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meine Kommentare
Rudolf Winzen
[Re]: Eine Steigerung von 59% in 14 Jahren bedeutet eine *jährliche* Steigerung von 3,5%. Nicht 4,2%! Sie haben die Zinseszins-Rechnung nicht berücksichtigt, lieber Ingo Bernable!
zum BeitragRudolf Winzen
[Re]: § 1906a BGB nennt insgesamt 7 strenge Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung; Du solltest hier nicht nur eine davon nennen, weil sie Dir gerade in den Kram passt.
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[Re]: "Da kriagst an Vogel" ist bairisch (bairisch ist der Dialekt von Bayern außer Franken, auch Altbayern genannt). Ob es anderswo vorkommt, ist mir nicht bekannt. Im Rheinland, wo ich ursprünglich herkomme, jedenfalls nicht.
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[Re]: Sorry zurück, von Fixierung haben Sie ganz offensichtlich keine Ahnung.
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[Re]: Die Verfahrensschritte sind sehr wohl dem realen Leben geschuldet. Offenbar wissen Sie nicht, wovon Sie reden.
zum BeitragRudolf Winzen
[Re]: Zu sagen, sie "wurde zusätzlich gesichert", ist eine Verharmlosung des Vorfalls. Eine Fixierung ist solch eine schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit, dass da selbstverständlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte eingehalten werden müssen. Dass das nicht geschehen ist, hat das Verfassungsgericht zu Recht moniert. Natürlich hätte u. U. herauskommen können, dass eine Fixierung angemessen und notwendig ist, aber es war eben nicht mit der unbedingt erforderlichen Sorgfalt ermittelt worden, und das sollte strafrechtlich geahndet werden. Das Urteil der Verfassungsgerichts ist voll und ganz zu begrüßen.
zum BeitragRudolf Winzen
[Re]: Das lässt sich finden in "Art. 35 Unterbringungsdatei"
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[Re]: Im Urteil steht: "Der Gesetzgeber ist BERECHTIGT, zwischen der Ehe einerseits und der Lebenspartnerschaft andererseits zu differenzieren...", aber er ist nicht dazu VERPFLICHTET!
zum BeitragRudolf Winzen
[Re]: Ihr wird vorgeworfen, dass Sie deutsche Interessen vertritt auf Kosten anderer europäischer Länder. Das nennt man unsolidarisch.
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