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meine Kommentare
Christian Rath
taz-Mitarbeiter*in
Das Landgericht Berlin will die Entscheidung in dieser Sache am 11. Januar 2023 verkünden.
zum BeitragChristian Rath
taz-Mitarbeiter*in
Das Landgericht Frankfurt/M. will die Entscheidung in diesem Verfahren vom 14. Dez. 2022 verkünden.
zum BeitragChristian Rath
taz-Mitarbeiter*in
[Re]: Die neue Vorschrift gilt nur für Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Sie gilt also nicht für Abgeordnetenbestechung (§ 362 Nr. 5 Strafprozessordnung).
zum BeitragAußerdem hat der BGH im Fall der CSU-Abgeordneten Nüßlein und Sauter keinen Mangel an Beweisen festgestellt, sondern dass das Verhalten gar nicht strafbar war. Das ist ein ganz anderes Problem. Selbst wenn das Strafgesetzbuch verschärft wird, um solche Urteile künftig zu vermeiden, könnte es nicht auf alte Vorgänge angewandt werden.
Christian Rath
taz-Mitarbeiter*in
Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geht es nur um den geforderten Elternrabatt bei der Rentenversicherung. Angegriffen werden mehrere Urteile des Bundessozialgerichts, über die die taz berichtet hat:
taz.de/Sozialgeric...sicherung/!5428589
taz.de/!5428515/
Die allgemeinen sozialpolitischen Forderungen (Bürgerversicherung) erwähnt Borchert hier wohl nur, um seinem Bündnis mit dem katholischen Familienbund ein linkes Mäntelchen umzuhängen.
zum BeitragChristian Rath
taz-Mitarbeiter*in
[Re]: Dies war kein Strafprozess, deshalb gab es keine Geldstrafe. Es war ein Zivilprozess. Jörger hätte Schadensersatz einklagen können, hat sie aber nicht. So muss Facebook nur 80 Prozent der Verfahrenskosten tragen.
zum BeitragChristian Rath
taz-Mitarbeiter*in
[Re]: Das BVerfG hat in Organstreitverfahren die Zulässigkeit auch schon offen gelassen, um etwas zur Begründetheit sagen zu können, Bsp: Beschluss zum Bundeswehr-Einsatz in Heiligendamm, 2 BvE 5/07, Rz 44 ff.
zum Beitragwww.bundesverfassu...04_2bve000507.html
Christian Rath
taz-Mitarbeiter*in
[Re]: Das Bundeskriminalamt nennt die Gruppe "Zuwanderer". Ich habe diesen Begriff nicht verwendet, weil ich ihn missverständlich finde.
Das BKA definiert den Begriff "Zuwanderer" so:
Zuwanderer im Sinne dieser Kernaussagen sind Personen mit Aufenthaltsanlass „Asylberechtig-ter/Schutzberechtigter“, „Asylbewerber“, „Duldung“, „Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling“ und „unerlaubt“.
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU werden nicht der Gruppe der Zuwande-rer im Sinne dieser Kernaussagen zugeordnet.
Wenn jemand nach einigen Jahren legalen Aufenthalts eine Niederlassungserlaubnis erhält oder sich einbürgern lässt, dürfte er/sie nicht mehr unter die BKA-definierte Gruppe der "Zuwanderer" fallen.
zum BeitragChristian Rath
taz-Mitarbeiter*in
[Re]: Im konkreten Prozess ging es nur noch um die Finanzierungskosten, weil man sich darüber nicht einigen konnte. Die Beklagten hatten bereits einen Anteil der Herstellungskosten des Neubaus übernommen. Natürlich musste sich die Familie dabei die Kosten der bisherigen Eigentumswohnung anrechnen lassen. Es geht ja um "Schaden"-Ersatz und soweit Baukosten aus dem Verkaufserlös der Wohnung gedeckt wurden, war kein Schaden entstanden.
zum BeitragChristian Rath
taz-Mitarbeiter*in
In Rz 49 des Achmea-Urteils heißt es: "Daher kann ein Gericht wie das in Art. 8 des BIT genannte nicht als ein 'Gericht eines Mitgliedstaats' im Sinne von Art. 267 AEUV angesehen werden und ist folglich nicht befugt, den Gerichtshof mit einem Vorabentscheidungsersuchen anzurufen."
Es geht also um Schiedsgerichte, die auf Grundlage von bilateralen Verträgen ohne Beteiligung der EU eingerichtet werden. Das ICSID-Schiedsgericht wurde aber auf Grundlage der Energiecharta eingerichtet, die auch von der EU mitgetragen wird.
Der EuGH trifft in Rz 49 also weder explizit noch inplizit die von Burghard Ilge behauptete Aussage.
Damit ist nicht gesagt, dass Vattenfalls Aussage stimmt. Sie ist aber jedenfalls nicht offensichtlich falsch. Das muss letztlich in einem geeigneten Fall der EuGH entscheiden.
zum BeitragChristian Rath
taz-Mitarbeiter*in
Korrektur:
Die Operation "Eikonal" bezog sich nicht auf de-cix, sondern auf Kabel der Deutschen Telekom.
vgl. http://www.golem.de/news/operation-eikonal-bnd-zapft-telekom-in-frankfurt-an-1412-110965.html
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