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18.11.2015 , 22:30 Uhr
Da das längst überfällige Urteil das Vertrauen der Bevölkerung und somit das Gesamtvorhaben/die Volksbefragung nicht mehr beeinflussen kann, darf es ganz im Bahn-Sinn kommen - mit Verspätung. Gut, dass es endlich soweit ist, auch wenn es nur einen Teilerfolg bedeutet. Denn die Geschädigten haben eine Wiedergutmachung jenseits der schönen Worte verdient. Den letzten Satz des Artikels kann man nur ergänzen: sollte keine schnelle, unbürokratische und angemessene Schmerzensgeldregelung seitens der Landesregierung erfolgen, könnte das eventuell einige grüne Stammwähler umstimmen, die sich schon eine Weile fragen, ob sie einem trojanischen Pferd der Jungen Union angehören.
Um etwas beschwichtigend gemeinten Optimismus zu versprühen: Könnte ja sein, das Ganze nimmt doch noch einen salomonischen Ausgang, denn der neue Tiefbahnhof ist den Anforderungen schlicht nicht gewachsen. Wetten? Zwei Züge halten in Gegenrichtung auf einem Gleis, damit die Leistungsberechnung aufgeht, dazu eine saftige Steigung. Mahlzeit. Suchen Sie mal nach dem Wort 'Durchrutschweg'. Kann sein, Stuttgart hat mal zwei Bahnhöfe, einen für den Fernverkehr unten, einen für den Nahverkehr oben. Damit könnte ich leben.
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