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11.08.2013 , 14:02 Uhr
Nach Aussage der Band seien mit "politisch motivierten Gewaltstraftaten" allesamt Vorfälle während antirassistischer Demos gemeint, also etwa Blockaden.
Hier noch der Kommentar der Band auf deren Website:
"Auf den 1,5 Seiten berichtet der VS bspw darüber,dass wir es uns erlauben keinen staatstragenden Antifaschismus zu praktizieren, listet Liedtexte von unserem neuen Album auf und erzürnt sich scheinbar ernsthaft darüber,dass wir zu Antifaschistischen Demonstrationen, Blockaden gegen Naziaufmärschen etc. aufgerufen haben.
(...) Weiterhin führen die Schlapphüte an, dass eine Person von uns wegen einer Polizistenbeleidigung und eines Landfriedensbruches verurteilt ist. Diese beiden Geldstrafen erhielt die betreffende Person,weil er einen Polizeibeamten als ,,Faschist“ beleidigte und weil er am 1.Mai an den Blockaden gegen den Naziaufmarsch in Greifswald teilnahm.
Weiterhin behauptet der VS in seinem Bericht 2012, dass ein Gericht unseren Eintrag im vorherigen VS Bericht 2011 gerichtlich bestätigte. Dies entspricht nicht der Wahrheit,denn bisher haben die Gerichte nur darüber entschieden,ob das Verfahren im Eilverfahren entschieden werden kann."
Gegen das letzte Urteil haben wir übrigens vor ein paar Tagen wieder Einspruch eingelegt.Ob wir auch gegen diesen Bericht gerichtlich vorgehen werden, bereden wir in den nächsten Wochen mit unserem Anwalt.
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