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08.12.2016 , 03:57 Uhr
Ich stimme Ihnen zu. Die Conclusio "Ein eindeutiges Verbot von kosmetischen Genitaloperationen wäre ein gesellschaftliches Signal, dass das Kindeswohl eben darin besteht, ein Kind so sein zu lassen, wie es ist." kollidiert mit § 1631d BGB zur Legalisierung der Beschneidung des männlichen Kindes. Die Anerkennung als Menschenrechtsverletzung hier hätte sie auch zwingend dort zur Folge. Und deshalb "geht" "Der Ende Oktober veröffentlichte Zwischenbericht des Ministeriums zur Situation von inter- und transsexuellen Menschen" "auf nur sehr wenige Forderungen der Interessensvertretungen intergeschlechtlicher Menschen ein." Denn sonst würde der Konflikt offenkundig werden.
zum Beitrag13.10.2016 , 13:03 Uhr
[...] Beitrag entfernt. Fragen, Kritik, Anregungen zur Moderation bitte an: kommune@taz.de
zum Beitrag26.06.2016 , 20:33 Uhr
taz: "Die saudisch-wahhabitische Lesart des Koran kollidiert aber durchaus mit den Werten des Grundgesetzes, oder?"
Milad Karimi: "Ja, sie kollidiert aber auch mit dem gesunden Menschenverstand."
Diese Aussage ist hoch begrüßenswert. Die Sicherstelltung der Menschenwürde hat die wahrheitsgemäße Analyse ihrer Verstöße zur Voraussetzung. Lassen Sie uns die Grundrechtswidersprüche in der derzeitigen "Lesart" auffinden und rückstandsfrei auflisten, um gemeinsam, gesellschaftsübergreifend eine menschenrechtskonforme Auslegung des Islams zu erarbeiten.
zum Beitrag13.06.2016 , 15:16 Uhr
Artikel: "„Beides!“, fuhr Jones dazwischen."
Und zu Recht. Denn die vorangehende Frage sollte offenbar die Unvereinbarkeit von Religion und Hass implizieren. Die Religion als Quelle von Hass sollte ausgeschlossen werden.
zum Beitrag21.04.2016 , 19:07 Uhr
Daniel Bax: "Die Liste der Grausamkeiten ist lang. [...] Auch ein Verbot der rituellen Schlachtung und der Beschneidung von Kindern, wie sie im Islam und Judentum üblich sind, stehen bei ihrem Parteitag in Stuttgart zur Debatte."
§ 1631d BGB ist ein verfassungswidriges Gesetz. Mich erstaunt, dass Herr Bax die Einhaltung der Verfassung als Grausamkeit einstuft.
zum Beitrag15.04.2016 , 19:54 Uhr
Arno Frank: "Ihm zugearbeitet zu haben, darf Böhmermann sich rühmen."
Ist die nächste Schlussfolgerung, Böhmermann habe die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei zu verantworten? Wird Erdogan möglicherweise durch Böhmermann gezwungen, Menschenrechtsverletzungen zu begehen?
Erdogan wird die Flüchtlinge als Druckmittel verwenden, wenn es ihm passt und ausschließlich deshalb, weil er(!) das mit seinem Menschenrechtsverständnis für vereinbar hält. Wie ist ein Mensch zu bewerten, dessen Umsetzung der Menschenrechte von den gerechtfertigten/ungerechtfertigten Äußerungen eines Komikers abhängen.
Sie betreiben Verantwortungsumkehr.
zum Beitrag18.02.2016 , 23:30 Uhr
HGS: "Nicht zu fassen, was alles Sie hier nicht verstehen wollen- aber Hauptsache man verstehe Sie- alles klar."
Ich kapituliere vor Ihrem Intellekt. Im rechten Verstehen sind Sie mir wohl doch weit überlegen.
zum Beitrag18.02.2016 , 20:35 Uhr
HGS: "Aber eines weiß ich sofort: Ich halte nicht alle Beschnittenen für zwangsläufig, der undifferenzierten Gewaltausübung gegen Andere verfallen."
Großartig, dass Sie dies soweit verstanden haben.
zum Beitrag18.02.2016 , 20:30 Uhr
Age Krüger: "Ja, man denke an die ganzen beschnittenen Juden und die grässliche Gewalt, die sie uns unbeschnittenen Deutschen angetan haben, nicht wahr?"
Das verstehe ich nicht. Wo hätten "die ganzen beschnittenen Juden", "uns unbeschnittenen Deutschen" "grässliche Gewalt" "angetan"?
zum Beitrag18.02.2016 , 20:00 Uhr
HGS: "dass also Ihrer Meinung nach, wir, Ihre Kritiker, sowas dann ja wohl okay finden müssten?"
Mal davon abgesehen, dass ich Ihre polemische Zusammenfassung des von mir Gesagten ablehne. "Monstergestalten"? Das klingt ja fast nach "The Walking Dead". Selbstverständlich hoffe ich, dass Menschen - auch meine Kritiker - das nicht "okay finden" können(!). Deshalb weise ich ja auf den Zusammenhang hin. Die Erfahrung auch in anderen Zusammenhängen zeigt allerdings, dass Menschen oft nicht erreicht werden wollen, wenn es um die Infragestellung von eigenen Interessen und Vorteilen geht.
Ich hoffe Ihnen ist oder bleibt es nicht egal.
zum Beitrag18.02.2016 , 07:27 Uhr
HGS: "Der Lebensphilosoph Henri Bergson nannte diese Tatsache temps durée. Ein ständiges Werden und sich verändern, durch den voller unvorhersehbaren Überraschungen steckendem Prozess Leben."
Auf genitalverstümmelte Mädchen warten doch sicher auch noch "unvorhersehbaren Überraschungen". Und auch Ihnen HGS wollen wir kein überraschungsfreies Leben zumuten. Dürfen wir für Sie, nur für Sie, ein eigenständiges Körperteilamputationsgesetz in Auftrag geben? Die überraschende Durchführung kann dort gerne festgehalten werden.
Ich nehme an, das möchten Sie nicht so gern. Aber jüdischen und muslimischen Kindern wollen Sie das zumuten. Nun ich bin hier nicht der Rassist.
zum Beitrag18.02.2016 , 02:03 Uhr
HGS: "Denn all das hört sich doch sehr nach einer tief sitzenden Total- Ablehnung eines ganzen Kulturkreises an. Das nennte man dann Rassismus."
Das ist schon mal wieder falsch. Nicht die Ablehnung eines Kulturkreises ist schon Rassismus, sondern die der Menschenwürde widersprechende Ablehnung eines Kulturkreises ist Rassismus. So ist die Ablehnung des Kulturkreises des Faschismus kein Rassismus.
Weiterhin lehne ich keine Kulturkreise ab, sondern konkrete der Menschenwürde widersprechende Einzelpositionen von Kulturkreisen oder auch Einzelpersonen.
zum Beitrag18.02.2016 , 01:51 Uhr
RUHIG BLUT: "Wie traumatisierend die Beschneidung bei Jungen im Einzelfall ist, kann ich nicht beurteilen."
Wie können Sie eine Beurteilung auf etwas begründen, was Sie nicht kennen? Vom objektiven Schaden der Beschneidung, ob die Beschneidung also ein Verbrechen ist oder nicht hängt alles ab. Vor allem auch, ob die Forderung nach einem Verbot von religiösen Ritualen Durchsetzung von Menschenrecht ist oder Rassismus.
RUHIG BLUT: "Dennoch bleibt es ein Einzelerlebnis."
Weil ein Verbrechen an einer Minderheit für den Selbstbetroffenen ein Einzelerlebnis ist, soll es erlaubt sein? Sie sind mir ein schöner Nicht-Rassist.
RUHIG BLUT: "Auf meine Kritik an Ihrer kulturrassistischen Argumentation"
Ihre Behauptung meiner angeblichen "kulturrassistischen Argumentation" habe ich widerlegt.
RUHIG BLUT: "Nochmal ganz einfach: Sind Gesellschaften, in denen Jungs beschnitten werden, historisch betrachtet gewalttätiger als andere? Nein."
Das ist kein Gegenargument. Sie müssen nicht "gewalttätiger als andere" sein. Träfe dies zu, wären alle Gesellschaften, die in ihrer Gewalttätigkeit unterhalb der des Dritten Reiches lägen, automatisch menschenwürdekonform.
RUHIG BLUT: "Wurden die großen Kriege, Genozide und weltweiten Kolonialisierungen der letzten 500 Jahre von durch Beschneidung traumatisierten (und aus desintegrierten Gesellschaften stammenden) Muslimen oder Juden durchgeführt."
Dass dies für Juden allein "aus Mangel an Macht" (Albert Einstein Gottesbrief) nicht möglch war, ist offensichtlich. Auf die Unterschiede zwischen muslimischer und jüdischer Beschneidung weist Prof. Dr. Matthias Franz hin. Die Geschichte des Islams und die Zustände in allen Ländern, in denen der Islam an der Macht ist, sprechen für sich.
§ 1631d BGB ist verfassungswidrig. Wer offensichtlich Verfassungswidriges (Eschelbach) will, ist nicht in die menschenwürdbasierte Rechtkultur integriert. Ebensowenig wie der Rassist der das Asylbewerberheim in Brand steckt.
zum Beitrag17.02.2016 , 22:12 Uhr
Antwort 1/2
RUHIG BLUT: "Als kleiner Junge beschnitten zu werden ist vermutlich keine angenehme Erfahrung..."
Keine "angenehme Erfahrung"? Menschen ohne Betäubung was von den Geschlechtsorganen herunterzuschneiden bringen sie euphemistisch mit "angenehme Erfahrung" in Verbindung? Sehen Sie sich entsprechende Videos dazu an. Vorzugsweise solche, die nicht von lauter Musik oder dem Gejohle und Gesinge der Erwachsenen übertönt werden. Dann hören sie das jämmerliche Schreien und Wimmern der Kinder, die gerade verstümmelt werden.
RUHIG BLUT: "Sie implizieren aber, dass die Beschneidung die traumatische Erfahrung schlechthin sei,..."
In Afrika werden Kinder geschlachtet, um ihre Körperteile zu gewinnen. Es gib schlimmere Gewalterfahrungen. Wollen Sie das Schlimme mit dem Schlimmeren rechtfertigen. Was ist die schlimmste Gewalterfahrung der Menschheit? Ist alles Darunterliegende dann erlaubt? Was würden die (damaligen) Opfer dazu sagen? Ist nicht die Lehre aus dem Holocaust die Verabsolutierung der Menschenwürde?
RUHIG BLUT: " ... so als ob dieses Einzelerlebnis alle späteren Gewalt- und Ausgrenzungserlebnisse überlagern würde. Glauben Sie das im Ernst?"
Das meine ich im Ernst. Zum psychologischen Mechanismus empfehle ich den Beitrag zur klassischen Konditionierung nach Watson. (https://www.uni-due.de/edit/lp/behavior/watson.htm) Alle vom Kind bewusst erlebbaren Umstände während der Beschneidung sind so Stimuli, die von neutralen Stimuli zu konditionierten Stimuli werden. Mit den Bedingungen der "Einmal-Paarungs-Konditionierung", die bei der Beschneidung ohne Zweifel vorliegen, ist nur ein Durchlauf nötig.
Meiner Ansicht nach enthält die Beschneidungssituation ebenfalls alle Bedingungen zur Herstellung von gelernter Hilflosigkeit, die mit Watson dann auch nur einen Durchlauf benötigt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Erlernte_Hilflosigkeit)
zum Beitrag17.02.2016 , 22:11 Uhr
Antwort 2/2
RUHIG BLUT: "Das müsste doch bedeuten, dass in islamisch geprägten Ländern (und Israel) seit Jahrhunderten zu einem Großteil traumatisierte und eben auch latent gewaltgeneigte Männer herumlaufen.
Das Körperteilamputationsrecht in islamischen Ländern spricht für sich selbst. Weitere Berichterstattung http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-von-samuel-schirmbeck-zum-muslimischen-frauenbild-14007010.html
Der Akt der Genitalverstümmelung ist selbst ein Akt der Gewalt, der von der entsprechenden jüdischen Bevölkerung befürwortet wird. Um diesen Akt, der bei Mädchen sogar in milderen Formen als Menschheitsverbrechen eingestuft wird, hier für Juden möglich zu machen, befürworten eben auch diese Juden die Ausweitung dieses Verbrechens mit § 1631d BGB, der die Verstümmelung aus jedem Motiv heraus erlaubt. Man stelle sich vor ein entsprechendes Gesetz würde hier für Mädchen erlassen.
RUHIG BLUT: "Sie meinen damit aber ganz offensichtlich nicht die Mehrheitsdeutschen ..."
Selbstverständlich meine ich damit auch die "Mehrheitsdeutschen", da § 1631d BGB - absolut rassistisch - die Genitalverstümmelung an allen männlichen Kindern erlaubt. Wir züchten uns eine Gesellschaft, die WIEDER wegsieht, wenn Verbrechen an Schwachen verübt werden. Wir haben aber das Problem, dass diese Schwachen schon bald die Stärksten sein werden. Was heißt das für schwachen Minderheiten?
RUHIG BLUT: "gleichsam automatisch"
Sie verwechseln die relevante Wahrscheinlichkeit mit einem absoluten Automatismus.
zum Beitrag17.02.2016 , 18:37 Uhr
HGS: "Ich vermute mal, Sie sind hauptberuflich Rechtsanwalt, was die schnöde Alltagsbevölkerung oft als Rechtsverdreher geißelt."
Ich bin kein Rechtsanwalt. Wer sich von der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland selbst als "schnöde" versteht und bezeichnen lassen möchte, möge sich melden.
Welche Fragestellung sich bzgl. jener Menschen ergibt, die Bevölkerungsgruppen als "schnöde" bezeichnen, geht aus dem Zitat von Andrzej Stasiuk hervor.
zum Beitrag16.02.2016 , 19:49 Uhr
HGS: "Das Thema hier heißt “Lust” auf Aggression."
Falsch. Das Thema heißt: "Lust auf Aggression Lässt sich Gewalt abschaffen? Lust an Gewalt zu empfinden, ist nicht krank, sagt der Neuropsychologe Thomas Elbert. Ist Aggression etwas Normales, das wir akzeptieren müssen?"
HGS: "Was der europäische und somit auch deutsche Priester mit Kindern veranstaltet ist wie gesagt, die wahrhaft böse “Lust”-Befriedigung mittels sexueller Aggression. Und Das ist hier Thema: “Die Lust auf Aggression.” Siehe Taz-Titel!"
Im gesamten TAZ-Beitrag kommen die Worte "Priester" oder "sexuell" überhaupt nicht vor.
HGS: "Jene massiv brutale Beschneidung ist dagegen eher ein lebensphilosophisch brutal fehlgeleitetes aber immerhin von der Intention her “Lust”-freies, einmaliges Ritual. Was der europäische und somit auch deutsche Priester mit Kindern veranstaltet ist wie gesagt, die wahrhaft böse “Lust”-Befriedigung mittels sexueller Aggression."
Sie rechtfertigen wieder mal das eine Böse mit dem anderen Bösen. Mit ihrer Vorgehensweise lässt sich somit jedes Verbrechen rechtfertigen, wenn man nur ein schlimmeres findet. Wie ein amputierender Gewaltakt gegen das sexuelle Lustorgan lustfrei, also ohne Bezug zur Lust sein kann, haben Sie wohl "vergessen" zu durchdenken.
Mein Maßstab ist aber nicht das Verbrechen um andere Verbrechen zu rechtfertigen, sondern mein Maßstab ist die Menschenwürde, um davon abweichendes Verhalten zu verhindern.
HGS: "Dass nun Sie hier, wieder mal auf eine rassistisch anmutende Weise, wieder mal gegen obzwar archaische Kulturkreise anhetzen wollen, dürfte hier so manchen Forenteilnehmer(n)innen längst klar geworden sein."
Wir als Gesellschaft sollten uns langsam mal Gedanken über diejenigen machen, welche die Sicherstellung der Menschenwürde als Rassismus bezeichnen.
Das Magazin ttt zitiert den polnischen Autor Andrzej Stasiuk: "Die Vergangenheit wird wiederkommen, in einer Verkleidung, die wir nicht rechtzeitig erkennen werden."
zum Beitrag16.02.2016 , 18:58 Uhr
ANAMOLIE: "Wie sieht´s mit seelischer Unversehrtheit aus ?"
§ 1631 Abs. 2 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1631.html)
zum Beitrag16.02.2016 , 00:36 Uhr
TV: "Was für ein unfaßbarer Schwachsinn."
Schön, dass Sie mir Recht geben, denn eine Begründung für Ihre Position konnten Sie offensichtlich nicht finden. Woraus zu schlussfolgern ist, Sie selbst müssen der Meinung sein, dass es eine solche nicht gibt. Ihre Position ist also nicht begründbar Ihrer Meinung nach.
Vielen Dank für die Bestätiung.
zum Beitrag15.02.2016 , 21:06 Uhr
Die Frage ist doch, wo die Saat der Gewalt beginnt. Eine Quelle ist die Genitalverstümmelung des männlichen Kindes. Eine Analyse dazu von Prof. Dr. Matthias Franz. http://www.focus.de/magazin/archiv/politik-und-gesellschaft-gewalt-gegen-frauen-hat-mit-gewalt-gegen-jungen-zu-tun_id_5262514.html
Um Gewaltkulturen zu beenden, muss die menschenverachtende Gewalt gegen Kinder gestoppt werden. Sonst werden wir niemals in Frieden und Sicherheit leben können. Diejenigen, denen wir heute das Recht auf körperliche Unversehrtheit verweigern, werden diese Verweigerung früher oder später uns gegenüber ins Feld führen.
Wir züchten uns so unsere zukünftigen Attentäter und Integrationsverweigerer auch noch selbst heran. Wer anderen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verweigert, befindet sich außerhalb der menschenwürdebasierten Rechtsordung.
zum Beitrag15.02.2016 , 18:36 Uhr
Sehr geehrter Herr Küppersbusch, vielen Dank, dass Sie die "Genitalverstümmelung bei Knaben" beim Namen nennen. Sie sollten allerdings vorsichtig sein, sonst landen Sie ganz schnell in der Ecke der bösartigen Antisemiten. Wie das wohl sein kann? Das beantwortet Ihnen Elke Wittich auf der neu ins Leben gerufenen "LEHRPLATTFORM FÜR DIE JÜDISCHE COMMUNITY". Man ist dort dem Maßstab der Wahrheit und der Menschenwürde vollständig in besonderer Weise verpflichtet. http://www.ejka.org/de/content/gegen-juden-gerichtete-kampagnen-deutschland-und-europa-am-beispiel-der-beschneidungsdebatte
zum Beitrag10.01.2016 , 19:00 Uhr
H.G.S.: "voluminöser werdende Kontexte [...] um die Erweislichkeit seiner eigentlichen Absicht zu entlarven."
Es scheint sich wohl eher Ihre eiserne, unbeugsame "Absicht" zu "entlarven", eine Sachdiskussion zu verhindern. Wer einen angeblich "voluminösen" "Kontext" als Beweismittel zur inhaltlichen Kritik anführt, leitet in jedem Fall von reinen Äußerlichkeiten ab. Und ich denke, wir wissen alle, was das Ableiten von menschlichen Außerlichkeiten auf deren menschliche Eigenschaft bedeutet. Sie sollten Ihre "Forschungsarbeiten zum Neorassismus" erneut "konsultieren" (http://taz.de/Gewalt-gegen-Frauen/!5263311/#bb_message_3327561) und das mit dem, was Sie hier von sich geben, abgleichen.
Sie selbst geben nun endlich mit "dass diese "übrigens auch von mir neuzeitlich-mitteleuropäisch Sozialisiertem als schrecklich empfundenen) Beschneidungen" zu, dass die Beschneidung "schrecklich" ist. Und ich stelle nun einfach die Frage: Wenn man Kindern gesellschaftsübergreifend systematisch Schreckliches antut, ob sich dies auf ihren "weiteren Lebensverlauf" auswirken könnte.
Machen wir dazu doch einfach die Gegenprüfung. Wenn das nicht so wäre, dürften wir Kindern - für die Gesellschaft folgenlos - in der Kindheit systematisch Schreckliches antun. Dass dies nicht richtig sein kann, müssten Sie doch verstehen. Oder?
zum Beitrag10.01.2016 , 18:10 Uhr
DHIMITRY: "Was ich hier nicht verstehe ist, dass der Mann als Sechsjähriger geschnitten wurde, aber kein Gesetzesverstoß festgestellt werden kann, weil laut Gesetz bis zum sechsten Lebensmonat von Nichtmedizinern beschnitten werden darf?"
Das Gericht stellt nicht fest, dass (allgemein) kein Gesetzesverstoß vorliegt, sondern urteilt, dass der Vorgang - Beschneidung eines 6-Jährigen von einem Nicht-Arzt - von § 1631d BGB nicht erfasst wird, also auch auch nicht durch diesen erlaubt worden sein kann. § 1631d BGB erlaubt die Beschneidung eines 6-Jährigen von einem Nicht-Arzt nicht, weshalb mit diesem Vorgang auch die Verfassungswidrigkeit von § 1631d BGB nicht geprüft werden kann.
DHIMITRY: "Die Ganze Thematik ist ein weiteres Argument dafür, dass es endlich die Möglichkeit für Interessenverbände geben sollte, fragwürdige Gesetze vom BVerfG prüfen zu lassen."
Dem würde ich mich wahrscheinlich anschließen.
Zu den Möglichkeite der Normenkontrollklage empfehle ich das Buch von Matthias Franz: Die Beschneidung von Jungen Ein trauriges Vermächtnis
Dort ausgeführt von Dr. Jörg Scheinfeld (S. 389) und Marlene Rupprecht (S. 443). Zur Rechtslage im Überblick äußern sich Holm Putzke, Rolf Dietrich Herzberg, Jörg Scheinfeld.
Jörg Scheinfeld geht auch auf das Urteil 1 BvQ 2/13 ein und entlarvt "in welch verfälschender Weise Höfling den Kammerbeschluss" wiedergibt. Wer, wie Wolfram Höfling, zu derartigen Mitteln greifen muss, muss Unrecht auf Sachebene verschleiern.
Matthias Franz (Hg.) Die Beschneidung von Jungen Ein trauriges Vermächtnis
ISBN 978-3-525-40455-3
Vandenhoeck & Ruprecht http://www.v-r.de/de/die_beschneidung_von_jungen/t-0/1011073/
Die reine Rechtsproblematik der Beschneidung, sollte man hier abschließen, da dies ein eigenen Thema wäre.
zum Beitrag10.01.2016 , 01:35 Uhr
H.G.S.: "z.B. in der von CDU bis SPD mehrheitlich bejahten Teilnahme an Kriegseinsätzen, oder wenn die von Ihnen an hier anderer Stelle als geschätzt erwähnten Handelsbeziehungen, sehr gute Handelsbeziehungen mit dem extrem gewalttätigen Saudi-Arabien beinhalten...usw.usf."
Verstehe ich Sie richtig, Sie wollen mit den "von CDU bis SPD mehrheitlich bejahten Teilnahme an Kriegseinsätzen" die Gewalt an Kindern relativieren? Sie wollen also nicht beides beenden, sondern benutzen die getöteten Kinder in den Kriegsgebieten, um hier in Deutschland Gewalt an Kindern weiter zu ermöglichen? Ist das richtig so?
Wo werden die "sehr gute Handelsbeziehungen mit dem extrem gewalttätigen Saudi-Arabien" als von mir geschätzt dargestellt?
zum Beitrag09.01.2016 , 22:52 Uhr
Frankfurter Rundschau: "Übergriffe sind in arabischen Ländern Alltag" http://www.fr-online.de/politik/gewalt-gegen-frauen-uebergriffe-sind-in-arabischen-laendern-alltag,1472596,33483786.html
zum Beitrag09.01.2016 , 19:42 Uhr
Antwortteil 2 von 2
Dass die Beschneidung Gewalt ist, bestätigt übrigens auch Karl-Josef Pazzini, Gründungsmitglied des Jüdischen Salons im Grindel. Er schreibt:
Karl-Josef Pazzini: "Halten wir zunächst fest: Die Beschneidung ist ein Akt der Gewalt." (S. 149)"
Dieser Akt der Gewalt ist weiterhin grausam.
Karl-Josef Pazzini: "Das heißt nicht, dass die Beschneidung jeglicher Grausamkeit entbehre. (S. 161)"
Nun zieht Pazzini daraus leider nicht die Schlussfolgerung die grausamkeitsbehaftete Gewalt gegen den Säugling einzustellen, sondern er möchte damit - offenbar unter allen Umständen - weitermachen.
Bildung und Gewalt, Springer
ISBN 978-3-658-10810-6 http://www.springer.com/de/book/9783658108090
zum Beitrag09.01.2016 , 19:37 Uhr
Antwortteil 1 von 2
DHIMITRY: "Ich wiederhole nochmal die Frage, auf die Sie schon zuletzt keine Antwort hatten: Gibt es zu der von Ihnen genannten Praxis ein Verfassungsgerichtsurteil? Wenn nein, ist ein Verfahren anhänglich? Wenn nein, warum nicht?"
Sie wiederhohlen die Frage zu Recht. Das BVerfG hat sich bisher nicht mit der Frage über die Verfassungswidrigkeit von § 1631d BGB beschäftigt. Soweit ich weiß, ist auch kein Verfahren anhängig (nicht anhänglich). Der Grund liegt im Wesentlichen darin, dass die Klagewahrscheinlichkeit gering ist. Eltern von zu beschneidenden Kindern müssten sich entweder selbst verklagen, oder das von der Beschneidung selbst betroffenen Kind müsste gegen die Eltern Klage einreichen. Und nun können Sie sich ja selbst vorstellen, wie wahrscheinlich das ist. Soll sich bspw. der frisch beschnittenen/zu beschneidende 8-tage alte Säugling (jüdische Beschneidung) aus der Umklammerung des Mohels befreien und zum BVerfG kriechen, um dort Klage einzureichen? Soll sich das ältere muslimische Kind gegen die Großfamilie durchsetzen und gegen diese klagen, um die Beschneidung zu verhindern?
Viele werden diese Situation vielleich mit hämischer Genugtuung betrachten und jenen, die das ändern wollen, "Neorassismus" (H.G.S.) unterstellen. Ich denke, wir sollten uns gerade mit Blick auf die drohenden weltweiten Umwälzprozesse, mit der Frage beschäftigen, wo die Kultur der Gewalt gesät wird.
zum Beitrag09.01.2016 , 16:57 Uhr
H.G.S.: "Sie können sich noch so winden."
Sie tun mir vor allem leid, weil Sie wegen offenbar fehlendem Differenzierungsvermögen auf die Gleichsetzung von "sexueller Aggressivität" und "den religiösen, die sexuelle Unterdrückung der Frau legitimierenden Gewaltkulturen" insistieren.
zum Beitrag09.01.2016 , 00:28 Uhr
ANAMOLIE: "sexuellen Aggressivität bei muslim. Männern"
Ich soll den Begriff "sexuellen Aggressivität" verwendet haben? Das würde mich wundern.
Ich habe den geringen Stellenwert der Menschenrechte überall dort wo Muslime an der Macht sind, mit der systematischen Menschenrechtsverletzung, wie sie mit der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes wie sie dort geschieht, in Verbindung gebracht.
ANAMOLIE: "Es riecht schon nach Antisemitismus... denn wer ist noch beschnitten, außer Phimosepatienten ?"
Ich komme beim besten Willen nicht drauf. Sie werden es mir sicher gleich sagen.
zum Beitrag08.01.2016 , 22:55 Uhr
H.G.S.: "Nochmals ganz langsam: Sie konstruierten daraus den Vorwurf an @Dhimitry, dass die ´Einhaltung der Menschenrechte´wohl nicht zu @Dhimitrys Welt gehöre.-(Absurd und auch infam!)"
Ich stelle Dhimitry die Frage: "Die Anforderung zur Einhaltung der Menschenrechte stammt für Sie aus einer Parallelwelt?" und zwar deshalb, weil er mir gegenüber den Vorwurf erhebt: "Wer der Meinung ist, unsere Parlamentarier*innen seien in Deutschland nicht "integriert", der lebt offenbar in einer abgeschotteten Parallelwelt..."
Da Sie sich, wenn Sie trotz aller Langsamkeit mit dem Verständnis nicht nachkommen, regelmäßig in die Beleidigung flüchten, beende ich die Diskussion hier mal mit Ihnen.
zum Beitrag08.01.2016 , 22:18 Uhr
Ob Ihre Quellangabe nun das Wesentliche vermittelt, mag dahingestellt sein. Ich nehme mal diese.
https://www.tagesschau.de/inland/uebergriffe-115.html
Wir haben hier also ein Ermittlungsergebnis und soweit ich sehe eine Rechtskonforme Entscheidung.
zum Beitrag08.01.2016 , 21:48 Uhr
H.G.S.: "Hermeneutisch angekommen?(Ansonsten: bei der VHS solls Kurse in Begreifen geben.)"
Nein, ist nicht angekommen. Wenn sich die Darlegung auf VHS-Niveau befindet, schaffen Sie doch sicher eine eigene Formulierung.
Für den Leser.
Die Frage nach der Integration bestimmter Abgeordneter in unser Rechtssystem ergab sich in einem anderen Thema (http://taz.de/!5263129/#bb_message_3325954)
Zitat Anfang
DHIMITRY: "Zu Frage 3: Ja, ansonsten würden Sie allen Parlamentarier*innen die für das Beschneidungsgesetz gestimmt haben absprechen in Deutschland integriert zu sein."
Selbstverständlich spreche ich "allen Parlamentarier*innen die für das Beschneidungsgesetz gestimmt haben" das ab.
Zitat Ende
zum Beitrag08.01.2016 , 21:24 Uhr
ANAMOLIE: "Kleider machen Leute. Auch in unserer Kultur wird Respekt oft nur aufgrund von Äußerlichkeiten gezollt."
Wenn das Ihre Begriffe von "Respekt" und "Kultur" sind, empfehle ich Ihnen einen Integrationskurs, wo Ihnen beigebracht wird, dass sich die Respektierung von Grundrechten hier in Deutschland nicht von der Kleidung ableiten lässt.
zum Beitrag08.01.2016 , 20:54 Uhr
H.G.S.: "Die Ihnen vorgeworfene charakterliche Grundschwäche war hier von Anfang an..."
Ob bei mir eine "charakterliche Grundschwäche" oder bei Ihnen "von Anfang an" eine ad hominem Argumentationsgrundlage besteht, mag der Leser entscheiden.
H.G.S.: "Ich schrieb schon oben:"
Was Sie schon schrieben habe ich gelesen. Verlinken Sie doch einfach auf Pressemeldungen, aus denen Sie zitieren. Dann übernehme ich die Prüfung auf das Wesentliche auch gerne selbst.
zum Beitrag08.01.2016 , 20:20 Uhr
H.G.S.: "näheren Zusammenhang"
Versuchen Sie doch mal den "näheren Zusammenhang", den ich angeblich "demagogisch" "ignoriere" zu beschreiben.
zum Beitrag08.01.2016 , 20:07 Uhr
H.G.S.: "Mich freut´s für diese Männer, Sie auch?"
Ich verlasse mich mal auf das, was Sie hier schreiben: "Der Tatverdacht gegen die beiden habe sich nicht erhärtet..."
Selbstverständlich freut es mich, wenn erwiesenermaßen Unschuldige nicht verhaftet bleiben.
Haben Sie hier etwas verschwiegen?
zum Beitrag08.01.2016 , 19:25 Uhr
Bravo!! Sie haben richtig erkannt, worauf sich meine Forderung (auch) bezieht, was sie einbegreift.
zum Beitrag08.01.2016 , 18:37 Uhr
Der Fehler, den Sie machen, ist doch ganz einfach zu erkennen. Er beginnt schon damit, dass Sie die angezogene Frau mit einer offenen Tür vergleichen.
Die Persönlichkeitsrechte sind kein Ideal, sondern geltendes Recht. Und anstatt den Frauen Verhaltensregeln vorzubeten, sollte den Tätern - und zwar allen - die konsequente Strafverfolgung vor Augen geführt werden. Aber das kostet dann ja in der Umsetzung Geld für den leistungsfähigen Apparat. Die Frau zu beschuldigen, ist in jeder Hinsicht billig.
zum Beitrag08.01.2016 , 16:35 Uhr
DHIMITRY: "...lebt offenbar in einer abgeschotteten Parallelwelt"
Die Anforderung zur Einhaltung der Menschenrechte stammt für Sie aus einer Parallelwelt?
Da würde ich gerne einen Integrationskurs verordnen.
zum Beitrag08.01.2016 , 16:18 Uhr
H.G.S.: "Vermutlich sind Sie ein leidenschaftlicher Pegida-Aktivist?"
Da muss ich Sie leider enttäuschen. Ich halte Leute, wie Lutz Bachmann und die sich neu entwickelnde AfD für eine Fundamentalbedrohung für die Demokratie.
Mein Maßstab ist die Menschenwürde. Und ich prangere das Ereignis an, wo sie zum ersten mal gebrochen wird. Bei der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes. Die Anerkennung der Menschenwürde ist nicht nur Integrationsmaßstab für Migranten (und hier lebende Deutsche), sondern die Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen weltweit.
Wenn wir beginnen, konsequent alle(!) gesellschaftlichen Ereignisse auf diesen Maßstab hin zu prüfen, werde wir nicht nur die Migrationsanforderungen widerspruchsfrei lösen können, sondern wir werden weltweites Vorbild sein, für eben diese konsequente Umsetzung der Menschenrechte. Die Menschenrechte sind dann nicht nur ein wirksamer Migrationsfilter, sondern haben maßgebliche Vorbildfunktion für alle die Länder, mit den wir zukünftig in friedliche Handelsbeziehungen eintreten wollen.
Ein tatsächlich wahrer Gewinn für alle.
zum Beitrag08.01.2016 , 14:44 Uhr
ANAMOLIE: "Gedankenexperiment: Es geht eine verschleierte Frau an den so straffällig gewordenen Männern vorbei. Was wäre passiert ? Wäre bei diesen Männern mutmaßlich muslimischen Glaubens der respektvolle Umgang mit Frauen von der Verschleierung dieser abhängig ?"
Bei Ihrem "Gedanken"-Experiment kann es nur wohl nur um Ihren Gedankenfehler gehen.
Kann jemand der den "respektvolle[n] Umgang mit Frauen" (Nicht-Vergewaltigung) von deren Verschleierung abhängig macht, einen respektvollen Umgang mit Frauen führen?
zum Beitrag08.01.2016 , 02:56 Uhr
H.G.S.: "Peter Bauers Geschichte kommt mir sehr wohlfeil, im Sinne wohl auch Ihrer Interessenlage , für die politische Interessenlage gegen Muslime und Juden daher- soll heißen, klingt irgendwie instrumentalisiert-CDU christlich, um Stunk gegen andere Religionen zu verbreiten."
So kann man natürlich auch über das Leid anderer Menschen hinwegsteigen. Wie leicht Ihnen das doch fällt.
zum Beitrag08.01.2016 , 02:11 Uhr
Schauen Sie mal hier, wie Brigitte Zypries, die ehemalige Bundesministerin der Justiz, das Fleisch des männlichen Kindes der religiösen Bestellung feilbietet.
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-778-78592--f445886.html#q445886
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-778-78592--f448106.html#q448106
zum Beitrag07.01.2016 , 16:38 Uhr
Vielen Dank für den Erlebnisbericht.
Ich setze mich für die Abschaffung der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes aus religiösen Gründen ein. Deshalb würde ich Sie gerne fragen, inwieweit Sie einen Zusammenhang zwischen dem Gewaltakt in den Intimbereich durch die Genitalverstümmelung und den religiösen, die sexuelle Unterdrückung der Frau legitimierenden Gewaltkulturen, in denen die Genitalverstümmelung des männlichen Kindes zur Routine gehört, erkennen können.
zum Beitrag07.01.2016 , 02:11 Uhr
H.G.S.: "Der weinende Christus (der Menschensohn) soll seinen Vater dringlich angefleht haben, ihm die bevorstehende Tortur zu erlassen...."
Ich habe es befürchtet, wollte aber die Bestätigung von Ihnen abwarten. Sie können offensichtlich nicht zwischen historischen Ereignissen und heutigen real durchgeführten Körperverletzungsdelikten unterscheiden.
zum Beitrag07.01.2016 , 01:59 Uhr
christine rölke-sommer: "haben Sie angst, sich mit den argumenten eines rabbiners auseinanderzusetzen?
warum denn?"
Sie haben offenbar meinen Beitrag übersehen. Warum sollte ich Angst vor einem Rabbiner haben.
zum Beitrag07.01.2016 , 01:40 Uhr
H.G.S.: "Mit einer Bevölkerungsgruppe welche das sich Einschlagen lassen von Nägeln in die Gliedmaßen und anschließend sich erstechen lassen, [...] festlich verbrämt, haben Sie keine Menschenwürde Probleme?
Welche Bevölkerungsgruppe lässt sich Nägel in die Gliedmaßen einschlagen und lässt sich anschließend erstechen? Hier in Deutschland?
zum Beitrag07.01.2016 , 01:26 Uhr
CHRISTINE RÖLKE-SOMMER: "im zuge der beschneidungsdebatte, ziemlich an deren anfang, erklärte ein berliner rabbiner öffentlich, dass für ihn die tora sein grundgesetz sei, mithin sein begriff von menschenwürde sich direkt aus der tora (gen 17, um genau zu sein) ergäbe."
Und Sie fragen sich jetzt, ob jemand, der das Grundgesetz für sich als gegenstandslos erklärt, in unsere Werteordnung integriert ist? Mir läuft es gerad kalt den Rücken herunter. Denken Sie sich doch mal an Stelle des Rabbiners einen Neo-Nazi, der sich auf Hitlers "Mein Kampf" als sein Grundgesetz beruft. Würden Sie dem einen Integrationskurs empfehlen? An diesem Beispiel sollten doch selbst Sie sehen, das da irgendetwas nicht stimmen kann. Was meinen Sie?
CHRISTINE RÖLKE-SOMMER: "was nichts anderes bedeutet als: die brit als körperverletzung zu pönalisieren (und zu verbieten) verletzt die menschenwürde aller lebenden und aller noch ungeborenen juden - und jüdinnen."
Seit wann ergibt sich eine Menschenwürdeverletzung aus der Tora? Sie haben offenbar jeden rational-rechtlichen Maßstab verloren.
zum Beitrag07.01.2016 , 00:36 Uhr
CHRISTINE RÖLKE-SOMMER: "ich nehme zur kenntnis, dass Ihrem männerbild zufolge männliche nicht mit dem kopf sondern mit der vorhaut denken." und der Rest des Beitrages.Übertragen wir sie auf die weibliche die Genitalverstümmelung. Erfolgt das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung, weil dem zu Grunde liegenden "[Frauenbild] zufolge [Weibliche] nicht mit dem kopf sondern mit der vorhaut [und den Schamlippen] denken."?[...] gekürzt. Bitte sachlich diskutieren und persönliche Beleidigungen unterlassen. Die Moderation
zum Beitrag07.01.2016 , 00:32 Uhr
DHIMITRY: "Zu Frage 3: Ja, ansonsten würden Sie allen Parlamentarier*innen die für das Beschneidungsgesetz gestimmt haben absprechen in Deutschland integriert zu sein."
Selbstverständlich spreche ich "allen Parlamentarier*innen die für das Beschneidungsgesetz gestimmt haben" das ab.
DHIMITRY: "Frage 2 erübrigt sich, solange Sie nicht darlegen können wo der Verstoß gegen die Verfassung liegen soll."
Gut, das hatte ich jetzt als allgemein anerkanntes Wissen vorausgesetzt. Literatur dazu:
Dettmeyer et al. http://www.zwangsbeschneidung.de/juristische-entwicklung.html#dettmeyer
(Bereitstellungserlaubnis durch die Autoren und den Verlag für meine Seiten siehe unterhalb), auf dieser Seite auch Verweise zu Herzberg, Putzke u.a.
Herzberg,Isensee,Paeffgen,Fischer,Walter,Merkel/Putzke,Eschelbach. http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/gesellschaftliche-aspekte-der-beschneidung/beschneidung-und-recht.html
Dr. Andreas Manok http://www.duncker-humblot.de/index.php/fachgebiete/rechts-und-staatswissenschaften/die-medizinisch-nicht-indizierte-beschneidung-des-mannlichen-kindes.html
Dr. Jörg Scheinfeld https://www.youtube.com/watch?v=XpGNIgLXLfI
MOGiS e.V., pro familia NRW am 6. Mai 2014 in der Universität zu Köln https://genitale-autonomie.de/videos-der-vortraege/
Holm Putzke Literatuverzeichnis http://www.holmputzke.de/index.php?option=com_content&view=article&id=23&Itemid=29
DHIMITRY: "Obwohl ich es schon amüsant finde, dass Männer angeblich ihren Wertekompass im Penis bzw. in der Vorhaut tragen... :)"
Würden Sie das auch für Ihr Auge schlussfolgern, wenn demokratisch gewählte Abgeordnete ein Gesetz erließen, das erlaubt, Ihnen ein Auge herauszuamputieren. Medizinisch fachgerecht selbstverständlich, ohne unnötige Schmerzen.
zum Beitrag06.01.2016 , 22:12 Uhr
Noch zur Ergänzung.
Sabatina James im MDR-Interview: „Die Ereignisse in Köln haben mich nicht überrascht“
http://www.mdr.de/mdr1-radio-sachsen/audio1369820.html
zum Beitrag06.01.2016 , 20:03 Uhr
CHRISTINE RÖLKE-SOMMER: "Sie müssen jetzt ganz tapfer sein - und selbst weiterdenken."
Ich nehme Ihre Kapitulation an.
zum Beitrag06.01.2016 , 19:59 Uhr
DHIMITRY: "Wow, gewagte These! Alle Beschnittenen können sich aufgrund ihrer Kindheitstraumta nicht auf menschenwürdebasierte Rechtsordnungen einlassen? Habe ich das richtig verstanden oder ist das zu eindimensional gedacht?
Wie ich schon versuchte, zu sagen: "Alle" ist eine absolute Verallgemeinerung. Die ist bezogen auf Menschengruppen sowieso fast immer falsch. Grundsätzlich gilt, aus dem Vorhandensein von Normen (Männlichkeitsnormen) kann nicht geschlossen werden, dass sich ALLE daran halten, oder diese für richtig befinden.
§ 1631d BGB, zur Legalisierung der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes, ist "offensichtlich verfassungswidrig". (BGH-Richter Eschelbach.)
Frage 1: Stellt die Befürwortung eines offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzes, das der Menschenwürde widerspricht, eine Übereinstimmung mit der Menschenwürde dar?
Frage 2: Wie viele Angehörige der beschneidungsbefürwortenden Kulturen befürworten die Beschneidung und befinden sich demnach im Widerspruch zur Menschenwürde?
Frage 3: Wenn gelungene Integration die tatsächliche innere Anerkennung der Menschenwürde darstellt, kann dann jemand, der die Beschneidung befürwortet, integriert sein?
Von einer Bevölkerungsgruppe, der wir per Gesetz einen Menschenrechtsverstoß aufzwingen, können wir natürlich auch nicht die Achtung von Menschenrechten erwarten. § 1631d BGB legalisiert einen Gewaltakt in den sexuellen Intimbereich und raubt dem Kind nicht nur Eigentum, sondern ein Körperteil. Es ist geradezu obszön von diesem Menschen dann die Achtung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit und des Eigentumsrechtes anderer Menschen einzufordern. § 1631d BGB ist ein Menschenrechtswiderspruch und damit Integrationswiderspruch.
Die Genitalverstümmelung des männlichen Kindes gehört demnach verboten, analog zu § 226a StGB. Gelungene Integration ist die überzeugte Anerkennung dieses Verbotes. Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, muss und wird nicht herkommen.
zum Beitrag06.01.2016 , 17:45 Uhr
CHRISTINE RÖLKE-SOMMER: "denk-denk-denk denk ich mir: da hat er sich aber ausgesprochen elegant um die brit mila rumgemogelt...."
Warum "rumgemogelt"?
zum Beitrag06.01.2016 , 17:19 Uhr
CHRISTINE RÖLKE-SOMMER: "... zuweilen gibt es kommentare, nach deren lektüre ich mich erst mal auf meine hände setzen muß. dies ist so einer."
Vielen Dank für die Rückmeldung. Sehen Sie, genau das möchte ich erreichen. Dass Menschen nicht gleich reflexhaft gegenpositionierend losschreiben, sondern erst mal nachdenken.
zum Beitrag06.01.2016 , 16:55 Uhr
H.G.S.: "Haben Sie denn Ihren letzten Beitrag hier unten, zum hier näheren Thema, aus dem hermeneutischen Blick verloren?"
Haben Sie denn meinen Satz dazu nicht gelesen: "Sie haben übrigens einfach das Vorhandensein von Straftaten mit deren Legitimation verwechselt." Die "Schlussfolgerung" von CHRISTINE RÖLKE-SOMMER lässt sich aus dem von mir Gesagten einfach nicht ableiten.
H.G.S.: "... wie Sie hier die Genitalverstümmelungsproblematik ins Thema einrühren wollen..."
Einrühren setzt das Zufügen von nicht Vorhandenem voraus. Haben Sie nachgewiesen, dass die islamische Genitalverstümmelung nichts mit den islamischen Wertvorstellungen zu tun hat?
H.G.S.: "Also auch für Sie persönlich ist die hier ermittlungsbehördlich eingestandene, eigentlich noch offene Täterherkunft also schon kurz und bündig gelöst?-Wer will Ihnen nun noch, bei all Ihren anderen Ausführungen, noch ernsthaft vertrauen wollen.-Schwer."
Nach allen Pressemeldungen scheint mir der Täterkreis hinreichend genau ausgemacht zu sein. Weiterhin ergibt sich meine Übereinstimmung mit Christina Schröder natürlich nicht allein aus den Ereignissen in Köln, sondern selbstverständlich hauptsächlich aus den offensichtlichen Widersprüchen gelebter islamischer Rechtskultur überall dort, wo der Islam an der Macht ist, mit menschenwürdebasiertem Recht.
Auf das Vertrauen der anderen setzt nur der Demagoge. Ich setze natürlich ein kritisches und an der Wahrheit interessiertes Gegenüber voraus. Kritisch sind Sie ja nachgewiesenermaßen schon mal.
zum Beitrag06.01.2016 , 16:06 Uhr
CHRISTINE RÖLKE-SOMMER: "aha. darf ich daraus schließen, dass in allen fällen angezeigter straftaten (von den nicht-angezeigten garnicht erst zu reden!) gegen die sexuelle selbstbestimmung beschnittene zugange waren? vorzugsweise fremdländische beschnittene? ganz vorzugsweise muslimisch beschnittene?"
Selbstverständlich nicht. Wie kommen Sie denn darauf. Ich fordere gemeinsam mit Kristina Schröder: Wir müssen uns damit beschäftigen, wo diese "gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen in [der] muslimische[n] Kultur" gesetzt werden. Und diese Gewaltlegitimation BEGINNT mit der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes. Wer einen solchen Gewaltakt im Namen der Werte seiner Religion über sich ergehen lassen muss und dies im bewusst erlebnisfähigen Kindesalter bewusst koppelt, der wird sich von diesen Werten praktisch niemals wieder distanzieren können. Die Frage der Integration, die sich unserer Gesellschaft mit der millionenfachen Migration aus muslimischen Herkunftsländern stellt, ist doch genau die, inwieweit hier eintreffende Muslime ihre Wertvorstellungen zu Gunsten der menschenwürdebasierten Rechtsordnung tatsächlich aufgeben können, wenn mit dieser ein Konflikt besteht. Und hier sage ich, dass dies durch die Genitalverstümmelung des männlichen Kindes praktisch unmöglich gemacht wird. Selbiges gilt für hier geborene und hier verstümmelte Muslime. Wer eine menschenwürdebasierte Rechtsordnung beibehalten will, kann nicht einer identifizierbaren Gruppe (§ 7 VStGB Abs. 1 Nr. 10) die Menschenrechte entziehen.
Sie haben übrigens einfach das Vorhandensein von Straftaten mit deren Legitimation verwechselt.
zum Beitrag06.01.2016 , 02:29 Uhr
Und Ex-Familienministerin Kristina Schröder (CDU) twitterte: „Sie wurden lang tabuisiert, aber wir müssen uns mit gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen in muslimischer Kultur auseinandersetzen“.
Und hier hat Frau Schröder (mal) recht. Wir müssen uns damit beschäftigen, wo diese "gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen in [der] muslimische[n] Kultur" gesetzt werden. Wir wissen alle, wo dies geschieht. Der Vorgang wurde hier unter Führung von Angela Merkel mit § 1631d BGB zum Kindeswohl erklärt. Es ist die Genitalverstümmelung des männlichen Kindes. Diese wird gerade bei der muslimischen Beschneidung für das Kind bewusst mit religiösen Wertvorstellungen gekoppelt. Ein Akt der Gewalt im und gegen den Intimbereich zur Auferzwingung religiöser Vorstellungen. Dieser Akt der Gewalt ist dazu da, dass diese Normgebung das Leben des Beschnittenen bestimmen soll. Und welcher Vorgang könnte die Einhaltung dieser Normen zuverlässiger erzwingen, als eine real durchgeführte Körperteilamputation. Diesen gewaltbegründenden Akt zu akzeptieren, preist Volker Beck, der bekannte Kinderschützer, gerade wieder der deutschen Bevölkerung an. http://beckstage.volkerbeck.de/2015/12/16/religionsfreiheit/
zum Beitrag06.01.2016 , 02:24 Uhr
>>Und Ex-Familienministerin Kristina Schröder (CDU) twitterte: „Sie wurden lang tabuisiert, aber wir müssen uns mit gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen in muslimischer Kultur auseinandersetzen“.
zum Beitrag18.05.2015 , 15:21 Uhr
christine rölke-sommer: "meine einschätzung dazu: Sie hassen frauen."
Danke. Ein weiterer Nachweis für den argumentativen Wert beschneidungsbefürwortender Einlassungen.
zum Beitrag18.05.2015 , 15:10 Uhr
ERROL FLYNN: "Danke meinen Eltern für meine Beschneidung. Hab keine Käse der unter meiner Vorhaut sich angesammelt hätte und ein Bakterien-und Virennest."
Den unbeschnittenen Mann als wandelndes "Bakterien-und Virennest" zu bezeichnen, ist natürlich nichts anderes als eine rassistische Verunglimpfung. Vielen Dank für den erneuten Nachweis. Der israelische Mohel Menachem Fleischmann sagt: "Die Vorhaut ist etwas Verabscheuungswürdiges, und deshalb schneiden wir sie ab." Diese Unterteilung in Reine und Unreine, in Menschenkategorien, die Menschen an naturgegebenen verabscheuungswürdigen Merkmalen identifizieren zu können behauptet, ist eine Vorgehensweise, die wir aus der Geschichte kennen und die deshalb in der menschenwürdebasierten Rechtsordnung untersagt ist.
Diese Verunglimpfung ist dann auch Grundlage für die „Stigmatisierung des Kindes innerhalb des Kernumfeldes“ (Ünal Yalçın, Richter am Arbeitsgericht in Stuttgart/Aalen) und für die Ausübung eines "illegitimen Nötigungsdruckes" (Jörg Scheinfeld) für die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft. Mit Bezug zur Reinheit (u. a. Detmeyer et al.) ergibt sich eine weitere Gemeinsamkeit mit der weiblichen Beschneidung. Ausführlicher zum (angeblichen) sozialen Schaden durch Nicht-Beschneidung hier http://frblog.de/rund-um-das-thema-beschneidung/#comment-33483)
Die rassistische Verunglimpfung, die Unterteilung in Menschenklassen von Reinen und Unreinen gipfelt dann in Terroranweisungen eines gewissen Abu Dawud. In der ZDF-Dokumentation "Bereit zu sterben für Allah" sagt dieser: "An meine lieben Geschwister in Deutschland, in Österreich, in der Schweiz. Macht euch auf den Weg! Macht euch auf den Weg! Macht euch auf den Weg! Sitzt nicht mit den Schmutzigen!" (http://www.zdf.de/zdfzoom/bereit-zu-sterben-fuer-allah-islamisten-in-deutschland-36694614.html)
zum Beitrag17.05.2015 , 22:35 Uhr
Und damit Sie nicht weiter behaupten können, Sie wüssten nichts.
Dettmeyer et al. Teil 1 Weibliche Genitalverstümmelung:
Ursachen: "Gleichwohl handelt es sich um tief im Bewusstsein verankerte Vorstellungen auch und gerade bei Frauen, die selbst eine Genitalverstümmelung erdulden mussten. Eine differenziertere Erklärung für die verschiedenen Arten der Genitalverstümmelung gibt es nicht. Die Ursachen weiblicher Genitalverstümmelung sind mit den Traditionen und Sitten des jeweiligen Kulturkreises verknüpft. Hauptmotive sind tief verankerte traditionelle (bis zu 71,3 %) und religiöse Praktiken (bis zu 91,4 %)"
Einschätzung der betroffenen Frauen: "Dabei gaben 44 % der befragten Frauen an, dass sie die Planung ihrer Beschneidung erbeten haben, rund 30 % waren neidisch auf diejenigen, die bereits beschnitten waren, 71,8 % fühlten sich glücklich und 60 % waren stolz [19]."
Nun ist jedenfalls sichergestellt, dass Sie über die Gemeinsamkeiten mit der männlichen Beschneidung bzgl. der kulturellen und religiösen Hintergründe informiert sind.
Dettmeyer et al. Teil 1 Weibliche Genitalverstümmelung Quelle: http://www.netzwerk-integra.de/dokumente/recht-deutschland/
zum Beitrag17.05.2015 , 22:29 Uhr
ANAMOLIE: "Ich werde meinen Beitrag nicht aufschlüsseln, weder wer die Realsatiriker sind, noch welche Position ich vertrete. Wenn Sie über meine Intention im Unklaren sind, befürchten Sie scheinbar, die befürwortenden Argumente könnten kraftvoll sein. Also immer schön locker bleiben."
Sie sagen also, ich fordere Sie auf, Ihre befürwortenden Argumente zu nennen, weil ich diese fürchte. Was ich mit verstandeswidrig meinte, haben Sie glanzvoll belegt. Danke!
zum Beitrag17.05.2015 , 21:46 Uhr
christine rölke-sommer: "ich weiß nur:"
Sie wissen mehr, denn ich schrieb bereits.
Eigenzitat "Bravo! Für alle ist nun sichtbar, dass Sie die Problematik, dass auch die Beschneidung bei Mädchen der Aufnahme in eine Kultur-, Werte- und Religionsgemeinschaft dient, nicht beantworten wollen. Dasselbe Merkmal, welches bei der Genitalverstümmelung von Jungen als Rechtfertigung für alles, bis hin zum Folterausschlusskriterium dient, hat bei der Genitalverstümmelung von Mädchen - zu Recht - keinerlei rechtfertigenden Wert."
zum Beitrag17.05.2015 , 21:33 Uhr
christine rölke-sommer: "himmel arsch! im bavli ist nachzulesen, dass einer auch unbeschnitten cohen sein kann. wer sich ausgestossen fühlt, das sind die unbeschnittenen männers von die goi'im!"
Beleidigend. Unverständlich. Primitiv.
Bitte noch einmal.
zum Beitrag17.05.2015 , 21:28 Uhr
Mir ist nicht ganz klar auf welchen "Dampfer" Sie mich geschickt haben wollen. Alle beschneidungsbefürwortenden Argumente, außer Ihr viertes, sind genau so oder sinngemäß in den letzten Jahren geäußert worden. Deshalb habe ich darauf sachlich reagiert. Ich denke das Thema ist zu wichtig, um irgendwen auf irgendwelche "Dampfer" schicken zu wollen. Äußerungen von Beschneidungsbefürwortern sollten - sofern sie nicht die eigenen sind - mit Quellenangabe zitiert werden. Ansonsten kann verständlicherweise eine verleumderische Absicht unterstellt werden. Wer sind denn die durch Sie zu "Wort gekommenen Realsatiriker"?
Ich schlage vor, Sie stellen zunächst Ihre tatsächliche Position zur Beschneidung unmissverständlich dar. An der Erwiderung zu Ihrem Beitrag haben genau zwei Personen teilgenommen Kurt-Horst Dloch und ich. Mit den durch Sie "zu Wort gekommenen Realsatirikern" müssen Sie also beide meinen. Da die Bezeichnung "Realsatiriker" sicher keine Sachübereinstimmung mit Ihnen kennzeichnen soll, werden Sie sicher Sachargumente anbieten können, welche eine Fehlerhaftigkeit beweisen.
zum Beitrag17.05.2015 , 19:57 Uhr
Auch dieses wurde meiner Erinnerung nach von Beschneidungsbefürwortern tatsächlich als "Argument" vorgebracht. Haben Sie die Quelle dazu? Falls Sie sich Dinge einfach ausdenken, kennzeichnen Sie das doch bitte. Denn es gibt ja kein Argument, das verstandeswidrig genug wäre, um nicht von Beschneidungsbefürwortern eingebracht zu werden.
zum Beitrag17.05.2015 , 19:48 Uhr
Sicher diskreter aber schwerwiegender. Das sieht jedenfalls Moses Maimonides so: "Allein diese Handlung, nämlich die Beschneidung, vollzieht jemand an sich und seinen Kindern nur aus wahrer Gläubigkeit. Denn dies ist nicht wie ein Einschnitt in der Schulter oder wie ein Brandmal am Arme, sondern eine sehr schwere Handlung."
Also laut Moses Maimonides eine schwerere Körperverletzung als ein Brandzeichen. Durchgeführt an einem Säugling, vorsätzlich ohne Betäubung.
zum Beitrag17.05.2015 , 17:00 Uhr
Teil 1
Zu 1 und 2. In der menschenwürdebasierten Rechtsordnung kann niemand aus der Gemeinschaft ausgestoßen werden, wenn er kein willkürliches Körperopfer erbringt. Stoßen Juden und Muslime ihre Kinder aus, wenn sie nicht beschnitten sind?
Zu 3. Beim Säugling ist die Vorhaut mit der Eichel fest verwachsen/verklebt. Und zwar, um Keimbesiedelung zu verhindern. Deshalb muss sie vor der Verstümmelung gewaltsam gelöst werden. (Im Video liebe Frau Sonja Vogel, wenn der Chirurg mit dem Eisen im Penis herumstochert.) Beschneiderin und Ärztin Dr. med. Yael Adler: "In der Regel sieht der rituell frisch beschnittene Penis erschreckend roh aus, so als wäre der halbe Penis gehäutet. [...] Es kann bis zu drei Wochen dauern, bis sich die Wunde geschlossen hat" Welche - lebensgefährlichen - hygienischen Risiken durch die Beschneidung selbst unter medizinischen Bedingungen erst erzeugt werden ab Seite 9. http://dradler-berlin.de/media/operation-beschneidung.pdf
Nach der natürlichen Ablösung der Vorhaut (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/medizinisches-grundwissen/natuerliche-entwicklung-der-vorhaut.html) wird die optimale Hygiene durch das Waschen hergestellt. Wer als Elternteil seine Kinder nicht waschen will, gehört beim Jugendamt angezeigt. Wer als Erwachsener sein Waschproblem durch eine Beschneidung lösen möchte, soll dies natürlich tun können.
zum Beitrag17.05.2015 , 16:53 Uhr
Teil 2
Zu 4. Dann müsste Frau Sonja Vogel zukünftig nackt umherlaufen!
Zu 5. Die Genitalverstümmelung ist also das Gegenteil von Schutz, und die auch psychische Traumatisierung ist so stark, dass der Prozess nicht etwa vergessen wird - wie immer behauptet - sondern, dass eine extrem negative Lernerfahrung dauerhaft etabliert wird und werden soll(!): Nichts und niemand kann dich auf dieser Welt beschützen - NICHT EINMAL DEINE ELTERN. Eine solche Lernerfahrung bewusst bei einem Säugling durch beibringen von Wunden und die Amputation eines Körperteils herbeiführen zu wollen(!), erfüllt eindeutig das Foltermerkmal. Hier zusätzlich psychisch. Randbemerkung/Frage. Wie verhalten sich Erwachsene, die glauben durch nichts und niemanden beschützt werden zu können?
Zu 6. Die sexuelle Empfindsamkeit soll also bewusst reduziert werden. (wie bei Mädchen). Damit findet ein unerlaubter Eingriff in den Intimbereich und damit in die Menschenwürde des Kindes statt. (Erklärung, mein früherer Link)
Alle sechs Punkte von vorn bis hinten menschenwürdewidrig.
zum Beitrag16.05.2015 , 12:19 Uhr
christine rölke-sommer: "ach so selbstverständlich "rein rethorisch" denn "die Mütter und Großmütter und BeschneiderRINNEN, die ihre eigenen Töchter zur Aufnahme in die Religions- und Wertegemeinschaft verstümmeln lassen" sind keine menschen. oder wie?"
Bravo! Für alle ist nun sichtbar, dass Sie die Problematik, dass auch die Beschneidung bei Mädchen der Aufnahme in eine Kultur-, Werte- und Religionsgemeinschaft dient, nicht beantworten wollen. Dasselbe Merkmal, welches bei der Genitalverstümmelung von Jungen als Rechtfertigung für alles, bis hin zum Folterausschlusskriterium dient, hat bei der Genitalverstümmelung von Mädchen - zu Recht - keinerlei rechtfertigenden Wert.
Bei der Mädchenbeschneidung werden - zu Recht - alle Formen als Verbrechen eingestuft, auch jene die einen geringeren(!) Schaden als bei der männlichen Beschneidung verursachen. Es liegt also eine verfassungs- und völkerrechtswidrige Diskriminierung nach dem Geschlecht vor.
Wann habe ich - im Gegensatz zu Ihnen (Zitat christine rölke-sommer:"die kirkumkission dagegen soll aus dem menschlein einen menschen machen" - jemals irgendeinem Menschen das Menschsein und damit die Menschenrechte abgesprochen? Niemals natürlich. Die Menschenrechte und die Menschenwürde können nach unserer Verfassung niemandem abgesprochen werden. Außer natürlich mit § 1631d BGB.
zum Beitrag16.05.2015 , 00:30 Uhr
christine rölke-sommer: "das macht das verständnis dafür, dass ausnahmslos jedes mentsch menschenrechtssubjekt ist, mühsam"
Sie selbst haben mit: "die kirkumkission dagegen soll aus dem menschlein einen menschen machen. also ein menschenrechtssubjekt" genau das Gegenteil erklärt. Denn dass diese Erkenntnis für mich nicht "mühsam" sondern selbstverständlich ist, hatte ich mit meiner Erwiderung: "Dies suggeriert, dass der Mensch dies nicht bei der Geburt bereits ist. Rechtsstaatliches Menschrechtssubjekt nach § 1 BGB bei der Geburt. Und wollen Sie menschlich, moralisch, allgemein menschenrechtlich irgendwie anzweifeln, dass das Neugeborene auch unbeschnitten ein Mensch ist? Das unbeschnittene Neugeborene ist ihrer Ausführung nach kein Mensch. Sind Sie sich im Klaren darüber, was Sie hier sagen?" eindeutig klargestellt. Ich werte Ihre Antwort daher als vorsätzliche Falschinterpretation meiner Aussage. Und mit diesem Verdacht stehe ich hier offensichtlich nicht allein.
Meine Frage: "Wo befinden sich die beschnittenen Mädchen?" war selbstverständlich rein rhetorisch. Ich bezog mich mit aller Selbstverständlichkeit natürlich nicht auf die Mütter, die ihre Töchter vor der Beschneidung retten möchten, sondern auf die Mütter und Großmütter und BeschneiderRINNEN, die ihre eigenen Töchter zur Aufnahme in die Religions- und Wertegemeinschaft verstümmeln lassen. Dass Sie das nicht verstanden haben schließe ich aus. Sie sollten nicht der Illusion verfallen, mit diesen Ablenkungen bei mir erfolgreich sein können.
zum Beitrag15.05.2015 , 23:27 Uhr
christine rölke-sommer: "irrtum. maßstab ist nicht das BGB"
Natürlich nicht Irrtum: Zum Rechtsubjekt laut BGB http://www.jurawiki.de/RechtsSubjekt mit dortigem Link zur "RechtsFähigkeit". Und mit Menschenwürdebezug http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit_(Deutschland)
Der Rest ihres Beitrages ist derart wirr, dass ich eine Neuversuch vorschlage.
zum Beitrag15.05.2015 , 21:17 Uhr
christine rölke-sommer: "Es gibt mohalot, die sind ärzte..."
Deshalb schrieb ich ja "Die Genitalverstümmelung durch den nichtärztlichen Mohel ist also in jedem Fall mit Folterqualen verbunden."
christine rölke-sommer: "Danach dürfte klar sein, dass „anschaut“ mehr bedeutet als 'einen blick drauf werfen'."
Hier geht es um die rechtsstaatliche Sicherstellung einer ärztlichen Qualifikation zur objektiven Diagnose des Gesundheitszustandes des Kindes. Wo kommen wie denn da hin, wenn sich jede Weltanschauungsgemeinschaft ihre medizinische Qualifikation selbst ausstellt.
christine rölke-sommer: "Von EMLA rät dr.Deusel ab. Nicht wegen unwirksam, sondern wegen überwirksam, also ungeeignet (das zeug wurde für die schönheits-op's von erwachsenen entwickelt). Ein paar tropfen süßen weines könnten als betäubung verläßlicher wirken...."
Was sich Frau Deusel als Ablehnungsgründe herandichtet ist unwichtig. Ausschlaggebend sind offizielle Befunde. Für jüdische Säuglinge soll es ausreichend sein, dass eine Betäubung nur helfen könnte(!)? Sie sagen also für jüdische Säuglinge muss die ausreichende Betäubung nicht tatsächlich sichergestellt sein? Da weiß ich ja nicht mehr was ich sagen soll.
christine rölke-sommer: "Die schult den buchhändler sicher gern..."
Frage an Frau Sonja Vogel. Möchten Sie sich ihre Genitalien von einem geschulten Buchhändler beschneiden lassen, der Sie mit einem Tropfen Wein betäubt, der nur wirksam sein könnte(!)?
zum Beitrag15.05.2015 , 19:31 Uhr
Das Foltermerkmal ist bei Erreichung genau einer Zielsetzung erfüllt. (notwendig und hinreichend, oder-Verknüpfung) Definition: "Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen." (http://de.wikipedia.org/wiki/Folter) Also das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid. (Hier herbeigeführt durch gezielte Unterlassung der Betäubung. Paul Spiegel - 2000-2006 Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland - "Das Baby wird nicht betäubt, es erhält nicht einmal eine örtliche Narkose, denn den Bund mit Gott muss man sozusagen bei vollem Bewusstsein vollziehen. Natürlich schreit das Baby, natürlich tut ihm der Eingriff weh." Das damit beliebige andere, weitere aber nicht notwendige Zielsetzung verbunden werden können, hebt das Foltermerkmal nicht auf und ganz sich sicher nicht wo sich der Gefoltert anschließend befinden. (Zelle, Straßenrand, Dorfgemeinschaft, Religionsgemeinschaft, sonstiger positiver oder negativer Ort). Wo befinden sich die beschnittenen Mädchen?
christine rölke-sommer: "die kirkumkission dagegen soll aus dem menschlein einen menschen machen. also ein menschenrechtssubjekt"
Dies suggeriert, dass der Mensch dies nicht bei der Geburt bereits ist. Rechtsstaatliches Menschrechtssubjekt nach § 1 BGB bei der Geburt. Und wollen Sie menschlich, moralisch, allgemein menschenrechtlich irgendwie anzweifeln, dass das Neugeborene auch unbeschnitten ein Mensch ist? Das unbeschnittene Neugeborene ist ihrer Ausführung nach kein Mensch. Sind Sie sich im Klaren darüber, was Sie hier sagen?
Hier die weltanschauungsunbhängige betäubungslose amerikanische Genitalverstümmelung nach medizinischem Standard in den USA. https://vimeo.com/22940047 Die Atmung des Babys kollabiert unter der Folter. Sehr geehrte Frau Sonja Vogel, ist das nach Ihrem "Geschmack".
zum Beitrag15.05.2015 , 15:46 Uhr
christine rölke-sommer: "im unterschied zu folter ist kirkumkission allerdings eine handlung, die sich mitsamt ihren folgen ins je eigene körperbild integrieren läßt. weil sie nicht einen akt der exklusion vollzieht, sondern einen der inklusion"
Es ist großartig, dass Sie den Vergleich zur Folter aufgreifen und durchführen. Ich als Beschneidungsgegner wäre (wahrscheinlich) sofort zensiert worden. Ihr Ergebnis der Unterschiede listet die ideellen Zielsetzungen Inklusion oder Exklusion auf. Die Gemeinsamkeit der Folterqual, also der physischen Auswirkung wird von Ihnen nicht bezweifelt und Sie befinden sich damit in Übereinstimmung mit Prof. Dr. Reinhard Merkel, Jurist und Mitglied des Ethikrates. (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-zur-beschneidung-sonderrechte-sind-ein-suendenfall.7032de01-dd71-4d4e-a9f0-965aab2f9b49.html Seite 2)
Da der jüdische Mohel kein Arzt ist, sondern bspw. Buchhändler (http://www.radioeins.de/programm/sendungen/radiodays/koscher/beitraege/brit-mila---die-beschneidung-.html), der sich das Kind "anschaut", darf er nicht ärztlich fachgerecht betäuben. Die EMLA-Salbe ist für eine ausreichende Betäubung unwirksam. (http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidung-von-neugeborenen-fragwuerdige-betaeubung-1.1747655) Die Genitalverstümmelung durch den nichtärztlichen Mohel ist also in jedem Fall mit Folterqualen verbunden. Folter ist das "gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid" und zwar unabhängig von ideellen Zielsetzung, wie sie es suggerieren wollen. Da der Mohel nicht betäuben kann - und will(! Yona Metzger) - und § 1631d BGB die Operation durch ihn dennoch erlaubt, erlaubt das Gesetz Folter.
zum Beitrag14.05.2015 , 14:32 Uhr
Bilirubintests und Lungenreifespritze sind medizinische Indikationen. § 1631d Abs. 1 BGB definiert die "medizinisch nicht erforderliche Beschneidung". Da Sie Rechtsanwältin sind muss entweder vollständige Inkompetenz oder vorsätzliche Falschinformation vorliegen. Sie schreiben weiter: "danach wird Ihnen diesselbe jüngste meinige aufs feinste erklären, was es mit der einwilligung der erziehungsberechtigten in die diversen körperverletzungen so alles auf sich hat. bis hin zu der einwilligung in rituelles". Glauben Sie, dass die Nicht-Nennung, dessen was Ihre Jüngste angeblich erklären kann, ein anzuerkennendes Argument darstellt. Was soll ReNO heißen? "belonging" - ich fasse das mal mit Wertevermittlung durch die Eltern zusammen - ist ein natürlich ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht. Die Erziehung mit dem Messer per Amputation von Körperteilen gehört aber nicht dazu.
Zu ihren anderen Beiträgen: Es geht auch nicht darum, ob andere Erziehungsmaßnahmen gegen den Willen des Kindes geschehen (das Erziehungsrecht erlaubt den Zwang) es geht auch nicht um die Gemeinsamkeit, dass andere Erziehungsmaßnahmen von Dauer und nicht reversibel sind z. B. die Wahl der Schule, sondern dass die Genitalverstümmelung eine Körperverletzung von beschrieben erheblichem Ausmaß und daher von vornherein eine Straftat ist, die eben - per Ausschluss von § 1631d BGB - nicht über eine medizinische Indikation gerechtfertigt werden kann. § 1631d BGB legalisiert eine Straftat nach freiem Willen!
zum Beitrag14.05.2015 , 00:17 Uhr
Geht es noch primitiver?
zum Beitrag13.05.2015 , 21:44 Uhr
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich habe die Sätze von Sonja Vogel: "Sicher, wer sich gegen die Beschneidung wendet, ist nicht per se ein Antisemit. (Ich schreibe das, denn hierzulande gilt es ja als schlimmer, jemanden einen Antisemiten zu nennen als einer zu sein.) Es gibt gute Gründe, gegen die Beschneidung zu sein." zunächst rein dem Inhalt nach aufgegriffen. Um sie als Alibiäußerungen einzustufen, kenne ich sie zu wenig und der Artikel ist mir dazu noch nicht beweiskräftig genug. Ich lese aus dem Artikel auch die Befürchtung heraus, mit einer Diskussion um die Beschneidung in eine Situation wie die im "19. Jahrhundert mitsamt der Stereotype", die - wie bekannt - antisemitische waren, abzugleiten. Der Artikel ist aber auch meiner Ansicht nach dafür geeignet, aus ihm die Behauptung herauslesen zu können, diese Stereotype mit einer Beschneidungskritik bewusst herstellen zu wollen. Dies mit Bezug auf die 35 Organisationen u. a. TERRE DES FEMMES, pro familia NRW oder (I)NTACT e.V. machen zu wollen ist natürlich absurd.
Journalismus und Wissenschaft haben eine wesentliche Gemeinsamkeit, die Zielsetzung der Wahrheitsfindung über die Auseinandersetzung mit dem Sachargument und den Tatsachen. Dieser Artikel ist jedenfalls frei von beidem. Um dies zu ändern und um den Alibicharakter zu entkräften, würden mich zuerst die "gute Gründe, gegen die Beschneidung" die Frau Vogel kennt interessieren, also welche dies sind und warum genau diese dann nicht antisemitisch sind.
zum Beitrag13.05.2015 , 16:18 Uhr
Die Beschneidung auch des männlichen Kindes ist in jedem Fall eine Körperverletzung. Dem stimmen sogar alle offiziellen Beschneidungsbefürworter zu. Diese Körperverletzung überschreitet zudem die Bagatellgrenze und erfüllt den Straftatbestand der körperlichen Misshandlung im Sinne des § 223 StGB mit der Verletzung der körperlichen Integrität. (Dettmeyer et al. http://www.beleke.de/shop/AID/1332/archiv_fuer_kriminologie_band_227_heft_3_und_4_maerzapril_2011/) Ich ausführlicher dazu hier http://frblog.de/traurige-allianzen/#comment-33228
Die Ungeheuerlichkeit dessen, was die Redakteurin, Journalistin, und Wissenschaftlerin Sonja Vogel hier fordert geht aus dem Abschlussabsatz hervor, wo sie schreibt: "...der Eingriff eine Sache des Geschmacks. Eine persönliche Entscheidung."
Die Körperverletzung an einem anderen Menschen, zumal an einem Kind SOLL der persönlichen Entscheidung, ja dem persönlichen Geschmack unterliegen. Die Körperverletzung am eigenen Kind, die das "Hervorrufen, Verlängern oder Steigern eines möglicherweise nur vorübergehenden pathologischen Zustandes (40), z. B. durch Beifügung von Wunden, Organ- oder Gliederverluste, den Verlust von Körperteilen (41) sowie die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung von Schmerzzuständen" beinhaltet, durchführbar nach persönlichem Geschmack, soll Bestandteil der Rechtsordnung sein. Das fordert Sonja Vogel und das legalisiert tatsächlich auch § 1631d BGB.
Es ist vollständig offensichtlich, dass dies in schwerwiegendem Maße menschenrechtswidrig ist.
Dass diese Wertung im Bewusstsein von Sonja Vogel nicht vorkommt, kann nur mit ihrer Angst zusammenhängen, als Antisemitin zu gelten. Sie sollte für sich erst einmal klären, was Antisemitismus überhaupt ist. Antisemitismus ist in jedem Falle nicht, Menschenrechtsverletzungen unabhängig vom Verursacher zu identifizieren.
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