Meinung nach, Stimmungsmache zu betreiben. Auf dieses Niveau begeben wir uns nicht [...]"
Doch Jungs Aussagen erfolgten vor dem Hintergrund diverser unaufgeklärter Wolfstötungen in Brandenburg (z.B. am 7.8. 2014 und am 26.12.2014 wurden jeweils ein enthaupteter Wolf gefunden). Während auf Naturschutzkriminalität spezialisierte Strafverfolgungsbehörden in Ländern wie Österreich, Italien, USA und auch dem Bundesland Nordrhein-Westfalen existieren, fehlen diese in Brandenburg gänzlich.
Die Nichtaufklärung illegaler Wildtiertötungen ist in Brandenburg die Regel. Vor diesem Hintergrund ist die juristische Auseinandersetzung mit dem Aufruf zur illegalen Wildtiertötung einer streng geschützten Art – auch wenn sie nur vom Geschäftsführer eines kleinen 400 Betriebe-starken Partikular-Interessen-Verbandes stammt – zu begrüßen.
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