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01.09.2025 , 14:57 Uhr
Über die KSK sind Künstler und Publizisten pflichtversichert, sofert sie die Kriterien nach KSVG erfüllen. Es ist keine Versicherungsstatus in Not Geratene. Sofern die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen, besteht Versicherungspflicht nach KSVG. Eine Wahl für die Betroffenen besteht formal nicht. Sofern die Poddig Autorin ist und keiner weiteren Beachäftigung nachgeht*, ist sie nach KSVG in der KSK pflichtversichert und hat darüber keine Entscheidungfreiheit.
(*und die weiteren Kriterien vorliegen, z.B. Einkommensgrenze)
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