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26.10.2022 , 19:14 Uhr
"Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Möglichkeit aufgezeigt, wie der autofreie Abschnitt in der Friedrichstraße rechtssicher möglich gewesen wäre, nämlich wenn der Senat ein umfangreiches Verkehrskonzept vorgelegt hätte. Geschadet hätte das sicher nicht." => ein Senat der unfähig ist innerhalb des Rechtsrahmens konzeptionell (=legal zu handeln), ist einfach unfähig. Das sieht man an so vielen Stellen / Straßen in Berlin, gerade hier in Kreuzberg ist es ein Graus (ok, da ist der Bezirk, aber gleiche Partei) - und ich bin pro Rad. Was soll zB die Bergmannstraße, was für ein konzeptioneller Unsinn und Stückwerk, die ganze Straße, oder "Gräfekiez autofrei", als würden die für 1 Jahr verschwinden und nicht in die angrenzenden Straßen ausweichen (statt Anwohnerparken + Parkplatzumwidmung + Parkraumbewirtschaftung + Einbahnstraßen gegen Durchfahrtverkehr), oder "Fahrradstraßen" die bloß aus einem aufgestellten Schild bestehen wo links und rechts geparkt (gerne auch in 2. Reihe) und gedoort wird anstatt Rad + Auto zu trennen. So viel Inkompetenz tut weh.
zum Beitrag26.09.2022 , 11:45 Uhr
Man würde selbsterklärte Linke ernster nehmen, wenn sie nur ein paar Basics Ökonomie verstehen würden.
Aussage: "massive Renditen der Wohnungsunternehmen die Aktionäre jubeln lassen"
Realität - Aktienentwicklung Immobilienunternehmen der letzten 5 Jahre:
Dt. Wohnen: - 47,52 % Vonovia: - 23,89 % DIC Asset: - 10,89 % Patrizia: - 41,35 % Adler: - 45,48 %
Olle Marx wird selbst in Chicago gelesen - nur die urbane Linke denkt, dass die Wirtschaft durch wünsch-dir-was funktioniert (und es gibt verdammt nochmal ein Grundrecht darauf für 6,50 EUR kalt in Kreuzkölln zu wohnen).
Die unfähigen Linken (ich meine hier ausdrücklich die konkreten Politiker) haben Anfang der 2000er Filetstücke Berlins in der Tiefpreisphase teilweise für 1 EUR verschenkt und wollen jetzt in der Hochpreisphase zurückkaufen (="enteignen").
Seit 2016 keine Investitionen, keine Ideen, keine Konzepte, wie Wohneigentum zu den Menschen gebracht werden kann, wie neue Baugebiete erschlossen werden können.
zum Beitrag10.08.2022 , 17:02 Uhr
Ich kenne wirklich selbst Polizeigewalt. Doch es hilft nicht, wenn man hier ohne Kenntnis der Umstände kommentiert. Falls wirklich ein Angriff stattgefunden haben sollte (was ja noch völlig unklar ist), dann ist es vollkommen naiv zu verlangen, man könne sich gegen einen Messerangreifer, der wirklich angriffsbereit ist, wehren. Ein normaler Mann braucht keine Sekunde um aus dem Stand 5 Meter nach vorne laufen. Ein Messer ist eine Nahkampfwaffe, die mit Wucht geführt immer und im Zweifel lebensgefährlich verletzt (natürlich abhängig von Art und Größe). Das ist nicht wie in Film, wo man mit 2 Griffen den Angreifer entwaffnet. Was soll ein Gummiknüppel bewirken? Man kann dann auch nicht auf die Beine zielen. Wer das beurteilen will, sollte wirklich mal Schießtraining machen. Das sind Waffen, die haben, gerade in der Hektik der Situation eine unglaubliche Streuung. Selbst dann wenn sie treffen, halten sie nicht automatisch auf. Denn bei dem Kaliber 9x19 ist (bewusste Entscheidung) nicht die größte Mannstopwirkung gegeben. Wenn wirklich ein Angriff da ist, ist die einzige sinnvolle Verteidigung auf die größte Fläche zu zielen, das ist nunmal der Rumpfbereich.
Auch Maschinenpistole heißt nicht per se Vollautomatik auf Knopfdruck Magazin leer schießen) sondern die ist idR auf Einzelschuss eingestellt. Auch 5 Schüsse können so in kurzer Zeit abgegeben werden. Auch sind diese eher unpräzise und für längere Distanzen geeignet.
Zur Polizei gehen viele Leute, die gerne Gewalt ausüben und das dann mit Uniform und Korpsgeist im geschützt, formal legalen Rahmen tun können. Fakt ist auch, dass vielen Polizisten die geistig emotionale Reife fehlt und die Einsatzprozesse für derartige Extremsituationen oft fehlen bzw Situationen falsch beurteilt werden, was dann zu einer Eskalation der ohnehin eskalierten Situation führt.
Ob dem aber wirklich so war, wissen wir alle nicht. Wollen wir nicht erst mal dem Opfer gedenken?
zum Beitrag03.07.2015 , 08:39 Uhr
auch Fotos ohne Schöpfungshöhe sind als Lichtbilder gemäß §72 UrhG geschützt, auch das einfache knipsen ist bei lichtbildern 50 jahre geschützt; fair use gibts in deutschland nicht; wenn der hausfotograf vor 23 jahren das bild gemacht hat, hat er wohl die rechte an das museum abgetreten gemäß §43 UrhG; ich weiß nicht worüber man sich streitet, der fall ist relativ klar, aber die anwälte die mit spendengeld bezahlt werden, freuen sich ....
zum Beitrag