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21.11.2013 , 14:29 Uhr
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." ist ein Menschenrecht und damit universell, für jeden gültig, darauf stützt sich die Un, die EU und natürlich auch die deutsche Verfassung, die Verantwortung dieser Institutionen besteht also definitiv. Ich z.B. lebe schon mein leben lang in diesen sicheren Verhältnissen unseres schönen Landes in dem es Normalität ist, dass Menschenrechte unverletzt bleiben. Doch wär um sein Leben fürchten muss, wer seine Kinder nicht ernähren kann, wer verfolgt wird, weil er die falsche Religion oder sexuelle Neigung auslebt und eine lange gefährliche Reise auf sich nimmt, nur weil die Chance durchzukommen immer noch besser als das Zurückgelassene ist, dem soll das Recht auf Leben verwährt bleiben?
Wenn der deutsche Staat wirklich zu den "Guten" gezählt werden will, soll er sich auch so verhalten.
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